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Immer wissen, worauf es wirklich ankommt

Nicht nur in Sachen Steuergesetze gibt es ständig Neuigkeiten, über die Sie auf dem Laufenden sein sollten. In unserem Newsbereich finden Sie immer wieder Fakten, Prüfungsergebnisse und Einschätzungen, die Ihnen für Ihre tägliche Arbeit wichtige Impulse geben. Schauen Sie also öfter mal rein – und folgen Sie uns auch in den sozialen Netzwerken, damit Ihnen nichts Wichtiges entgeht.

Alle News zum Nachlesen

Unsere Empfehlung: Alles einsortieren.

Ausnahme: Teilnehmende der Steuerfachwirtprüfung 2024 sollten vor der schriftlicher Prüfung nicht mehr einsortieren, aber die Ergänzungslieferung auf einem gesonderten Heftstreifen/ in einem gesonderten Ordner mitführen.

Mehr zu Ergänzungslieferungen in der Steuerfachwirtprüfung

192. Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien

Unsere Empfehlung: Alles einsortieren. Das gilt für alle Prüfungen.

Ausnahme: Für den diesjährigen Prüfungsjahrgang 2024/2025 der Steuerberaterprüfung gilt außerdem folgendes: Falls Sie nicht umsortieren und vor allem ummarkieren möchten, könnten Sie die EL auf einen gesonderten Heftstreifen mit in die Prüfungen nehmen.

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.

51,6 % - das kann sich sehen lassen!

Hier die Ergebnisse anschauen!

217. Ergänzungslieferung der Steuergesetze

Unsere Empfehlung: Aus- und Einsortierung

Prüflinge der Steuerberaterprüfung 2024 können den Komplettsatz des EStG ALTERNATIV zur Umsortierung auch separat mit in die Prüfung nehmen (z.B. auf Heftstreifen oder in eigenem Ordner). Der neue Satz muss aber auf jeden Fall dabei sein - lt. Hilfsmittelerlass muss zum einen der Rechtsstand des aktuellen und des Vorjahres mitgeführt werden, zum anderen enthält die Ergänzungslieferung teilweise rückwirkende für 2023 geltende klausurrelevante Änderungen (§ 7 Abs. 5a, § 7b, § 19, § 22, § 24a EStG, § 9 GewStG).

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.

77. Ergänzungslieferung der Steuererlasse

Unsere Empfehlung: Vollständig einsortieren. Auf das Wegwerfen des Erlasses § 187/1 200 (BewG) sollte verzichet werden, da sich dieser auf den prüfungsrelevanten Zeitraum 2023 bezieht.

Es besteht die Möglichkeit beim Beckverlag Seiten nachzubestellen

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.

Die Bundessteuerberaterkammer stellt erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge zu den Aufgabentexten der Steuerberaterprüfung (beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022) auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Schritt, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erleichtert.

 

https://www.bstbk.de/de/berufsbild-steuerberater/der-steuerberater/steuerberaterpruefung

Ab sofort werden im Bundessteuerblatt die Original-Klausuraufgaben der schriftlichen Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht. Die BStBK und das BMF haben sich darauf geeinigt die Klausuren mit einem Abstand von 3 Jahren zum Prüfungszeitpunkt zu veröffentlichen.

In 2024 wurden demzufolge die Klausuren aus 2021 zur Verfügung gestellt.

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 191

Unsere Empfehlung: Vollständig einsortieren.

  • Ausnahme: Für die diesjährige Steuerfachwirtprüfung und Steuerberaterprüfung 2024/2025, die Lohnsteuerhinweise 2023 herausnehmen und in einem Ergänzungsordner zur Prüfung mitnehmen.

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.

216. Ergänzungslieferung der Steuergesetze

Unsere Empfehlung: vollständig einsortieren.

  • Ausnahme: für die diesjährige Steuerfachwirtprüfung und Steuerberaterprüfung 2024/2025, die alten Tabellen mit Rechtsstand 2023 nicht aussortieren.

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.

And the winner is... 

... der KNOLL Performance Tracker. 

Wir haben mit unserer Innovation für den Taxecutive® - dem KNOLL Performance Tracker - den Studienpreis 2024 gewonnen!

Als einziger Bildungsanbieter im steuerrechtlichen Bereich werden wir in der Kategorie „Fernstudienprojekt des Jahres 2024 – Besonderer Studienservice“ ausgezeichnet.

Die Auszeichnung wird vom Bundesverband der Fernstudienanbieter am 6. Juni 2024 auf der LEARNTEC in Karlsruhe übergeben.

In der Steuerberaterbranche herrscht, wie in vielen anderen Branchen, absoluter Fachkräftemangel. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, junge Menschen für den Beruf des Steuerberaters/der Steuerberaterin zu begeistern. Einer der Gründe hierfür ist die Steuerberaterprüfung, die als eine der schwersten Berufszugangsprüfungen gilt, mit einer Durchfallquote von über 50 % alles andere als attraktiv ist und viele junge Menschen von diesem Karriereweg abhält.

Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung in der erfolgreichen Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung haben wir unser Angebot  um ein datenbasiertes Lernprogramm erweitert: der Taxecutive®. Beim Taxecutive® steht den Teilnehmenden neben der Lernplattform KNOLL Digital ein digitaler Lerncoach zur Seite: der KNOLL Performance Tracker.

Mehr Informationen

76. Ergänzungslieferung der Steuergesetze

Unsere Empfehlung: Grundsätzlich gilt alles einsortieren (alle Fachgebiete) mit folgenden Ausnahmen:

ESt: Die Prüfungsjahrgänge 2024 mit Rechtsstand 2023 sollten die genannten Seiten nicht aussortieren.

  • 1 § 10/15
  • 1 § 33a/4
  • 20 § 8/3
  • 20 § 9/1
  • 20 § 9/3

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.

Empfehlung für Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien 190:

Es gilt alles einsortieren.

Aber beim AEAO muss die bisherige Fassung der ausgetauschten Seiten ausgeheftet und gesondert mitgeführt werden. Der Grund ist ein großer Teil der Anpassungen ist Folge der ab dem 1. Januar 2024 für das Steuerrecht geltenden Regelungen des MoPeG. Die Übergangsregelungen des EGAO erlauben allerdings - für die Jahre 2024 und 2025 - eine nicht zu beanstandende Fortsetzung (Weitergeltung) der bisherigen Grundlagen. Dies ist für die im Jahr 2024 stattfindende Prüfung von Belang.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier.

Unsere Empfehlung: Vollständig Einsortieren.

Hinweis zu § 48 FGO - die aussortierten Blätter nicht wegwerfen, sondern in einem gesonderten Ordner ablegen und diesen dann in die Prüfung mitnehmen.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier.

Unsere Empfehlung: Vollständig Einsortieren.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier.

Ergänzungslieferung Steuergesetze Nr. 214

Unsere Empfehlung:

Vollständig Einsortieren.

► Ausnahme: Steuerfachwirtprüfung Dezember 2023 alte Tabellen T1-T3 idF Rechtsstand 2022 nicht aussortieren

 

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier

Jetzt live: STB 2025/2026 mit   
Weltneuheit Taxecutive® 
Wir haben uns die Fragen gestellt, die sich heimlich die ganze Branche stellt:

 **WAS WÄRE, WENN**

… nicht jedes Jahr rund 50 % bei der Steuerberaterprüfung durchfallen würden?

… es einen Weg gäbe, der das Bestehen absichert?

… man die Steuerberaterprüfung für den Karriereweg machen könnte, aber gar nicht müsste?

… es neben dem Steuerberatertitel noch ein anderes Qualitätssiegel in der Steuerbranche gibt?

Und die Antwort auf all diese Fragen lautet … TAXECUTIVE®!

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, was nötig ist, um die Steuerberaterprüfung auf Anhieb zu bestehen.

Mit dem Taxecutive® folgen Sie einem vorgegebenen Lernprogramm, das Sie in Etappenzielen zur erfolgreichen Prüfung führt. Mit dem KNOLL Performance Tracker haben Sie stets die volle Kontrolle über Ihren Leistungsfortschritt. So begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem anspruchsvollen Weg zur Steuerberaterprüfung. Gleichzeitig erlangen Sie ein berufsqualifizierendes Leistungszertifikat, das als Qualitätssiegel Ihre theoretischen Kenntnisse bescheinigt und Sie für die steuerrechtlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft wappnet.

MEHR INFORMATIONEN

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 75

Unsere Empfehlung:
Vollständig einsortieren mit der u.g. Ausnahme:

► Ausnahme für die 75. EL der Steuererlasse:

StFaWi Prüfung Dezember 2023 1 § 4/9 nicht aussortieren

 

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier

Taxecutive®

Ab dem 5. Dezember 2023 wird die Steuerkarriere komplett neu gedacht!

Sie wollen mehr wissen? Dann registrieren Sie sich schon heute für weitere Informationen zum Taxecutive®:

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Alexandra Kandler, Leiterin des Steuerberater-Lehrgangs und langjährige Mitarbeiterin bei KNOLL, wird ab dem kommenden Jahr neben Andrea Jost weitere Geschäftsführerin des  Steuerrechts-Instituts KNOLL. Sie bringt durch ihre Erfahrungen in verschiedenen Unternehmensgrößen, von kleinen Steuerkanzleien bis zu den renommierten „Big 4“ sowohl im In- als auch im Ausland, umfangreiche Branchenkenntnisse mit. Vor exakt 20 Jahren legte sie zudem bereits mit KNOLL erfolgreich ihre eigene Prüfung zur deutschen Steuerberaterin ab.

Hier weiterlesen

Unsere Empfehlung: Alles einsortieren mit den u.g. Zusätzen:

► Prüfung 2023 mit Rechtsstand 2022:

Ausnahme (nicht aussortieren): 1 § 10b/3 steuerliche Maßnahmen Corona-Krise
1 § 18/5 Kindertagespflege
120/1-120 § 18/1 InvStG

► Prüfung 2024 mit Rechtsstand 2023:

Ausnahme (nicht aussortieren):
1 § 10b/3 steuerliche Maßnahmen Corona-Krise

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier

Unsere Empfehlung: Grundsätzlich gilt: Einsortieren.

Aus Sicht ErtrStR für alle Berufsziele und Prüfungsjahrgänge einsortieren.
Wenn die Teilnehmer der Steuerberaterprüfung einen Monat vor der Prüfung nicht einsortieren und neu markieren wollen, so sollten sie die EStH 2022 auf einem Heftstreifen in die Prüfung mitnehmen.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier.

Unsere Empfehlung für die 213. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

Grundsätzlich gilt: Einsortieren!

  • Für die Prüflinge des Jahres 2023 gilt: Tabellen mit Rechtsstand 2022 nicht aussortieren und zur Prüfung mitnehmen.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier

Unsere Empfehlung: Einsortieren mit den unten genannten Ausnahmen.

Teilnehmer schriftliche Steuerberaterprüfung 2023:

  • ESt: 20 (LSt) nicht einsortieren.

Für alle gilt:

  • ErbSt: Die 187. EL der Richtlinien enthalten den Erlass zu den gravierenden Änderungen des BewG im Bereich der Bewertung des Grundvermögens durch das JStG 2022 (AEBew JStG 2022). Dieser ist nach den ErbStR unter der Nummer 251 einzusortieren. Bitte beachten Sie, dass der AEBew JStG 2022 für Erwerbe nach dem 31.12.2022 anzuwenden ist. D.h. wenn in der Prüfung ein Erwerb bis einschließlich 31.12.2022 zu beurteilen ist, sind die ErbStR in der Fassung anzuwenden, die unter der Nummer 250 zu finden ist. Daher die Nummer 250 nicht aussortieren.
     

Beachten Sie auch unsere Hinweise zum grundsätzlichen Umgang mit Ergänzungslieferungen!

Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2022/2023 sind da!

HIER DIE ERGEBNISSE ANSCHAUEN!

Wir waren dabei und hatten viel Spaß!
Einen kleinen Einblick gibt es hier: KNOLL bei B2Run

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 186

Unsere Empfehlung: Vollständiges Einsortieren!

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 73

Unsere Empfehlung: Es gilt die Steuererlasse der 73. Ergänzungslieferung für die Prüfungsjahrgänge ab 2024 vollständig einzusortieren.

