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Den vollständigen Hilfsmittelerlass können Sie hier einsehen:

Hilfsmittelerlass zur Steuerberaterprüfung

Sie werden mit unseren Lehrmaterialien umfassend informiert und benötigen nicht zwingend weitere Literatur.
Nachfolgend unsere Empfehlung zu den zugelassenen Hilfsmitteln.

Hilfsmittel für die Steuerberaterprüfung

 

Laut Hilfsmittelerlass für die Steuerberaterprüfung müssen die dort aufgezählten Steuergesetze sowie BGB, HGB, AktG und GmbHG selbst zur Prüfung mitgebracht werden. Dort nicht aufgeführte Gesetze wie die ZPO müssen nicht mitgeführt werden. Wird z. B. die ZPO für die Lösung der Klausuraufgabe benötigt, wird der Aufgabensteller die einschlägigen §§ als Anlage der Klausuraufgabe beifügen.

Wie schaut es mit dem Griffregister aus?

Es ist erlaubt Stichworte auf die Griffregister oder andere Klebestreifen zu beschriften, solange nur das drauf steht, was auch in der Überschrift zu finden ist. Da es in der Prüfung aber auch auf die Zeit ankommt, ist eine simple Beschriftung die effektivste.

Des Weiteren empfehlen wir auch nur die wichtigsten Paragraphen zu markieren, denn zu viele Markierungen werden am Ende nur verwirren.

Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie ausführlich er sein Material markiert.

Weitere Hinweise hat unsere Lehrgangsmanagerin für Sie.

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