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Fortbildung Internationales Steuerrecht (§ 9 FBO)

Das Steuerrechts-Institut KNOLL führt, in Kooperation mit der Fortbildungsgesellschaft Steuer-Akademie KNOLL GmbH, regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch. Diese erfüllen die Anforderungen des § 9 FBO und ermöglichen es Ihnen, mit unserem bewährten Referententeam Ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen. Die Fortbildungspflicht gilt für alle Fachberater*innen ab dem Kalenderjahr, das auf die Beendigung des Fachberaterlehrgangs folgt.

Unsere Seminare sind speziell auf den qualifizierten Teilnehmerkreis aus Fachberater*innen für Internationales Steuerrecht zugeschnitten. Selbstverständlich erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis über die Seminarteilnahme zur Vorlage bei Ihrer Steuerberaterkammer sowie ein Fortbildungszertifikat.

Hier können Sie das detallierte Programm der Fortbildung Internationales Steuerrecht 2024 herunterladen (Stand Oktober 2024):

Zum Programm

Termin 2024

Die diesjährige Fachberater-Fortbildung findet am 23. und 24.11.2024 als Online-Veranstaltung statt.

Einen detaillierten Zeitplan und das finale Programm erhalten Sie mit der Rechnung ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.

Alle Unterlagen stehen Ihnen digital zum Download zur Verfügung. Sollten Sie eine Printversion der Unterlagen benötigen, stellen wir Ihnen diese gegen einen Aufpreis auf dem Postweg zur Verfügung.

Falls Sie sich erst vor wenigen Tagen angemeldet haben sollten und Ihre Unterlagen zusätzlich in ausgedruckter Form wünschen, können wir die pünktliche Zustellung der Unterlagen nicht mehr gewährleisten. Alle Unterlagen stehen Ihnen digital zum Download zur Verfügung.

Gebühr: 600,00 EUR zzgl. USt

Aufpreis Printmaterialien: 25,00 EUR zzgl. USt

Für Teilnehmende, die bereits 2022 und/oder 2023 an der Fachberater-Fortbildung teilgenommen haben, bieten wir 10 % Treue-Rabatt. Melden Sie sich über unser Anmeldeformular an; Sie erhalten automatisch eine Rechnung über den reduzierten Betrag.

JETZT ANMELDEN

Anmeldeschluss: Donnerstag, 21.11.2024, 24:00 Uhr


Referenten 2024

Tagungsleiter: Dr. Tobias Hagemann

Dr. Tobias Hagemann ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Hagemann Steuerberatungsgesellschaft mbH in Berlin. Der Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht berät seit mehreren Jahren im Bereich national und internationale tätig Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen bei der steuerlichen Strukturierung. Tobias Hagemann hat diverse Lehraufträge, u. a. an der Bundesfinanzakademie, und hält regelmäßig Vorträge auf Fachveranstaltungen. Er ist Autor von insgesamt mehr als 200 steuerrechtlichen Fachpublikationen und Mitherausgeber von Kommentaren zur ATAD und zum AStG. Zudem ist Tobias Hagemann für die fachlichen Inhalte des Lehrgangs zum Fachberater für Internationales Steuerrecht bei Knoll verantwortlich.

Dr. Iring Christopeit leitet die Service Line Nachfolge bei Peters, Schönberger & Partner, München, und berät als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht.

Dr. Pia Dorfmueller, Steuerberaterin, ist Partnerin bei der international Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt am Main. Sie ist Initiatorin des Frankfurt International Tax Forums der deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht e.v. (IFA Deutschland).

Helga Lachnit, Dipl.-Finanzwirtin (FH), ist Regierungsrätin im Bayerischen Landesamt für Steuern. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Prüfung von Auslandssachverhalten. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf der Behandlung von Verrechnungspreisthemen. Daneben ist sie als Fachautorin und Fachvortragende tätig.