Für den Prüfungsjahrgang 2023 gilt alles einzusortieren mit folgenden Ausnahmen:

  • 1 § 13/2 bisherige Fassung nicht aussortieren
  • Im Abgeltungssteuererlass 1 § 43/1 wurden viele Beispiele an den ab 1.1.23 geltenden Sparer-Pauschbetrag angepasst. Wer die Beispiele noch in der alten Fassung mit der für das Prüfungsjahr 2023 geltenden Rechtslage 2022 in der Klausur griffbereit haben möchte, sollte die Seiten nicht aussortieren.
  • 20 § 8/3 bisherige Fassung nicht aussortieren
  • 20 § 9/1 bisherige Fassung nicht aussortieren
  • 120 § 18/1 1/2 bisherige Fassung nicht aussortieren

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier.

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Buchen Sie jetzt! Wir freuen uns darauf Ihr starker Partner bei der Prüfungsvorbereitung zu sein!

Profitieren Sie von unserer Erfahrung für Ihr erfolgreiches Examen!

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Unsere Empfehlung für die 212. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

Grundsätzlich gilt: Alles vollständig einsortieren!

  • Für die ErbSt gilt zusätzlich: die Anlagen 21 bis 26 zum BewG nicht aussortieren, da sie für die Bewertung von Grundstücken bis 31.12.2022 maßgeblich sind. Sortieren Sie die neuen Anlagen dahinter, dann haben sie sowohl für 2022 wie auch für 2023 die richtigen Anlagen. Während die Gesetzestexte sowohl die alten wie auch die neuen Regelungen in synoptischer Form enthalten, geben die Anlagen entweder nur den Rechtstand für Bewertungen  bis 31.12.2022 oder ab 1.1.2023 wieder, daher sollten Sie am besten beides vorhalten.

 

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung  Deutsche Gesetze Nr. 192 +193

Unsere Empfehlung: Vollständig einsortieren.

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Im August 2023 startet unser berufsbegleitender Lehrgang zum Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse. Mit dieser Weiterbildung qualifizieren Sie sich für eine stark nachgefragte Position auf dem Arbeitsmarkt.

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Unsere Empfehlung für die 211. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

Grundsätzlich gilt: Alles vollständig einsortieren!
Für den Prüfungsjahrgang 2023/2024 gilt: Alte Tabellen nicht aussortieren.
Für ErbSt und BilSt gilt: Einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 72

Unsere Empfehlung: Es gilt alles einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier.

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 185

Unsere Empfehlung für EST: Vollständiges Einsortieren!

Für die Teilnehmenden der Steuerfachwirtprüfung 2022 gilt: Wer es schon einsortiert hat, kann es lassen..

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 71

Unsere Empfehlung: Es gilt Einsortieren für alle - auch die Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen, die dieses Jahr in die Prüfung gehen.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier.

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Unsere Empfehlung für die 210. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

Prüflinge der Steuerberaterprüfung 2022 können von der Einsortierung absehen, sollten aber die Ergänzungslieferung unbedingt mit sich führen.

Für Tag 1 ist beispielsweise die neue Zinsregelung in § 238 AO, also die Senkung von 6 % p.a. auf 1,8 % p.a., und zwar ab dem 1.1.2019(!), enthalten

Aus Sicht der Prüfung von Tag 2 und Tag 3 ist in der aktuellen Lieferung beispielsweise der geänderte § 52 Abs. 12 EStG enthalten, welcher rückwirkend für offene Veranlagungszeiträume ein Wahlrecht bei einer potentiellen Abzinsungspflicht von Verbindlichkeiten einräumt. 

Für angehende Steuerfachwirte und Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2023 empfehlen wir die vollständige Einsortierung.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 184

Unsere Empfehlung: Vollständiges Einsortieren!

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferunge

Ergänzungslieferung  Deutsche Gesetze Nr. 189

Unsere Empfehlung: Hier gilt einsortieren – für die Prüfung 2022 ist diese EL allerdings nicht relevant.

Unsere Empfehlung für die 209. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

Die Ergänzungslieferungen bestehen aus den Einkommen- und Lohnsteuertabellen 2022. Prüflinge 2022 müssen diese nicht einsortieren.

Für alle anderen gilt: Einsortieren und die aussortierten Blätter in einem extra Ordner aufbewahren und diesen zur Prüfung mitnehmen.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier:

Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Unsere Empfehlung: Für alle Fachgebiete gilt für die Erlasse einsortieren

Die Steuererlasse (70. Ergänzungslieferung, Stand 31.01.2022) betreffen den Rechtstand bis 2021, der für die Prüfung 2022 neben dem aktuellen Rechtsstand maßgeblich ist.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier: Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 183

Unsere Empfehlung: Vollständiges Einsortieren – auch für das Prüfungsjahr 2022.

Grund: Die EL 183 und 184 betreffen den Rechtstand 2021, welcher für die Prüfung des Jahres 2022 maßgebend ist.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

 

Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2021/2022 sind online. Die großartige Bestehensquote von 58,4% lässt den Berufsstand optimistisch in die Zukunft blicken! So hoch war die Quote schon lang nicht mehr und liegt deutlich über dem 10-Jahres-Schnitt.

Statistik zu den Ergebnissen der Steuerberaterprüfung 2021/2022

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 182

Unsere Empfehlung: Vollständig einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung  Deutsche Gesetze Nr. 187

Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Ergänzungslieferung  Deutsche Gesetze Nr. 186

Unsere Empfehlung: Einsortieren.

 

Buchen Sie jetzt! Wir freuen uns darauf Ihr starker Partner bei der Prüfungsvorbereitung zu sein!

Unser berufsbegleitender Lehrgang Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse geht in die zweite Runde. Mit dieser Weiterbildung qualifizieren Sie sich für eine stark nachgefragte Position auf dem Arbeitsmarkt.

 

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Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 69
 

Unsere Empfehlung: Alles Einsortieren und die aussortierten Blätter aufbewahren.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ergänzungslieferungen finden Sie hier: Umgang mit Ergänzungslieferungen

Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.

Ergänzungslieferung Steuergesetze Nr. 208

Unsere Empfehlung: Vollständig einsortieren.

Machen Sie sich dabei gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.
Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Unsere Empfehlung für die 207. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

 

Unsere Empfehlung lautet für alle Teilnehmer: vollständig einsortieren.

 

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier:

Über die Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung

► 181. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien 

Unsere Empfehlung: 181. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien Nr. 68Für jeden Fachbereich gilt einsortieren.

So früh wie noch nie sind die Kurse für die schriftliche Prüfung 2023 online, damit Sie in Ruhe planen können.

Jetzt informieren und buchen!

Unsere Empfehlung:

Vollständig einsortieren

Über den allgemeinen Umgang mit Ergänzungslieferungen, können Sie sich hier informieren:

Über Ergänzungslieferung

Ergänzungslieferung  Deutsche Gesetze Nr. 185

Unsere Empfehlung:

Es gibt keine Notwendigkeit für die Teilnehmer*innen der Steuerfachwirtprüfung 2021 einzusortieren. Für alle anderen gilt einsortieren.

Unsere Empfehlung für die 206. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

 

Unsere Empfehlung für die Teilnehmer der

► Steuerberaterprüfung 2022/2023

► Steuerfachwirtprüfung 2021/2022, 2022/2023

lautet: vollständig einsortieren.

 

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier:

Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Als Fachassistent Rechnungswesen und Controlling sind Sie der Spezialist an der Seite des Steuerberaters und haben daher hervorragende Karrieremöglichkeiten. Im Februar 2022 startet der neue Lehrgang 2022/2023.

Jetzt informieren und zur Weiterbildung anmelden!

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Im September 2021 startet unser berufsbegleitender Lehrgang zum Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse. Mit dieser Weiterbildung qualifizieren Sie sich für eine stark nachgefragte Position auf dem Arbeitsmarkt.

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Unsere Empfehlung für die 180. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien:

Vollständig einsortieren.

Für Teilnehmer des Prüfungsjahrs 2021 mit Rechtstand 2020 gilt, folgende Seiten nicht auszusortieren (neue Fassungen können dennoch ergänzend einsortiert werden):

  • Seiten 235-252 des UStAE (§3c UStG mit „Schwellen-Tabellen“)
  • Seiten 777-828 des UStAE (MOSS)

Allgemeine Informationen zum Umgang mit Ergänzungslieferungen

 

Die Anzahl der zur Prüfung zugelassenen Teilnehmer ist trotz Corona mit dem Vorjahr zu vergleichen, jedoch ist die Zahl der Rücktritte vor und während der Prüfung höher als üblich. Auch ist die Bestehensquote mit 48,4% fast 9% niedriger als im letzten Jahr. Eine genauere Analyse folgt demnächst.⁣

Mehr erfahren

Unsere Empfehlung für die 205. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier:

Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Hier gilt: Alle, die 2021 in die Prüfung gehen müssen nicht zwingend einsortieren. Alle anderen sollten einsortieren und die alten Blätter in einem separaten Ordner aufbewahren, den sie zur Prüfung mitnehmen.

Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 179

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Die Kurse für den Fachberater IStR2021/2022 sind online!

Wir freuen uns darauf, Ihr starker Partner bei der Prüfungsvorbereitung zu sein.

Jetzt informieren, planen und buchen!

Zu den Kursen

Unsere Empfehlung für das Prüfungsjahr 2021 mit Rechtstand 2020:

Folgende Seiten nicht aussortieren (neue Fassungen können dennoch einsortiert werden):

  • 1 § 10/15
  • 1 § 33a/4
  • 20 § 8/3
  • 20 § 9/1
  • 120 § 18/1

Alle späteren Prüfungsjahre: normal ein- und aussortieren

Für die Prüfung des Jahres 2021 (Rechtsstand für die ErbSt):

In 200 § 14/1 bis § 14/2 darf die Sterbetafel für 2020 nicht aussortiert werden.

Über den allgemeinen Umgang mit Ergänzungslieferungen, können Sie sich hier informieren:

Über Ergänzungslieferung

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 178

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Buchen Sie jetzt! Wir freuen uns darauf Ihr starker Partner bei der Prüfungsvorbereitung zu sein!

Wir haben unser Angebot erweitert, damit Sie noch besser vorbereitet in die Prüfung gehen können.

Informieren Sie sich zu den neuen Kursen Klausurtechnik Digital und Probeexamen und zu unseren beliebten Klassikern!

Profitieren Sie von unserer Erfahrung für Ihr erfolgreiches Examen!

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Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 182

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Unsere Empfehlung für die 204. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Unsere Empfehlung für die 203. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

 

In der 203. Ergänzungslieferung der Steuergesetze sind die EStR Steuertabellen 2021 enthalten. Diese werden erst in 2022 für die Prüfung benötigt, daher empfehlen wir den Examensteilnehmern 2021 die Tabellen nicht einzusortieren, aber die Ergänzungslieferung aufzubewahren. Prüfungsteilnehmer 2022 sollten alles einsortieren, falls sie die Gesetze bereits angeschafft haben.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

die 177. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien soll vollständig einsortiert werden. Besonderheiten ergeben sich im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE):

1. Der sog. verdeckte Preisnachlass ist vollständig aus Abschnitt 10.5 UStAE gestrichen (der Beck Verlag weist in der Fußnote darauf hin). Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Die bisherige Fundstelle sollte daher noch aufbewahrt werden.

2. Im Abschnitt 12.16 UStAE wird in Absatz 12 das sog. Business-Package beschrieben. Dazu zählt ein Entgeltanteil von eigentlich 20 %. Für die Übergangszeit bis zum 30.06.2021 gilt nunmehr ein Anteil von 15 % (Ausfluss der temporären Steuersatzermäßigung). Auch hier wird empfohlen, die bisherige Fundstelle aufzubewahren.

 

Allgemeine Informationen zum Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 177

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 66

Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Machen Sie sich beim Einsortieren gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.

Im Vergleich zu früheren Jahren haben wir den Beginn unserer Kurse im aktuellen Jahrgang um einige Monate, in den Herbst 2020, vorverlegt. Dadurch steigen Sie nun etwas verspätet in den Lehrgang ein.

Gleichwohl müssen Sie nicht das Gefühl haben, bereits etwas verpasst zu haben. Mit dem vorliegenden Lernplan können Sie Ihr Lernprogramm selbst strukturieren, um im Oktober 2021 gleichauf mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu sein.

