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Fernunterricht Fachberater*in Internationales Steuerrecht

Im Fernunterricht Internationales Steuerrecht lernen Sie alle speziellen Themen des Internationalen Steuerrechts, die nach der Fachberaterordnung gefordert sind. Bei der Erstellung des Unterrichtsmaterials legen wir sehr großen Wert auf Aktualität. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie diese Fortbildung berufsbegleitend zielgerichtet absolvieren können. Damit haben Sie die beste Chance auf das erfolgreiche Ablegen der Prüfung – der konsequenten Fortführung Ihrer Karriere steht dann nichts mehr im Weg.

Von Oktober bis Januar erhalten Sie wöchentlich ein bis zwei der insgesamt 20 Lehrbriefe zugesandt. Hinzu kommen drei Übungsfälle sowie drei zweistündige Übungsklausuren. Der Stoff wird verständlich vermittelt und so komprimiert zusammengefasst, dass Sie die Lernmaterialien gut berufsbegleitend bearbeiten können. Jeder Lehrbrief umfasst ca. 30 bis 35 Seiten. Die Lehrbriefe des Fernunterrichts beinhalten folgende Themen:

  • Besteuerung von Steuerausländern im Inland
  • Besteuerung von Steuerinländern mit ausländischen Einkünften aus DBA-Staaten
  • Grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmensgewinnen
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  • Verrechnungspreise
  • Betriebsstättengewinnaufteilung
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht
  • Grundzüge des Rechts der Europäischen Union
  • Europäisches Steuerrecht
  • Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrecht
  • Steuerplanungstechniken
  • Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Mindeststeuergesetz

Der Prüfungsstoff, der nach § 10 Fachberaterordnung in Verbindung mit Anlage 1 als Lehrstoff gefordert ist, ist damit abgedeckt.

NEU: Stellen Sie Ihre Fragen in Live-Foren!

Wir bieten Ihnen zu den Lehrbriefen mehrere 90-minütige Live-Foren (Zoom-Meetings) an, in denen Sie direkt den Dozentinnen und Dozenten Ihre Fragen stellen können.

Nutzen Sie die Videobesprechungen sowie die Live-Klausurbesprechungen für Ihren Lernerfolg!

Zu jedem Übungsfall stellen wir Ihnen eine Woche nach Versand eine Videobesprechung zur Verfügung.

Die Übungsklausuren sind innerhalb einer Frist von jeweils circa drei Wochen zu bearbeiten und einzureichen. Zu jeder Klausur findet nach der Upload-Frist eine Klausurbesprechung im Livestream statt. Durch diese intensive Nacharbeit erhöhen Sie Ihren Lernerfolg.

Unsere Empfehlung:

Entwickeln Sie von Beginn an einen festen wöchentlichen Arbeitsplan, der eine Mindestzeit von 10 – 12 Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und der Übungsfälle und -klausuren vorsieht. An diesen Plan sollten Sie sich unbedingt halten, sofern dem nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen.

 

Termin Prüfungsjahr 2025

08.10.2024 – 30.01.2025

Einen detaillierten Terminplan mit Themenübersicht erhalten Sie mit der Rechnung ca. 4 Wochen vor Kursbeginn.

Kursgebühr pro Person: 2.450,– € MwSt.-frei

Jetzt buchen

Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Video-Klausurbesprechung:

Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Videos. Diese unterliegen dem Urheberrecht. Das Speichern und Herunterladen der Videos ist nicht möglich. Bei Kündigung des Kurses behalten Sie den Zugriff auf alle bis zum Kündigungszeitpunkt zur Verfügung gestellten Videos.

Die Vertiefung der besonders prüfungsrelevanten Inhalte erfolgt im Rahmen des Abschlusswochenendes.
Informieren Sie sich jetzt: Zum Abschlusswochenende