Ronny Langer (Dipl.-Finanzwirt (FH) und Steuerberater) ist Partner der auf Umsatzsteuer spezialisierten Kanzlei KMLZ. Er berät Mandanten bei allen umsatzsteuerlichen Fragestellungen im In- und Ausland. Er ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Umsatzsteuerberatung mit Anknüpfungspunkten zum ausländischen Umsatzsteuerrecht. Als ehemaliger Betriebsprüfer und durch seine Tätigkeit in der Steuerabteilung eines DAX-30-Konzerns kann er auf einen reichen Erfahrungsschatz aus der täglichen Praxis im Bereich der Umsatzsteuer zurückgreifen. Er ist in diversen nationalen und internationalen Arbeitskreisen und Verbänden im Bereich Umsatzsteuer tätig. Er zeichnet zudem verantwortlich für die Entwicklung digitaler steuerlicher Tools und Lösungen durch die KMLZ ITS GmbH, führt SAP-VAT-Audits durch und unterstützt Mandanten bei der Optimierung von SAP-Steuerfindungen.

Siegfried Müller trat 1986 in die bayerische Finanzverwaltung ein. Nach dem Studium an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Herrsching begann er 1990 seinen Dienst beim Finanzamt Augsburg-Stadt. 1999 wechselte er in die damalige Oberfinanzdirektion München. Derzeit ist Siegfried Müller beim Bayerischen Landesamt für Steuern tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Internationalen Steuerrechts.

Siegfried Müller ist seit vielen Jahren nebenamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Er trägt zu Themen des Internationalen Steuerrechts an der Bundesfinanzakademie und bei verschiedenen privaten Bildungsträgern vor. Zudem betreut er mehrere Lehrbriefe im Lehrgang zum Fachberater für Internationales Steuerrecht beim Steuerrechts-Institut KNOLL.

Ines Otte ist Director bei Forvis Mazars in Berlin mit dem Schwerpunkt Arbeitgeberberatung (Unternehmensteuern – Lohnsteuer – Sozialversicherung & angrenzende Rechtsgebiete) sowie Lehrbeauftragte an der Universität Potsdam im Masterstudiengang "Unternehmens- und Steuerrecht".

Seit 2005 tätig in der steuerlichen Abwehr- und Gestaltungsberatung
2009 Zulassung als Steuerberaterin
2005 Zulassung als Rechtsanwältin
2003-2005 Referendariat am Kammergericht Berlin (Wahlfach Steuerrecht)
1996-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin (Wahlfach Handels- und Steuerbilanzrecht)

 

Andreas Saliger arbeitete nach seinem Abschluss zum Dipl.-Finanzwirt (FH) am Finanzamt München, lange Zeit am Bayerischen Landesamt für Steuern und aktuell für das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Daneben hält er Fachvorträge mit dem Schwerpunkt auf Verrechnungspreisen und der Betriebsstättengewinnaufteilung und wirkt als Autor an verschiedenen Kommentaren zu diesem Themenbereich und an Zeitschriftenbeiträgen mit.

Dr. Michael Schwenke ist seit 2009 Richter am BFH, zunächst im VI. Senat und seit 2011 im I. Senat. Nach seinem zweiten Juristischen Staatsexamen trat Dr. Schwenke 1994 in die Bayerische Finanzverwaltung ein. 1996/1997 war er Mitglied der Projektgruppe Petersberger Steuerreform im Bundesministerium der Finanzen und der Steuerreformkommission der Stiftung Marktwirtschaft. 1997 nahm er seine Tätigkeit in der Steuerabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen im Bereich Abgabenordnung und Steuerpolitik auf. 2001 wechselte Dr. Schwenke als Steuerreferent zur IHK für München und Oberbayern. Von 2003 bis 2009 war er Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und dort zuständig für die Einkommensteuer und das Internationale Steuerrecht. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen in steuerlichen Fachzeitschriften und Autor eines Kommentars zur Abgabenordnung. Dr. Schwenke ist Mitherausgeber eines großen DBA-Kommentars und eines Kommentars zum InvStG.