Der Lernplan enthält unsere Empfehlung für eine aufeinander abgestimmte Zeiteinteilung der folgenden Kurse:

  • Fernunterricht mit 50 Lehrbriefen,
  • Fallstudien Online mit 17 Trainingseinheiten,
  • Klausurenvorbereitungskurs mit 12 Klausuren,
  • Klausurenfernkurs mit 15 Klausuren.

 

Hier den Lernplan herunterladen


Bis 31.01.2021 gilt: Nutzen Sie unser Paket Aufstiegs-BAföG, um sich die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) zu sichern.

Speziell für alle, die im Winter/Frühjahr 2021 in die mündliche Prüfung gehen haben wir einen Digitalkurs konzipiert, der ALLE Inhalte aus den Präsenzkursen abdeckt und Ihnen zugleich Planungssicherheit und Flexibilität bietet. Zudem müssen Sie sich keinerlei gesundheitlichen Risiken bei der An- und Abreise aussetzen.

Hier informieren und buchen: Zur neuen digitalen Vorbereitung auf die Mündliche

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 180

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Der Hilfsmittelerlass für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2021 ist online.

Es gibt einen (unspektakulären) neuen Zusatz: Die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.

Der Verlag C. H. Beck hat uns über eine fehlerhafte Auslieferung der Steuerrichtlinien informiert. Diese betrifft nur nach dem 14.07.2020 neu erworbene GRUNDWERKE der Steuerrichtlinien sowie die gebundene Ausgabe der Steuerrichtlinien 2020.

Die 176. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien (Stand Mai 2020) ist NICHT betroffen. 

Die Einzelheiten können Sie der Verlagsinformation entnehmen.

Zu den Verlagsinformationen

Die Ergebnisse des Steuerberaterexamens 2019/2020 sind mit einer Bestehensquote von 57,2% erstaunlicherweise wieder genauso hoch wie im Vorjahr (57,5%)! Absoluter Ausreißer dieses Jahr ist die Kammer Köln mit einer Bestehensquote von 66% (die höchste Quote im letzten Jahr war Nürnberg mit 65,2%).

Mehr erfahren

Für die 202. EL der Steuergesetze gilt: Einsortieren für alle.

 Die Lieferung enthält USt, die in der Steuerberaterprüfung i.d.R. mit dem aktuellen und ggf. Vorjahr geprüft wird.

Allgemeines zu EL in der Steuerberaterprüfung

 

Angehende Steuerfachwirte könnten mit dem Einsortieren warten bis nach der schriftlichen Prüfung, wir raten jedoch davon ab.

Allgemeines zu EL in der Steuerfachwirtprüfung

 

 

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 176

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Damit Ihrer Prüfungsvorbereitung 2020 nichts im Wege steht, haben wir für die Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ein Alternativangebot konzipiert: den Intensivkurs Digital.

Dieser Intensivkurs entspricht inhaltlich vollumfänglich dem Präsenzkurs in München inkl. vorab zugesandten Unterrichtsmaterialien sowie der Korrektur von 6 Klausuren auf Examensniveau.

Um Ihnen mehr Flexibilität und einen optimalen Lerneffekt zu ermöglichen, erstreckt sich der Intensivkurs Digital im Gegensatz zum Präsenzkurs über 5 Wochen. Die Bildschirmzeit für den LIVE-Unterricht ist begrenzt auf jeweils 3,5 Stunden, verteilt auf Freitag bis Sonntag.

Die Nacharbeit des gelernten Stoffes sowie die Klausurbearbeitung und -besprechung können von Ihnen freier eingeteilt werden, als dies im Präsenzkurs möglich ist. Die Video-Klausurbesprechung und die Aufzeichnungen des LIVE-Streams stehen Ihnen bis zur mündlichen Prüfung 2021 zur Verfügung, so dass Sie verpasste Unterrichtseinheiten jederzeit bequem nachholen können.

Mehr Informationen zum Intensivkurs Digital

Es freut uns sehr, dass wir Ihnen auch in diesem Jahr die Fortbildung im Internationalen Steuerrecht anbieten können, mit der Sie Ihre Fortbildungspflicht nach § 9 FBO erfüllen können – in diesem Jahr erstmals auch als Online-Variante.

Zeitplan des Online-Seminars

Freitag 27.11.2020: 17:00 – 19:45 Uhr
Samstag 28.11.2020: 09:15 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:45 Uhr
Freitag 04.12.2020: 17:00 – 19:45 Uhr
In allen Seminarblöcken sind ca. 15 Minuten Pause vorgesehen.

Hier informieren

Jenseits der Steuern fängt Ihre Karriere an!

Für Steuerfachangestellte, Hochschulabsolventen und Personen mit kaufmännischer und gleichwertiger Ausbildung bietet sich eine neue Chance die eigene Karriere anzukurbeln.

Seit Oktober 2019 wird die Prüfung für Fachassistenten/-in Rechnungswesen und Controlling (FARC) abgenommen.


Als Fachassistent Rechnungswesen und Controlling sind Sie der Spezialist für betriebsiwrtschaftliche Belange an der Seite des Steuerberaters und haben daher hervorragende Karrieremöglichkeiten.

Informieren Sie sich direkt jetzt für die Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung 2021!

 

Mehr über diese Weiterbildung erfahren Sie hier:

Gute Gründe für die Weiterbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 65

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Tatsächlich ist es so, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sondern das Eckpunktepapier erst in einen Entwurf gegossen und dann von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden muss. Richtig ist auch, dass die Prüfungen i. d. R. rund anderthalb Jahre vor dem Prüfungstermin erstellt werden. Da die Umsatzsteueraufgaben allerdings immer im Jahr der Prüfung „stattfinden“, kann es durchaus sein, dass die Änderung auch in der schriftlichen Prüfung zu beachten ist, je nachdem zu welchen Zeitpunkt ein Fall zu beurteilen ist.

Wir können uns allerdings vorstellen, dass es in der Prüfung einen Hinweis geben könnte, der in etwa wie folgt lautet: „Unterstellen Sie aus Vereinfachungsgründen für den Besteuerungszeitraum 2020 einen Regelsteuersatz von 19 % bzw. einen ermäßigten Steuersatz von 7 %“. Insbesondere, da die Gesetzesänderung keine rechtssystematische Änderung darstellt, sondern sich lediglich auf die Berechnungen auswirkt.

Die nächste Ergänzungslieferung von Beck (176. EL) soll den Stand Mai wiedergeben. Ob die Gesetzesänderung hier noch Eingang findet, können wir nicht sagen. Wir werden versuchen, dies mit dem Beck-Verlag abzuklären.

Wir verfolgen alle Entwicklungen im Hinblick auf die Prüfung selbstverständlich ganz genau und informieren Sie umgehend, wenn wir Genaueres wissen.


Stand: 5. Juni 2020 12 Uhr

Die 175. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien sollte vollständig einsortiert werden.

Hier enthalten sind die neuen ErbSt-Richtlinien zu denen es auch eine Infoseite mit Video bei uns gibt.

Zur Infoseite ErbStR

Das Präsenz-Wochenende zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerfachwirtprüfungrüfung in München findet nun am 13.06. – 14.06.20 in Ottobrunn statt. Die Verschiebung war notwendig, da die Steuerberaterkammer die Prüfungen aufgrund der Corona-Pandemie in den Sommer verschoben hat.

Mehr Informationen

Als Steuerfachwirt sind Sie in Steuerkanzleien unentbehrlich. Sie kennen sich mit Steuergesetzen, Rechnungswesen, Formularen und Vorschriften bestens aus und können die Betreuung von Mandanten zuverlässig unterstützen.

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Das Paket beinhaltet:

  • Fernunterricht
  • Fallstudien Online
  • Klausurenvorbereitungskurs
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  • Videobesprechungen zum Klausurenfernkurs
  • Fernunterricht Vorbereitung mündliche Prüfung

Bei der Buchung des Pakets sparen Sie zudem gegenüber der Einzelkursbuchung!

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Unsere Empfehlung für die 200. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Unsichere Zeiten erfordern innovatives Handeln.

Uns erreichen viele Anfragen hinsichtlich unserer Examenskurse im Sommer 2020. Wir möchten Ihnen zusichern, dass wir unsere Präsenzkurse weiterhin durchführen, sofern behördliche Vorgaben dies nicht untersagen. Unabhängig davon prüfen wir bereits jetzt schon, wie in den Kurslokale etwaige Neuregelungen zu Abstand und Hygiene eingehalten werden können.

Da sich einige Teilnehmer aufgrund der derzeitigen Situation in einem Präsenzkurs nicht wohlfühlen würden aber auch um Ihnen zu garantieren, dass Ihrer Prüfungsvorbereitung nichts im Wege steht, haben wir - etwas schneller als vorgesehen - nun einen weiteren Examenskurs als Alternativangebot konzipiert: den Examenskurs Digital.

Dieser Examenskurs entspricht inhaltlich vollumfänglich dem Präsenzkurs inkl. vorab zugesandten Unterrichtsmaterialien sowie der Korrektur von 25 Klausuren auf Examensniveau.

Um Ihnen hier jedoch mehr Flexibilität und einen optimalen Lerneffekt zu ermöglichen, erstreckt sich der Examenskurs Digital im Gegensatz zum Präsenzkurs über 6 Wochen. Die Bildschirmzeit für den LIVE-Unterricht ist begrenzt auf fünf Stunden täglich und der Freitag ist als Heimarbeitstag flexibel gestaltbar. Die Nacharbeit des gelernten Stoffes sowie die Klausurbearbeitung und -besprechung können von Ihnen freier eingeteilt werden, als dies im Präsenzkurs möglich ist. Die Video-Klausurbesprechung und die Aufzeichnungen des LIVE-Streams stehen Ihnen während des gesamten Kurszeitraumes zur Verfügung, so dass Sie verpasste Unterrichtseinheiten jederzeit bequem nachholen können.

Mehr Informationen zum Examenskurs Digital

Die 174. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien sollte vollständig einsortiert werden. Das gilt auch für die Lohnsteuerrichtlinien 2020, da diese viele auch für den Rechtsstand 2019 gültige Neuerungen haben. Die einzigen beiden Seiten, die aus der alten Fassung der Lohnsteuerrichtlinien (Nummer 20) nicht aussortiert werden sollten, sind die Seiten 39 und 143. Diese enthalten 2019er Werte und sollten daher zur Verfügung stehen.

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 178

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind

Unsere Empfehlung für die 199. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Einsortieren. Die Teilnehmer der Prüfung 2020 sollen Nr. 21 allerdings nicht aussortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Unser vielfältiges Angebot an Fernkursen ermöglicht es Ihnen, trotz Mobilitätsbeschränkungen Ihre Prüfungsvorbereitung uneingeschränkt fortzusetzen und auf Ihr Berufsziel hinzuarbeiten.

Das KNOLL-Team setzt alles daran, dass Sie die Lehrmaterialien wie gewohnt erreichen. Vieles steht Ihnen ohnehin bereits zusätzlich zum normalen Versand auf KNOLL digital zur Verfügung.

Ein Einstieg in die bereits laufenden Klausurenkurse ist noch möglich.

Für die wenigen Präsenztermine in den kommenden Wochen, werden wir durch Webinare u. ä. ersetzen. Informationen dazu erhalten Sie unter dem Link unten und als angemeldeter Teilnehmer per E-Mail.

Für die Präsenzkurse im Sommer bereiten wir bereits digitale Alternativen in virtuellen Klassenzimmern vor.

zu den informationen zu den präsenzkursen

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 63

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

 

Die folgenden Erlasse sollten nicht aussortiert werden:

  • 20 § 9/1 Fassung für 2019
  • 20 § 41b/1 Fassung für 2019
  • 200 § 97/1 und 97/2 § Fassung für 2019
  • 250 § 7/2 Fassung für 2019.

 

Über den allgemeinen Umgang mit Ergänzungslieferungen, können Sie sich hier informieren:

Über Ergänzungslieferung

Mit welcher Vorbildung die Kandidaten in der Steuerberaterprüfung am besten abschneiden und welche Berufsgruppen laut Statistik am erfolgreichsten sind, hat KNOLL-Lehrgangsmanagerin Alexandra Kandler in einem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Zum Artikel

Als Fachberater Internationales Steuerrecht haben Sie nach § 9 FBO eine Fortbildungspflicht. Diese können Sie durch unsere Jahresendveranstaltung "Neuerungen im Internationalen Steuerrecht" in anderthalb Tagen abdecken.

Die Anmeldung für November 2020 ist ab sofort möglich.

Hier informieren und anmelden

Ab sofort können Sie sich für den Lehrgang zum Fechberater Internationales Steuerrecht 2020/2021 anmelden.

  • berufsbegleitend
  • ab Oktober 2020
  • Lehrgangsdauer weniger als 6 Monate

Machen Sie jetzt einen großen Schritt auf Ihrem Weg zum Spezialisten im IStR!

Alle Informationen und Anmeldung

Unsere Empfehlung für die 198. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Einsortieren, aber die alten Tabellen (ESt, LSt) des Jahres 2019 für die Prüfung 2020 im Beihefter behalten.

 

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Sie wollen als Wirtschaftsprüfer krisenfest und mit vielfältigen Perspektiven agieren? Im Examen zum Wirtschaftsprüfer brauchen Sie auf jeden Fall auch umfassendes Wissen zum Steuerrecht. Sichern Sie sich diesen Wissensvorsprung im neuen, berufsbegleitenden Lehrgang Steuerrecht für Wirtschaftsprüfer.

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Fern-Lehrgang ab März 2020. Jetzt informieren, am kostenfreien Info-Webinar teilnehmen und zeitnah anmelden

Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen.

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 177

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 63

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Unsere Empfehlung für die 197. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Teilnehmer der Steuerfachwirtprüfung 2019 und der Steuerberaterprüfung 2020 sollten diese einsortieren.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 176

Wir empfehlen grundsätzlich eine Einsortierung. Für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2019 hat sie aber keine Relevanz und kann auch anschließend „in Ruhe“ einsortiert werden.

Jetzt zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling informieren

Am 26. September 2019 führen wir um 18:30 Uhr ein Info-Webinar zur Vorbereitung auf den berufsbegleitenden Lehrgang Fachassistent Rechnungswesen und Controlling durch.

Starten Sie Ihre Prüfungsvorbereitung von Anfang an richtig! Wir geben Ihnen wichtige Hilfestellungen und beantworten gern auch im Webinar Ihre Fragen.

Jetzt zum Webinar anmelden

Jetzt zur Steuerfachwirtprüfung informieren

Am 18. September 2019 führen wir um 19:00 Uhr ein Info-Webinar zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung durch.

Nutzen Sie dieses, um sich über den Ablauf des Lehrgangs und die Anforderungen der Prüfung zu informieren.

Starten Sie Ihre Prüfungsvorbereitung von Anfang an richtig! Wir geben Ihnen wichtige Hilfestellungen und beantworten gern auch im Live-Chat im Webinar Ihre Fragen.

Jetzt zum Webinar anmelden

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 62

Unsere Empfehlung: Einsortieren.

Bitte beachten Sie im Speziellen den Hinweis des Verlags bzgl. des Fehlers in der Ergänzungslieferung Nr. 61 an der Position 200 § 14/2. Der Verlag korrigiert den Fehler mit der 62. Ergänzungslieferung.

Machen Sie sich beim Einsortieren gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.

Wenn Sie sich unkompliziert zum Thema "Fachberater Internationales Steuerrecht" informieren wollen, dann können Sie sich jetzt kostenlos die Aufzeichnung unseres Webinars zu diesem berufsbegleitenden Lehrgang ansehen.

Link zur Webinaraufzeichnung anfordern

Die bundesweiten Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2018/2019 sind da!

Der Aufwärtstrend setzt sich fort, das Prüfungsjahr verzeichnet die zweitbeste Bestehensquote der letzten zehn Jahre.

Hier die Ergebnisse ansehen

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen.

Unsere Empfehlung für die 196. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

 

Die 196. Ergänzungslieferung der Beck'schen Steuergesetze enthält im Wesentlichen die Änderungen durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz.

Für die Teilnehmer, die noch in 2019 in die Prüfung gehen empfehlen wir Stand heute Folgendes:
Die einzusortierende Fassung des Sozialversicherungsentgeltverordnung (Nr. 21 in den Steuergesetzen, Seiten 3-6) sollte einsortiert werden, da diese nunmehr wieder auch die Werte zum Rechtsstand 2018 beinhaltet. Die restlichen Gesetze können, müssen jedoch nicht einsortiert werden.

Für die Teilnehmer, die nach 2019 in die Prüfung gehen, empfehlen wir die Gesetze vollständig einzusortieren.

 

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Für die Steuerfachwirtprüfung 2019 gibt es keinen bundeseinheitlichen Termin zur Einreichung des Zulassungsantrages. Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, stellen wir eine Übersicht mit allen Terminen und Links zu den Formularen zur Verfügung.

 

Zu den Terminen und dem Download

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen.

Unsere Empfehlung für die 195. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:


Unsere Empfehlung: Einsortieren und die aussortierten Blätter in einem extra Ordner aufbewahren und diesen zur Prüfung mitnehmen.

Mehr Infos zu Ergänzungslieferungen erhalten Sie hier: Über den Umgang mit Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 61

Für alle, die an der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2019 teilnehmen, gibt es eine Abweichung von der allgemeingültigen Empfehlung:

Im Rahmen der 61. Ergänzungslieferung wird das Schreiben betr. steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2018 ausgetauscht gegen die ab 1. Januar 2019 geltende Regelung.
Herauszunehmen: 20 § 9/1 1-12
Einzufügen: 20 § 9/1 1-12

Wir empfehlen Ihnen, die alte Version nicht herauszunehmen, da Sie bei der schriftlichen Prüfung im Oktober 2019 den Rechtstand für 2018 benötigen.

Allen anderen empfehlen wir vollständiges Einsortieren. Machen Sie sich dabei gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 175

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. 

Unsere Empfehlung für die 194. Ergänzungslieferung der Steuergesetze:

Prüfungsteilnehmer 2019 sollten die Tabellen nicht umsortieren, aber die neuen Tabellen auf einem Heftstreifen mitführen.

Prüfungsteilnehmer 2020 oder später sollten die Tabellen umsortieren.

Wichtig ist, dass Sie wissen, welche Tabelle für Ihr Prüfungsjahr wichtig ist und nur mit dieser arbeiten.

 

 

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 60

Unsere Empfehlung:Alles einsortieren.

Machen Sie sich dabei gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. 

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 174

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Jenseits der Steuern fängt Ihre Karriere an!

Für Steuerfachangestellte, Hochschulabsolventen und Personen mit kaufmännischer und gleichwertiger Ausbildung bietet sich eine neue Chance die eigene Karriere anzukurbeln.

Im Oktober 2019 wird erstmalig die Prüfung für Fachassistenten/-in Rechnungswesen und Controlling (FARC) abgenommen.

Ab Februar 2019 bieten wir einen Fernlehrgang zur Vorbereitung auf diese Prüfung an.

Als Fachassistent Rechnungswesen und Controlling sind Sie der Spezialist für betriebsiwrtschaftliche Belange an der Seite des Steuerberaters und haben daher hervorragende Karrieremöglichkeiten.

Informieren Sie sich direkt jetzt!

 

Mehr über diese Weiterbildung erfahren Sie hier:

Gute Gründe für die Weiterbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling

Welche Hilfsmittel und Gesetzestexte sind für die Steuerberaterprüfung 2019 erlaubt?

Der jedes Jahr neu veröffentlichte Hilfsmittelerlass der Bundessteuerberaterkammer liegt vor. Wir haben die Informationen rund um den Hilfsmittelerlass für Sie zusammengefasst.

Jetzt informieren

Was darf ich? Was brauche ich?


Hier kurz und knapp Antworten zu häufigen Fragen kurz vor der schriftlichen Steuerberaterprüfung:

  • Markierungen in den Gesetzen und Richtlinien – auch farblich – sind erlaubt. Zusätzliche Notizen nicht.
  • Griffregister sind erlaubt, die Notizen auf den Griffregistern dürfen nur Teile aus der Überschrift des Gesetzes/der Richtlinie enthalten.
  • Papier wird auf Blöcken gestellt; auch zusätzliche Einzelblätter, wenn benötigt. (Gilt für München, andere Kammern können abweichende Regeln haben.)
  • Die Nummerierung der Blätter ist innerhalb der 6 Stunden Prüfungszeit vorzunehmen
  • Lediglich die Prüflingsnummer ist auf jeder Seite anzugeben, nicht Name und Adresse. Stempel mit den erforderlichen Angaben sind nach unseren Informationen zulässig.(Gilt für München, andere Kammern können abweichende Regeln haben.)
  • Mit der Ladung zur Prüfung erhalten Sie Ihre Prüflingsnummer und weitere wichtige Informationen zum Prüfungsablauf.

In gut 4 Wochen ist es soweit – die schriftliche Steuerberaterprüfung 2018 beginnt. Wir geben Ihnen Tipps, was in den letzten 30 Tagen der Prüfungsvorbereitung besonders wichtig ist.

 

Zum den Tipps mit 30-Tage-Plan

Welche und wie sind rechtliche Angaben zu zitieren? Wie ausführlich muss meine Lösung sein? Sollen die Ergänzungslieferungen einsortiert werden?

 

Zu diesen Fragen, die häufig an uns gestellt werden, haben wir Empfehlungen für Sie!

 

Zu den Empfehlungen von KNOLL

Sie haben noch keinen Plan, wie Sie an die Bewältigung des umfangreichen Stoffes herangehen sollen?

 

Dann haben wir viele hilfreiche Tipps für Sie!

 

Zu den Tipps für Ihre Prüfungsvorbereitung

Die Ergebnisse der Steuerberaterpüfung geben auch Aufschlüsse über die Entwicklung des Berufsstandes. Mit einer Analyse von Alexandra Kandler sind sie nun Thema in der neuen NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht.

 

Ist der Steuerberater der Dinosaurier des digitalen Zeitalters?

Diese Frage hat sich KNOLL-Lehrgangsmanagerin Alexandra Kandler gestellt.

Ihren Beitrag für den NWB Experten-Blog lesen Sie hier.

Auch dieses Jahr haben unsere Kursteilnehmer wieder zahlreich Protokolle zu Ablauf und Inhalt ihrer mündlichen Prüfung geschrieben. Als Dank konnte man zwischen einem Gutschein und einer Spende an eine gemeinnützige Organisation wählen.
 
Es freut uns sehr, dass der Betrag der Spenden im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden konnte! Ganz herzlich danken wir allen, die sich für eine Spende zu sozialem Engagement entschieden haben.


Durch die Kursteilnehmer konnten wir eine Summe von 2.850 € sammeln, welche wir von KNOLL mit Freude um den gleichen Betrag auf folgende Gesamtsumme von 5.700 € aufstocken.
Diese verteilt sich auf Organisationen wie folgt:
 
3.400 € an das Deutsches Kinderhilfswerk
2.300 € an Ärzte ohne Grenzen
 
DANKE an alle, die uns ihr Prüfungsprotokoll gesandt haben!

Ergänzungslieferung Steuergesetze Nr. 193

Unsere Empfehlung:Einsortieren.

Machen Sie sich dabei gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.
Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2017/2018 sind online!

 

Nach einem sehr schlechten Jahr, liegt die Bestehensquote für das Prüfungsjahr 2017/2018 wieder auf einem "normalen" Niveau von rund 50 %.

 

Die Ergebnisse nach Bundesländern können Sie hier einsehen:  Zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerberaterprüfung 2017/2018

Ergänzungslieferung Steuererlasse Nr. 58

Unsere Empfehlung:Alles einsortieren, ABER bei 20 § 8/3 1/2 den alten Rechtsstand im Gesetz lassen und nicht aussortieren. Dort sind Werte enthalten, die für die Veranlagung 2017 von Bedeutung sind und für die Steuerberaterprüfung in diesem Jahr relevant sein könnten.

Machen Sie sich dabei gleich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner.
Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Über unsere Video-Reihe "KNOLL Fachwissen kompakt" können Sie in kurzen Lerneinheiten verschiedenste Themen für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und Steuerfachwirtprüfung wiederholen.

 

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Schauen Sie mal rein: Zur Playlist

Das FG Münster hat mit Urteil v. 17.1.2018 entschieden, dass eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und eine sich anschließende Weiterqualifizierung zum Steuerfachwirt bzw. Steuerberater nicht als einheitliche erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen ist. Demnach liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrages für Kinder bis zum 25. LJ für als in Berufsausbildung befindend bei der Weiterbildung zum Steuerfachwirt/Steuerberater nicht vor, da sich der zweite Abschluss erst nach einer praktischen Berufstätigkeit anschließt. Die Frage ist allerdings noch nicht höchstrichterlich entschieden, denn unter den Aktenzeichen III R 18/17, V R 13/17 und XI R 25/17 sind beim BFH drei Revisionsverfahren zur gleichen Problematik anhängig.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie in diesem Artikel:

 

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichen Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen. 

Wichtige Hinweise zur Steuerberaterprüfung 2018


Sie planen 2018 die schriftliche Steuerberaterprüfung zu schreiben? Dann verpassen Sie diesen wichtigen Termin nicht: 30.04.2018.

An diesem Tag ist Anmeldeschluss zur Steuerberaterprüfung. Nur bei erfolgreicher Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer haben Sie die Möglichkeit, an der schriftlichen Prüfung im Oktober teilzunehmen.


Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich mit Originalunterschrift bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen (§ 1 Abs. 1 DVStB). Örtlich ist diejenige Kammer zuständig, in deren Bereich der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig ist oder (sofern der Bewerber keine Tätigkeit ausübt) er seinen Wohnsitz hat (§ 37b StBerG).


Hinweis: Die Steuerberaterkammer München plant als Vorreiter einen digitalen Zulassungsantrag, der nach Aussage der Kammer Anfang April live gehen wird. Eine schriftliche Unterschrift ist dennoch notwendig.
Weitere wichtige Informationen und Tipps rund um die Zulassung haben wir auf unserer Website für Sie bereit gestellt.


Zu den Zulassungsvoraussetzungen

 

 

Ihr direkter Weg zum Zulassungsantrag

Die Internetadressen der Steuerberaterkammern mit direktem Link zum Zulassungsantrag haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt. Diese beinhaltet auch Hinweise zu Gebühren und weiteren Merkblättern.
Informieren Sie sich unbedingt vorab, welche Anforderungen Ihre Kammer für die Zulassung stellt.


Allgemein gilt:

 - Der Zulassungsantrag ist bis 30.04.2018 zu stellen. Bei den meisten Kammern wahrt der Zahlungseingang die Frist.

- Die Steuerberaterkammer Münchnen hat zusätzlich eine Ausfüllhilfe. Diese kann auch für das Ausfüllen von Anträgen anderer Kammern hilfreich sein.

- Beachten Sie aber, dass die Kammern grundsätzlich unabhängig voneinander sind.

- Die Gebühr für den Zulassungsantrag ist bei Antragsstellung zu begleichen.

- Gebühren für Zulassungsantrag und Prüfung sind grundsätzlich im StbG geregelt, die Kammer darf jedoch davon abweichen.


Zur Übersicht der Steuerberaterkammern

 

 

Informationsvideo zur Zulassung


Zu allem, was rund um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung wichtig ist, können Sie sich auch mit unserem Video informieren. Prof. Dr. Oliver Zugmaier hat in wenigen Minuten die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Zum Video

 

 

Ihre Fragen rund um die Prüfungsvorbereitung


Sie haben Fragen rund um die Prüfungsvorbereitung? Dann stellen Sie uns diese.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter pruefungsstrategie(at)knoll-steuer.com!

 

KNOLL Dozentin Dr. Stefanie Becker hat den umsatzsteuerrechtlichen Teil des ersten Tags der Steuerberaterprüfung 2017 analysiert und kommentiert.

Lesen Sie hier die Themenauswertung der letzten zehn Jahre mit einem Ausblick aus der aktuellen Steuer- und Studium vom NWB Verlag: http://bit.ly/StBErsterTag2017NWB

Der Klausurenfernkurs ist das Kernstück der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung.

Ab sofort sind für alle 16 Klausuren in diesem Kurs Videobesprechungen erhältlich. Zeitgleich mit der Lösung können diese auf der KNOLL-Lernplattform von unseren Teilnehmern eingesehen werden.

Die Videos dienen einer noch intensiveren Nacharbeit der Klausuren. Je nachdem, ob es sich um eine 4-stündige oder 5-stündige Klausur handelt, haben die Videos eine Länge von 75 bis 90 Minuten.

Die Videobesprechungen sind ein zusätzliches Angebot und können separat gebucht werden.

Mehr Informationen zum Klausurenfernkurs: www.knoll-steuer.com/steuerfachwirt/klausurenfernkurs



Auch unser Serviceteam steht gern beratend zur Seite.

Ergänzungslieferung Steuerrichtlinien Nr. 166

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Ergänzungslieferung Deutsche Gesetze Nr. 172

Unsere Empfehlung: Einsortieren, egal in welcher Phase der Prüfungsvorbereitung Sie gerade sind.

Wie läuft die Steuerberaterprüfung ab und welche Noten braucht man, um zu bestehen. Die wichtigsten Informationen haben wir im Video für Sie zusammengefasst.

Jetzt anschauen und gut informiert in die Prüfungsvorbereitung starten!

Hier das Video anschauen

Das gesamte KNOLL-Team wünscht Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Hier gehts zum KNOLL Videogruß

Damit auch bedürftige Kinder wieder Kraft schöpfen können, unterstützen wir dieses Jahr die Sternstunden e. V. und SOS-Kinderdörfer weltweit mit einer Spende. Zugunsten dieser Aktion haben wir auf Geschenke an Geschäftspartner verzichtet.

Weihnachtliche Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Die Regeln für die mündliche Prüfung machen die Kammern

In den ersten Bundesländern werden derzeit die Ergebnisse der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2017 verschickt und gleichzeitig die Termine der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

 

Die Durchführung obliegt den jeweiligen Kammern und üblicherweise erhalten Sie mit der Ladung Hinweise zur Durchführung der Prüfung und was Sie mitbringen dürfen oder eben zu Hause lassen können.

 

Sollten in Ihrer Ladung keine Hinweise zu Gesetzestexten u.a. sein, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vorab direkt bei der zuständigen Kammer zu informieren.

 

Das ist insbesondere bei den Gesetzen wichtig. Werden Gesetzestexte in der mündlichen Prüfung NICHT von Ihrer Kammer gestellt, müssen Sie diese in der aktuellsten Version mitbringen. Das heißt für Sie, dass alle Ergänzungslieferungen einsortiert sein müssen.

Wir drücken allen Teilnehmern der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung 2017 an den kommenden drei Prüfungstagen fest die Daumen.

Viel Erfolg wünscht das gesamte KNOLL-Team!

Die 165. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien kommt kurz vor der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung, die morgen startet, reichlich ungelegen. Aus diesem Grund ist unsere Empfehlung je nach Teilnehmerkreis unterschiedlich.

 

Teilnehmer der Steuerfachwirtprüfung 2017 sollten nicht einsortieren. Sie sollten aber auf jeden Fall den alten und den neuen Rechtsstand in der Prüfung zur Hand haben.

 

Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2018/2019 und alle, die die schriftliche Prüfung 2017 abgelegt haben und sich nun auf die mündliche Prüfung vorbereiten, sollten einsortieren. Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichem Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute verbleibende Vorbereitungszeit und den Steuerfachwirten gute Gelingen!

 

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Die 191. Ergänzungslieferung der Steuergesetze einzusortieren macht nicht für alle Sinn, die sich derzeit auf eine Prüfung im Steuerrecht vorbereiten. Aus diesem Grund ist unsere Empfehlung je nach Teilnehmerkreis unterschiedlich.

 

Teilnehmer der Steuerfachwirtprüfung 2017 sollten nicht einsortieren. Sie sollten aber auf jeden Fall den alten und den neuen Rechtsstand in der Prüfung zur Hand haben. Blättern Sie die Ergänzungslieferung am besten einmal durch und machen Sie sich grob damit vertraut, wo es Änderungen gegeben hat, damit Sie im unwahrscheinlichen Fall darauf zurückgreifen können.

 

Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2018/2019 und alle, die die schriftliche Prüfung 2017 abgelegt haben und sich nun auf die mündliche Prüfung vorbereiten, sollten einsortieren. Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, indem Sie Ihre üblichem Markierungen (gem. Hilfsmittelerlass) vornehmen.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute verbleibende Vorbereitungszeit.

 

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Der Hilfsmittelerlass für die schriftliche Steuerberaterprüfung wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ändert sich normalerweise nicht von Jahr zu Jahr.

Gewöhnen Sie sich gleich zu Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung an, nur nach den Vorgaben des Hilfsmittelerlasses zu arbeiten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die im Hilfsmittelerlass aufgeführten Textausgaben sind von Ihnen selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen.
  • Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2018 die aufgezählten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2017 geltenden Fassung zur Verfügung stehen.
  • Textausgaben dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Griffregistern keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. In die Griffregister dürfen nur Stichworte aus den Überschriften und Paragraphen.
  • Die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig.

Nutzen Sie unser neue aufgenommenes Video, um sich umfassend zu informieren

Zum vollständigen Erlass: Hilfsmittelerlass 2018

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Beste Grüße aus der KNOLL-Zentrale

KNOLL-Dozent Andreas Pinter hat für NWB Verlag ein simuliertes Prüfungsgespräch zum Verfahrensrecht verfasst. Lesen Sie hier, wie der Ablauf sein kann: http://bit.ly/NWBPruefungsgesprächPinter

Bei Fragen rund um die mündliche Prüfungsvorbereitung beraten wir Sie gern.

Herzliche Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Sollte ich Steuerfachwirt werden? Ja! Geben Sie Ihrer Karriere im Steuerrecht einen Schub!

Mehr Sicherheit und bessere Karrieremöglichkeiten. Ein Steuerfachwirt kann sich seinen Arbeitsplatz aussuchen – die Fülle an Stellenangeboten in Jobportalen ergibt ein eindeutiges Bild. Die Zukunftsaussichten sind bestens und es bestehen für Steuerfachwirte hervorragende Möglichkeiten des internen Aufstiegs in der Kanzlei, über einen Wechsel in größere Kanzleien bis hin zur Gründung einer eigenen Kanzlei nach Weiterbildung zum Steuerberater.

Die Vergütung steigt deutlich an. In den ersten Berufsjahren kann der Steuerfachwirt sogar mit Studienabsolventen mithalten.

Ein Steuerfachwirt ist ein speziell qualifizierter Mitarbeiter des Steuerberaters und übernimmt wesentlich verantwortungsvollere Tätigkeiten als Steuerfachangestellte:

  • Mandanten aus vielfältigen Branchen und Berufen bei ihren Unternehmensfragen unterstützen.
  • Bank- und Finanzierungsgespräche führen und bei Investitionsentscheidungen und Fragen der Altersvorsorge zur Seite stehen.
  • Finanzbuchführung übernehmen und die Jahresabschlüsse der Unternehmen vorbereiten.
  • Mandanten in privaten Vermögensangelegenheiten beraten.
  • Steuererklärungen oder Gehaltsabrechnungen erstellen.

Ein Steuerfachwirt kann auch z.B. als freier Finanz- oder Lohnbuchhalter tätig werden.

Durch die Weiterbildung zum Steuerfachwirt kann die Grundlage für eine erfolgreiche Steuerberaterprüfunglegen: Nach Statistiken gehören diejenigen, die zuvor eine Steuerfachwirtausbildung abgeschlossen haben, zu erfolgreichsten Teilnehmern. Zudem wird die erforderliche Dauer der Berufspraxis von zehn auf sieben Jahre verkürzt.

Ist das vielleicht Ihr Weg? Dann informieren Sie sich bei uns über die Anforderungen und Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung.

Herzliche Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Kann eine Marke einen Berufsstand retten und ist dies überhaupt nötig?

BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein gibt im Interview mit dem NWB Experten-Blog Antworten auf viele Fragen, die Steuerberater deutschlandweit bewegen.

Zum Interview: NWB Experten-Blog

Wir wünschen allen Teilnehmern der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2017 viel Erfolg an den drei Prüfungstagen.

Das gesamte KNOLL-Team wünscht drückt Ihnen die Daumen!

KNOLL FAQs – Themen, die Sie aktuell bewegen, greifen wir hier auf!

 

Frage:

Soll die 164. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien noch vor der Steuerberaterprüfung in der kommenden Woche einsortiert werden?

 

Antwort von Andrea Jost:

Viele von Ihnen fragen sich, ob die 164. Ergänzungslieferung noch vor der Prüfung nachsortiert werden sollte und die aussortierten Blätter in einem gesonderten Hefter zur Prüfung mitgeführt werden oder ob Sie auf das Nachsortieren verzichten und statt dessen die neue Ergänzungslieferung in einem gesonderten Hefter zur Prüfung mitnehmen.

Auf jeden Fall sollten Sie beides in der Prüfung zur Hand haben.

Die wesentlichen Änderungen in der 164. Ergänzungslieferung betreffen die ErbStR zu den neuen §§ 13 a ff. ErbStG, die als koordinierter Ländererlass v. 22.6.2017 aufgenommen wurden (AEErbSt). Bayern fühlt sich bislang nicht an den Erlass gebunden, da es nicht zugestimmt hat. Da wir weiterhin davon ausgehen, dass – falls die Übertragung von Betriebsvermögen Gegenstand der Klausuraufgabe sein sollte – altes Recht dran kommt, d.h. ein Besteuerungszeitpunkt zu beurteilen ist, der vor dem 1.7.2016 liegt, ist unsere Empfehlung die 164. Ergänzungslieferung nicht einzusortieren, aber auf jeden Fall zur Prüfung mitzunehmen.
Blättern Sie sie am besten einmal durch und machen sich grob damit vertraut, wo es Änderungen gegeben hat, damit Sie im unwahrscheinlichen Fall darauf zurückgreifen können.

Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2018 sollten die Ergänzungslieferung einsortieren.

Immer wieder gibt es für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung interessante Themen, die sich nur schwer in verständliche Texte “verpacken” lassen. Daher bereiten wir diese verstärkt als Video für Sie auf, damit Sie sich unkompliziert informieren können.

Der KNOLL Youtube-Kanal wächst immer mehr – Zeit für Sie ihn zu abonnieren.

Vorteile des KNOLL-Youtube-Abos für Sie:

Der Youtube-Kanal ergänzt die Informationen, die Ihnen über den Newsletter oder direkt als Kursteilnehmer zukommen. Unser Ziel ist es, Sie auf dieser Plattform ausführlich zu folgenden Themen zu informieren:

  • Auswertung der Prüfungsaufgaben
  • Analyse der Prüfungsergebnisse
  • KNOLL Lerntipps zur Prüfungsstrategie
  • Antworten auf Ihre Fragen
  • Informationen zu den KNOLL-Kursen

Unsere Aktivitäten auf Youtube sind erst vor kurzem richtig gestartet. Lassen Sie sich überraschen, welche neuen Themen im Laufe der Zeit hinzukommen, nicht nur für angehende Steuerberater.

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Aktuell: Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2016

Eines der interessantesten Themen rund um das Examen sind Jahr für Jahr die Prüfungsergebnisse. 
Prof. Dr. Oliver Zugmaier hat diese in einem Video für Sie zusammengefasst.

Hier direkt reinschauen:

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!

Herzliche Grüße aus der KNOLL-Zentrale!

 

KNOLL FAQs – Themen, die Sie aktuell bewegen, greifen wir hier auf!

 

Frage:

Wie ist das eigentlich mit Folgefehlern im Examen?

 

Antwort von Prof. Dr. Oliver Zugmaier:

Auch im Examen werden oft Folgefehler berücksichtigt, eine einheitliche Linie oder gar Anweisung an die Korrektoren gibt es aber nicht. Auch einschlägige Rechtsprechung (im Rahmen einer etwaigen Prüfungsanfechtung) existiert nicht.
Ob Ihnen bei Folgefehlern Punkte gegeben werden, hängt auch davon ab, wie weit Sie sich von der Musterlösung entfernen. Bei reinen Rechenfehlern sollten Ihnen die Punkte gegeben werden. Wenn Sie sich hingegen inhaltlich auf einen abweichenden Lösungspfad begeben, wird sich wohl kaum ein Korrektor die Mühe machen, Ihrer “Sonderlösung” nachzugehen.

In gut 4 Wochen ist es soweit – die schriftliche Steuerberaterprüfung 2017 beginnt. Wir geben Ihnen Tipps, was in den letzten Tagen der Prüfungsvorbereitung besonders wichtig ist.

Klausuren bearbeiten

Die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist jetzt in der letzten Phase. Wir empfehlen Ihnen, sich intensiv mit den Klausuren auseinanderzusetzen. Wenn Sie neue Klausuren schreiben, dann schreiben Sie diese am Vormittag zeitlich analog zur Prüfung. Am Nachmittag, nach einer ausgiebigen Pause, setzen Sie sich dann an die Erarbeitung der Lösung.

Wenn Sie Klausuren wiederholen, dann planen Sie zwei Klausuren pro Tag ein – eine am Vormittag und eine am Nachmittag. Hierbei skizzieren Sie nur noch den Lösungsweg der Klausuren innerhalb von 2-3 Stunden (nicht schummeln und vorher in die Lösung schauen!). Arbeiten Sie die Lösung dann innerhalb von zwei Stunden nach.

Wie die Klausurbearbeitung sinnvoll eingeteilt werden kann, hat Prof. Dr. Uhländer in einem 30-Tage-Plan exemplarisch für Sie zusammengestellt.
Zum Download

Dieser Vorschlag für die letzten 30 Tage vor der schriftlichen Prüfung soll eine mögliche “Grundstruktur” verdeutlichen. Die Übersicht ist als Orientierungshilfe für das eigene persönliche Konzept gedacht und setzt eine gründliche bisherige Vorbereitung der Themen voraus.

 

Neben der fachlichen ist auch Ihre persönliche Vorbereitung wichtig!

Wie stellen Sie sich den Tag vor? Was muss alles organisiert werden, damit Sie den Kopf in der Prüfungszeit frei haben?

Identifizieren Sie Ihre Unterstützer: Freunde, Familie, Bekannte – alle Personen, die Ihnen Ruhe schenken, Mut machen, Sie begleiten oder Verantwortung abnehmen können. Wie man Sie am besten unterstützen kann, wissen aber nur Sie. Deshalb: Sagen Sie Ihren Unterstützern unbedingt, was sie für Sie tun können! Damit erhalten Sie die notwendige Ruhe, die Sie für die Prüfungstage benötigen.

Achten Sie auf sich! Sie müssen ausgeruht und fit in die Prüfung gehen können.

 

Das gesamte KNOLL-Team wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!

Portugal als Steuerparadies für deutsche Rentner?

Derzeit wohnen ca. 22.000 Sozialversicherungsrentner aus Deutschland in Portugal.

Mit diesem Werbeslogan lockte der portugiesische Fiskus deutsche Senioren ins steuerfreie Leben mit Wettergarantie. Die ehemaligen Gutverdiener erhalten einen Sonderstatus und die portugiesische Regierung erhofft sich im Gegenzug, dass das „mehr Netto im Portemonnaie“ im Land ausgegeben wird. Die Regierung lockt vor allem wohlhabende Ältere mit dem „Residente“-Deal.

Portugal nimmt seit 2009 Einkünfte der Renten/Pensionen von Neuansässigen (residente não habitual = wörtlich: „nicht gewöhnliche Ansässige“) unter bestimmten Voraussetzungen für zehn Jahre von der Besteuerung aus.

Voraussetzungen u.a. für die Anerkennung des Sonderstatus:

  • Rentner/Pensionist muss in Portugal steuerlich ansässig, d.h. unbeschränkt steuerpflichtig werden, sich in Portugal mehr als 183 Tage aufhalten oder zum 31.12. über eine Wohnung verfügen, die vermuten lässt, dass er den Aufenthalt in Portugal fortsetzen wird …

Auf DBA-Ebene wird Versorgungsempfängern (Pensionisten bzw. Betriebsrentner) in Art. 18 DBA Portugal das alleinige Besteuerungsrecht eingeräumt.

Eine subject-to-tax-Klausel ist für diese Fälle im DBA Portugal nicht vorgesehen.
Vor allem Beamte, die ohnehin vom Ruhestand unter der Sonne träumen, profitieren von dem Steuerloch, das offenbar durch eine Panne entstanden ist.

Deutsche Steuerberater sowie Fachberater für Internationales Steuerrecht haben sich unter der Sonne Portugals auf Auswanderer spezialisiert und beraten vor Ort.

Aktuell informiert im IStR

Zu weiteren aktuellen Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht informieren wir jedes Jahr im Rahmen unserer Fortbildungsveranstaltung “Neuerungen im Internationalen Steuerrecht”.

Das Seminar ist speziell auf den qualifizierten Teilnehmerkreis aus Fachberatern Internationales Steuerrecht zugeschnitten und erfüllt die Anforderungen des § 9 FBO.

Informieren Sie sich hier: Alle Infos zum Seminar

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Wir haben nach Bekanntgabe der detaillierten Prüfungsergebnisse die Ergebnisse unserer Intensiv-Klausurenkurse 2016, die kurz vor der schriftlichen Steuerberaterprüfung stattfanden, untersucht.

Es hat sich gezeigt, dass unsere Korrektur- und Benotungsmaßstäbe den Prüfungsanforderungen entsprechen. Exemplarisch haben wir zwei Kurse aus der Prüfungsvorbereitung 2016 den Ergebnissen der drei Prüfungstage gegenüber gestellt.

Das Ergebnis sehen Sie in der Grafik

Notenverteilung der letzten Klausuren der Intensiv-Klausurenkurse 2016 in München und Stuttgart im Vergleich mit den Noten der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2016

Unser Ziel ist es, unsere Kursteilnehmer unter möglichst realistischen Bedingungen auf die Prüfung vorzubereiten. Dies gelingt uns durch laufende Analyse der Prüfungsaufgaben und der Anpassung unseres Kursprogramms an aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht.

Unsere Klausuren helfen Ihnen nicht nur, sich das nötige Fachwissen anzueignen. Sie sollen durch die Korrekturen und die Benotung auf Examensniveau auch Ihre eigene Leistung realistisch einschätzen können, um in der Prüfung durch eine optimierte Vorbereitung erfolgreich sein zu können.

Wir wünschen allen Anwärtern eine gute (verbleibende) Vorbereitungszeit.

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Es gibt Prüfungsjahre, da fallen einige Klausuren insgesamt besser, andere schlechter aus.Manch einer kann mit einer vermeintlich „leichteren“ Klausur ein anderes, schlechteres Ergebnis ausgleichen. Die schriftliche Steuerberaterprüfung 2016 könnte für manche Teilnehmer solch einen Effekt gehabt haben. Die Bestehensquoten der einzelnen Prüfungsfächer sind sehr unterschiedlich.

Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (VerfR-USt-ErbSt):
Im Prüfungsjahr 2016 war die dreigeteilte Klausur des ersten Prüfungstages der Spitzenreiter, was den Erfolg der Teilnehmer betrifft. 61,7 % (2015:  58,5 %) haben die notwendigen Punkte zum Bestehen erreicht.

Ertragsteuer:
War in 2015 noch die  Klausur zur Ertragsteuer die vermeintlich einfachste, so ist diese 2016 die Klausur gewesen, bei der die wenigsten Teilnehmer die erforderliche 4,5 oder gar bessere Noten erhielten. Nur 47,1 % (2015: 63,0 %) der Prüfungsteilnehmer konnten bei dieser Klausur die erforderlichen Punkte sammeln.

Buchführung und Bilanzwesen:
Die Klausur im Bereich Buchführung haben bei der schrifltlichen Steuerberaterprüfung 2016 mit Note 4,5 oder besser 53,5 % (2015: 57,6 %) der Prüflinge geschrieben.

 

Die Grafik dazu können Sie hier aufrufen: Zur Grafik

 

Als Gesamtdurchschnittsnote ergibt sich aus der Häufigkeitsverteilung der Noten eine 4,68 (2015: 4,58). Wenn man in die Berechnung nur diejenigen einbezieht, die die schriftliche Prüfung insgesamt bestanden haben, ist die Durchschnittsnote 4,16, was entsprechend dem Trend der allgemeinen Bestehensquote eine leichte Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Bei der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2015 lag die Durchschnittsnote derer, die mit einer 4,5 oder besser abgeschnitten haben, bei 4,13.

Welche Durchschnittsnoten an den einzelnen Prüfungstagen erreicht wurden und ob das den Ergebnissen unserer Übungsklausuren entspricht, können Sie im nächsten Beitrag nachlesen.

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Bei der Steuerberaterprüfung 2016 lag die Bestehensquote bundesweit bei einem neuen Tiefstand von 41,6 %. In der DStR wurde kürzlich eine detaillierte Strukturanalyse von Dr. Enrico Rennebarth veröffentlicht. Einige Aspekte daraus möchten wir Ihnen heute vorstellen.

Der Einfluss von Vorbildung und Praxiszeit auf den Prüfungserfolg

Tatsächlich zeigt die Strukturanalyse deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Berufsgruppen auf. Von den Teilnehmern, die Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind, haben 80,3 % (2015: 82,8 %) an der Steuerberaterprüfung 2016/2017 erfolgreich teilgenommen. Bei der Gruppe der Steuerfachwirte waren es mit 46,8 % mehr als 30 % weniger, die insgesamt bestanden haben.

Auffallend ist auch, dass aus der Berufsgruppe der Steuerfachwirte bei nahezu gleichbleibender Anzahl an zugelassenen Prüfungsteilnehmern (2016: 642; 2015: 637) rund 8 % weniger in der Prüfung 2016 erfolgreich waren (2015: 55,1 %).

Ein großer Unterschied ist bei der Praxiserfahrung derer, die in der Steuerberaterprüfung erfolgreich sind, erkennbar. 2016 haben 42,1 % mit 7 Jahren Erfahrung und 45,7 % derer mit 3 Jahren Erfahrung bestanden. Selbst die Teilnehmer mit 2 Jahren Praxiszeit liegen mit 41,2 % Bestehensquote nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 41,6 %. Abgeschlagen liegen jedoch Prüflinge mit 10 Jahren Erfahrung – nur 14,4 % dieser Teilnehmer waren 2016 erfolgreich.

Ob die angehenden Steuerberater männlich oder weiblich sind, spielt keine große Rolle.
Bei der Prüfung 2016/2017 waren die Frauen zu 39,7 %, die Männer zu 43,5 % erfolgreich und letztere damit über dem Bundesdurchschnitt. Im Vorjahr war die Verteilung nahezu identisch und die Frauen mit 46,4 % leicht überdurchschnittlich erfolgreich (Männer: 45,8 %). Hier ist über die Jahre von einer gleichmäßigen Verteilung auszugehen.

Rücktrittsquote trotz Überraschungsthemen nur leicht gestiegen

Erfreulich ist, dass die Rücktrittsquote während der schriftlichen Prüfung 2016 trotz der Überraschungen in der Ertragssteuerklausur mit 13,7 % nur leicht gegenüber dem Vorjahr erhöht war (2015: 12,6 %). Hier fällt jedoch auf, dass 35,8 % der Wiederholer im dritten Versuch während der Prüfung zurückgetreten sind, wobei die Erst- und Zweitschreiber nur zu 10,9 % bzw. 16,4 % von ihrem Rücktrittsrecht während der Prüfung Gebrauch gemacht haben. Hier spielt vermutlich die Vorsicht eine große Rolle. Schließlich stehen nur drei Versuche zur Verfügung, wobei ein Rücktritt nicht als Versuch gewertet wird.

 

Weitere Details zur Steuerberaterprüfung 2016 stellen wir Ihnen in Kürze vor.

 

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

Auch dieses Jahr haben wir unseren Kursteilnehmern wieder die Möglichkeit gegeben, das Protokoll zur mündlichen Prüfung 2016/2017 zu schreiben um so weitere Prüfungsanwärter bei ihrer Vorbereitung zu unterstützen.

Für die Einsendung bekamen die Teilnehmer als Dankeschön Gutscheine im Wert von 15 Euro von zwei verschiedenen Anbietern. Wer ohnehin schon alles hat, konnte sich auch für eine Spende in Höhe von 20 Euro entscheiden, die wir gesammelt getätigt haben.

Dieses Jahr konnten die angehenden Steuerberater und Steuerfachwirte sich zwischen zwei Organisationen entscheiden.

Wir möchten DANKE sagen: Die Spendenbereitschaft konnte die des vergangenen Jahrgangs übertreffen.

Durch das hohe soziale Engagement konnten die Kursteilnehmer eine Summe von 1.360 Euro sammeln, welche wir von KNOLL mit Freude verdoppelt haben.

Insgesamt kamen 2.720 Euro zusammen, die wie folgt aufgeteilt wurden:

1.480 Euro an das Deutsches Kinderhilfswerk
1.240 Euro an Ärzte ohne Grenzen

Vielen Dank an alle, die sich mit der Entscheidung für eine Spende sozial engagiert haben!

Wir freuen uns immer wieder darüber, was für tolle und sozial engagierte Teilnehmer wir haben.

Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung sind ein spannendes Thema für alle, die in diesem Berufszweig aktiv sind. Selbst wenn man das eigene Ergebnis längst kennt, ist das Gesamtergebnis immer von großem Interesse.

2016 stieg die Teilnehmerzahl gegenüber dem Vorjahr bundesweit um 3,6 % von 5.314 auf 5.509. Dies ist zum Teil vermutlich dem hohen Anteil an Prüfungsteilnehmern geschuldet, die aufgrund der hohen Durchfallquote des Vorjahres (53,9 %) dieses Jahr erneut zur Prüfung angetreten sind. Die Bestehensquote verringerte sich leider erneut auf bundesweit 41,6 %. Hinzu kommt, dass 13,7 % bereits während der Prüfung zurückgetreten sind.

Dies belegt, dass die Steuerberaterprüfung zu den schwersten Berufszugangsprüfungen zählt. Umso wichtiger ist eine zielorientierte und effiziente Vorbereitung mit einem starken Partner an Ihrer Seite.

Unsere Leidenschaft ist die steuerliche Aus- und Weiterbildung. Diese teilen wir sehr gerne mit Ihnen. Egal, ob Sie am Anfang der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung stehen, mittendrin sind oder die Prüfung wiederholen wollen – wir bereiten Sie zielgerichtet vor und begleiten Sie gern.

Zu den Ergebnissen im Bundesgebiet

 

Viele Grüße aus der KNOLL-Zentrale

s tut sich was in der ErbSt! Die Hintergründe zu der am 02.06.2017 im Bundesrat zur Abstimmung vorliegenden Änderung, können Sie hier im Artikel von Andrea Jost nachlesen.

Änderungen im ErbStG durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz („StUmgBG“)
(BR-Drucks. 816/16 v. 30.12.2016)

In einer Reihe von Entscheidungen (u.a. Mattner, EuGH v. 22.4.2010, Rs. C-510/08, Welte, EuGH v. 17.10.2013, Rs. C-181/12) hat der EuGH die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, wonach in Fällen beschränkter Steuerpflicht lediglich der verminderte Freibetrag von 2.000 € gewährt wird, als nicht europarechtskonform beurteilt. Auch die vom Gesetzgeber daraufhin eingeführteOptionsmöglichkeit (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, S. 2592) in § 2 Abs. 3 ErbStG wurde europarechtlich beanstandet (Hünnebeck, EuGH v. 8.6.2016, Rs. C-479/14). Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH sind nun in dem StUmgBG entsprechende Änderungen des ErbStG vorgesehen. Der Bundestag hat das Gesetz in 2. und 3. Lesung am 27.4.2017 (BT-Drucks. 18/12127) beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für die Plenarsitzung am 2.6.2017 vorgesehen. Folgende Änderungen sind geplant:

1. Neufassung des § 16 Abs. 2 ErbStG-E
Im Fall der beschränkten Steuerpflicht soll der Erwerber gem. § 16 Abs. 2 ErbStG-E grundsätzlich den Freibetrag erhalten, der ihm bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 16 Abs. 1 ErbStG zustehen würde. Fällt nur ein Teil des Erwerbs unter die beschränkte Steuerpflicht, wird der Freibetrag anteilig gewährt, soweit er auf Inlandsvermögen entfällt. Dabei sollen alle innerhalb von 10 Jahren von derselben Person anfallenden Erwerbe in die Berechnung des anteiligen Freibetrags einbezogen werden.

2. Neufassung des § 17 Abs. 1 ErbStG-E
Mit der Änderung des § 17 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 ErbStG-E wird dem überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner oder einem Kind des Erblassers der besondere Versorgungsfreibetrag auch in den Fällen der beschränkten Steuerpflicht gewährt. Ausländische Versorgungsbezüge sollen nach denselben Kriterien wie inländische Versorgungsbezüge auf den besonderen Versorgungsfreibetrag angerechnet werden. Allerdings wird die Steuerbefreiung gem. § 17 Abs. 3 ErbStG-E mit dem Erfordernis der Amtshilfe durch die Staaten, in denen der Erblasser ansässig war oder der Erwerber ansässig ist, verknüpft.

3. Inkrafttreten Die Änderungen bei § 16 ErbStG-E soll gem. § 37 Abs. 14 ErbStG-E auf Erwerbe anzuwenden sein, für die die Steuer nach Verkündung des Gesetzes entstanden ist. Eine rückwirkende Anwendung für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ist nicht vorgesehen. § 17 ErbStG-E soll gem. § 37 Abs. 13 S 1 ErbStG-E auf Erwerbe anzuwenden sein, für die die Steuer nach Verkündung des Gesetzes entstanden ist. Um die Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht so früh wie möglich zu beseitigen, gilt nach § 37 Abs. 13 S. 2 ErbStG-E die für betroffene Erwerber ausschließlich vorteilhafte Änderung des § 17 ErbStG-E anders als die Neuregelung des § 16 ErbStG-E für alle noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen.

Hinter den Kulissen von KNOLL ist immer viel los. Heute gewährt Ihnen Andrea Jost  einen Einblick in die wichtige Arbeit unserer Korrektoren:

Es gibt eine Zeit, da freuen sich unsere Teilnehmer (meist) Woche für Woche, wenn sie Post von KNOLL in ihrem Briefkasten finden. Objekt der Begierde sind jedoch nicht die Lehrbriefe, die sich bei dem einen oder anderen bisweilen ungelesen wie Mahnmale auf dem Schreibtisch stapeln; es sind die unter großen Anstrengungen verfassten Übungsklausuren, die korrigiert und mit einer Note versehen den Weg zurück zum Teilnehmer finden. Insbesondere zu Beginn der Klausurenkurse legt sich die freudige Erwartung allerdings häufig spätestens nach dem Öffnen des Umschlags angesichts der erzielten Note und beim Studium der Korrekturanmerkungen. Doch Fleiß zahlt sich aus: Wer regelmäßig und diszipliniert Klausuren schreiben übt, wird feststellen, dass die Noten besser werden und die Anmerkungen der Korrektoren wohlwollender.

Aber wer sind eigentlich diese hilfreichen Geister, die unsere Teilnehmer mit ihren Korrekturen auf den Pfad der richtigen Klausurtechnik zu lenken suchen? Wir haben schon die abenteuerlichsten Theorien gehört: Jura-Studenten, die damit ihr BAföG aufbessern, Kursteilnehmer, die sich so besser auf die Prüfung vorbereiten wollen…etc. Das ist natürlich Unsinn. Den gleichen Qualitätsanspruch, den wir an unsere Dozenten stellen, stellen wir auch an unsere Korrektoren. Der Großteil unserer Korrektoren sind Mitarbeiter aus der Finanzverwaltung. Da die Steuerberaterprüfung der Finanzverwaltung entspringt, ist es uns wichtig, dass auch unsere Korrektoren diese Brille aufhaben, um unsere Teilnehmer bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Aber auch viele junge Steuerberater, die dabei sind, sich eine eigene Praxis aufzubauen, setzen auf ein regelmäßiges Einkommen durch Korrekturen. Leider müssen wir die jungen Kollegen in der Regel irgendwann ziehen lassen, wenn das Geschäft so gut läuft, dass für das Korrigieren keine Zeit bleibt. Aber eines ist auf jeden Fall wichtig: Nur Qualität zählt, und das eben nicht nur im Unterricht, sondern auch bei der Arbeit hinter den Kulissen.

Über 100 Korrektoren haben bei KNOLL bundesweit pro Lehrgangsjahr ein Volumen von über 30.000 Klausuren zu bewältigen. Es bedarf einer ausgeklügelten langfristigen Planung, um vor allem in Spitzenzeiten den Berg an zu korrigierenden Klausuren termingerecht und qualitativ anspruchsvoll bewältigen zu können. Dabei haben unsere Korrektoren nicht nur mit fachlichen Hürden zu kämpfen: viel zu spät eingereichte Klausuren fordern das Langzeitgedächtnis mancher Korrektoren auf das Äußerste, das Schriftbild manch eingereichter Klausur erinnert eher an chinesische Schriftzeichen, als an die Lösung einer Steuerrechtsaufgabe. Ebenso schwer ist es, gänzlich nicht bearbeitete Aufgabenteile mit sinnvollen Anmerkungen zu versehen – dennoch gilt es, jedem Teilnehmer möglichst viel Unterstützung auf dem Weg zum Steuerberater zu geben.

Wissen allein ist nicht alles – Sie müssen es auch sicher anwenden können. Bis zu diesem Punkt begleiten wir Sie, genauso wie das auch unsere Korrektoren tun.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf Ihrem weiterem Weg zum Steuerberater.

Herzlichst,

Ihre Andrea Jost

Geschäftsführerin
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Auf dem Weg zum Steuerberater muss man nicht nur Lernen und Klausuren schreiben üben. Auch einige Termine sind wichtig.

 

Am 30.04.2017 ist Anmeldeschluss für die Steuerberaterprüfung im Oktober 2017 bei der zuständigen Steuerberaterkammer. Nach der Zulassung ist dann noch die Prüfungsgebühr zu entrichten. Wird diese nicht rechtzeitig bezahlt, gilt dies nach § 39 Abs. 2 Satz 2 StBerG als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

Kann eigentlich jeder Steuerberater werden? Leider nicht.

Wir informieren Sie in unserem <link steuerberater/zugangsvoraussetzungen-was-brauche-ich-fuer-die-steuerberaterpruefung _blank>Info-Video</link> über die Zulassungsvoraussetzungen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!

Ihr KNOLL-Team

Die schriftliche Steuerberaterprüfung 2016 hielt thematisch einige Überraschungen bereit. Die Punkteverteilung war jedoch weitestgehend unverändert.

Die Prüfungskommission hat im Jahr 2016 an der üblichen Auspunktung der dreigeteilten Klausur festgehalten. 35 Punkte für Verfahrensrecht, 35 Punkte für Umsatzsteuer und 30 Punkte für Erbschaftsteuerrecht.

Die Auspunktung der letzten Jahre im Überblick:

 

Am ersten Prüfungstag war wie schon im Jahr 2014 im Rahmen der Aufgabe zur Erbschaftsteuer ein Sachverhalt zur Grunderwerbsteuer zu bearbeiten. Allerdings nahm dieser mit 11,5 Punkten einen überraschend hohen Anteil an der Gesamtpunktzahl ein. Man sollte sich also darauf einstellen, dass die Grunderwerbsteuer fester Bestandteil der Erbschaftsteueraufgabe am ersten Tag sein wird.

Im Erbschaftsteuerteil war erstmals keine Grundstücksbewertung gefragt, dafür wie in den Vorjahren die Bewertung eines Betriebsvermögens im vereinfachten Ertragswertverfahren. Die Aufgabe war mit 18,5 Punkten recht umfangreich und auch schwierig.

Die Angabe der verfahrensrechtlichen Klausur war relativ kurz, die Lösung aber lang und – wie in den letzten Jahren (mit Ausnahme 2013) – mit 35 von 100 Punkten ausgepunktet. Thematischer Schwerpunkt der Klausur waren die Änderungsvorschriften. Einige Punkte in der Klausur konnten nur durch Kenntnis von BFH-Entscheidungen erzielt werden, andere wiederum waren relativ einfach zu bekommen. Insgesamt eine lange und zum Teil auch schwere Klausur.

Die Klausur aus der Umsatzsteuer war wenig überraschend. Sie war – wie in den letzten Jahren auch – mit sechs Textziffern und den geforderten Ausführungen zum Unternehmen sehr lang. Thematisch wurden in den sechs Textziffern folgende Inhalte geprüft:

  • Anmietung Geschäftsräume / Erwerb des Grundstücks
  • Erwerb eines weiteren Grundstücks / Bebauung durch ausländischen Unternehmer
  • Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb von Hemden und deren Verkauf an Arbeitnehmer
  • Verkauf Fernsehgerät gegen Ratenzahlung samt Gratisabgabe eines Fußballs / Schenkung eines Fußballs / Diebstahl der Tageseinnahmen
  • Gründung einer GmbH / Geschäftsführungsleistungen / umsatzsteuerliche Organschaft

Am zweiten Prüfungstag entfielen 54 der 100 erreichbaren Punkte auf die Einkommensteuer. Die weiteren Punkte verteilten sich auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Der erste Teil der Klausur konzentrierte sich vollständig auf die Erhebung der Einkommensteuer durch individuelle und pauschalierte Lohnsteuer, pauschalierte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen. Ein derartiger Schwerpunkt erschien, zumindest im Vergleich zu den Klausuren der Vorjahre, als äußerst ungewöhnlich.

Körperschaftsteuerlich waren durchaus erwartet verdeckte Gewinnausschüttungen, verdeckte Einlagen und ein Veräußerungsgewinn gem. § 8b KStG zu prüfen. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung lagen in der Verfolgung der Ergebnisauswirkung über mehrere Jahre. Beim Veräußerungsgewinn war ein teilweiser Ausfall der Kaufpreisforderung zu würdigen. Im abschließenden Sachverhalt galt es, die Entwicklung des körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvortrags nach mittelbaren und unmittelbaren Anteilsübertragungen zu beurteilen.

Der dritte Tag der Prüfung, bei dem Aufgaben aus Buchführung und Bilanzwesen zu bearbeiten sind, war recht routiniert. Die maximal 100 Punkte waren wie gewohnt auf drei Teilsachverhalte verteilt, in denen gängige Bilanzierungsthemen in Bezug auf die Rechtsformen Einzelunternehmen (EU), Personengesellschaft (OHG) und Kapitalgesellschaft (GmbH) zu beurteilen waren.

Allgemein wird empfohlen 30 bis 50 Klausuren während der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung zu schreiben. Das Schreiben allein reicht aber nicht aus. Die Klausur hilft Ihnen dabei, das Erlernte zu festigen und gleichzeitig die Klausurroutine zu erlangen, die für das Examen benötigt wird.

 

Dies gelingt, indem Sie die Klausuren aktiv nacharbeiten. Dafür haben Sie viele Möglichkeiten, hier ein paar Beispiele:

  • Arbeiten Sie anhand der Lösungshinweise die Klausur durch
  • Nutzen Sie die von uns korrigierte Klausur, um herauszufinden, was Sie gut können und wo Sie nochmal nachlernen sollten
  • Sehen Sie sich unsere Klausurbesprechungen als kurze Wiederholung des Themas an
  • Überlegen Sie, was Ihnen die Bearbeitung der Klausur einfacher macht. Einige Teilnehmer arbeiten erfolgreich mit Skizzen oder Schemata, andere mit Post-Its

Probieren Sie verschiedene Dinge aus und entscheiden Sie selbst, was für Sie der passende Weg zum erfolgreichen Lernen ist.

 

Weitere Tipps:

  • Richten Sie sich spätestens zum Klausurtraining einen festen Arbeitsplatz ein
  • Entwickeln Sie für sich einen Lernplan
  • Sprechen Sie sich mit der Familie und Freunden ab, damit diese ein Bewusstsein für Ihr Vorhaben entwickeln. Gleichzeitig können Sie sich von diesen unterstützen und entlasten lassen.

 

Auch in der KNOLL-Lernplattform erhalten Sie als Teilnehmer regelmäßig Tipps und Hinweise zur Prüfungsvorbereitung. Schauen Sie ab und zu mal rein.

Lernen Sie bereits bewusst entsprechend Ihren Stärken? Finden Sie es mit unserem Lerntyp-Test heraus.

Unser kurzer Lerntyp-Test hilft Ihnen herauszufinden, wie Sie selbst am effektivsten lernen können und das Lernverhalten entsprechend anzupassen.

Zum Test

KNOLL-Website im neuen Design

Kurz vor Weihnachten macht KNOLL seinen Kursteilnehmern ein besonderes Geschenk. Die KNOLL-Website hat einen neuen Look, damit alle, die sich für die KNOLL-Kurse zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und den Fachberater Internationales Steuerrecht schneller informieren können.

Schauen Sie selbst!

Klausurenkurse mit Videobesprechungen

Die Umsetzung des Wissens in die erforderliche Klausurtechnik und eine eigene Klausurroutine sind essentiell wichtig für die Steuerberaterprüfung. Beides können Sie sich mit unseren Klausurenkursen oder dem Fernkurs aneignen. Denn für alle, die nicht die Möglichkeit haben an den Besprechungen vor Ort teilzunehmen oder sowieso am liebsten im Fernunterricht lernen, stehen ab sofort für alle 27 Klausuren Videobesprechungen über die KNOLL-Lernplattform zur Verfügung.

Klausuren zu schreiben und diese nachzuarbeiten ist die beste Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Ihr Ziel ist es, die wenige Zeit wirklich effektiv zu nutzen. Dabei wollen wir Sie unterstützen und unsere Angebote entsprechend Ihren Bedürfnissen anpassen.

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit zu allen Klausurenkursen Videobesprechungen dazu zu buchen.

 

  “In den neuen Klausurenvorbereitungskurs haben wir erstmalig Videobesprechungen integriert. Die Teilnehmer sind begeistert. Deshalb übernehmen wir dieses Konzept auch in unsere Klausurenkurse.

Die Videos verschaffen den Teilnehmern mehr Flexibilität beim Lernen, da die Zeit für die Besprechung frei gewählt werden kann. Fragen zu Klausuren beantworten die Dozenten auf unserer Lernplattform.”
Matthias Feldten, Lerncoach bei KNOLL

 

Vom neuen Videoangebot profitieren insbesondere diejenigen Kursteilnehmer, die nicht in der Nähe der Großstädte wohnen und bisher keine Möglichkeit hatten, an Klausurbesprechungen teilzunehmen oder ohnehin den Klausurenfernkurs buchen wollen.

Die Vor-Ort-Klausurbesprechungen der Kurse in Frankfurt, München und Stuttgart sind nach wie vor fester Bestandteil des Kursangebots. Hier können Sie den persönlichen Kontakt zu den Dozenten suchen, um Fragen zu stellen oder andere Prüfungsteilnehmer kennenlernen, um Lernteams zu bilden.

Weitere Informationen zu den Kursen stehen auf der KNOLL Website bereit.

Diese Hilfsmittel und Gesetzestexte sind für die Steuerberaterprüfung 2017 erlaubt. Der neue Hilfsmittelerlass der Bundessteuerberaterkammer liegt vor.

Jetzt informieren

In den letzten Jahren haben wir unsere Kursteilnehmer an den einzelnen Prüfungstagen immer sofort informiert, welche Rechtsgebiete mit welchen Aufgabenstellungen geprüft wurden. Dies ist uns ab diesem Jahr leider nicht mehr möglich.Die Prüfungsteilnehmer dürfen die Prüfungsaufgaben nicht mehr mitnehmen.

 

Auch eine Veröffentlichung der Steuerberaterprüfung im Bundessteuerblatt ist zukünftig nicht mehr geplant. Damit soll das Urheberrecht der Klausurersteller gewahrt werden, was uns (und anderen) keinen Spielraum gibt, Ihnen die Originalprüfungen zugänglich zu machen.

 

Natürlich erhalten unsere Lehrgangsteilnehmer weiterhin eine Auswertung der Prüfungsinhalte. Ebenso werden wir diese in die Lehrmaterialien einarbeiten.

 

Wir wünschen allen Teilnehmern der Steuerberaterprüfung 2016 viel Erfolg!

 

Hier die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2015 und Steuerfachwirtprüfung 2015 einsehen.

Die Kurse für die Steuerberaterprüfung 2022/2023 sind online.

Wir freuen uns darauf, Ihr starker Partner bei der Prüfungsvorbereitung zu sein.

Jetzt informieren, planen und buchen!

Zu den Steuerberaterkursen