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Antrag auf Zulassung zur Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling

Der Zulassungsantrag ist bis zum Anmeldeschluss an die Kammer zu senden. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer. Bei den meisten Kammern muss auch die Zahlung innerhalb der Frist eingegangen sein.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung*
  • Beschäftigungsnachweis über den erforderlichen Zeitraum der berufspraktische Tätigkeit (Originalunterschrift und Firmenstempel des jeweiligen Arbeitgebers; einzureichen ist das Original bzw. eine beglaubigte Kopie)
  • Heiratsurkunde (soweit zutreffend)*

*Zum Nachweis sind beglaubigte Kopien einzureichen.

Alle Unterlagen sind unbedingt mit dem Antrag vollständig einzureichen.

 

Wie sieht ein Beschäftigungsnachweis aus?

MUSTER BESCHÄFTIGUNGSNACHWEIS

 

Die Prüfungs- und Zulassungsgebühr ist je nach Kammer unterschiedlich. Der Antrag wird erst nach dem Eingang der Gebühr bearbeitet. Informationen über die Höhe der Gebühren erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer.

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Zulassungsanträge aller Kammergebiete als Download:

Zu den Zulassungsanträgen nach Kammergebieten


Zulassungsvoraussetzungen Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling

Die Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern legen fest, welche Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling erfüllt sein müssen. Die Erlasse der Kammern sind im Wesentlichen identisch.

Bitte beachten Sie: Verbindliche Informationen zu Zulassungsfragen erhalten Sie ausschließlich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer.

Zur Prüfung sind zuzulassen:

  • Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o. Ä.* in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

  • Hochschulabsolvent*innen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o. Ä.* in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekauffrau ...), die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o. Ä.* in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater o. Ä.* in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

 

*Ausübung der praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. (Die entsprechende Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen ist i.d.R. nicht ausreichend.)

 

Im Überblick:
 

Steuerfachangestellte Hochschulabsolventen Kaufmännische Ausbildung Andere
2 Jahre Praxis 3 Jahre Studium
+ 2 Jahres Praxis bei einem Steuerberater
4 Jahre Praxis,
davon 3 bei einem Steuerberater
6 Jahre Praxis,
davon 4 bei einem Steuerberater

 

Die genauen Vorgaben finden Sie in der Prüfungsordnung, die die jeweiligen Steuerberaterkammern veröffentlichen.


Informieren Sie sich zu Ihrem Kammerbezirk

Für die Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling bilden die Steuerberaterkammern z. T. Prüfungsverbünde.

Zusammenschlüsse von Kammerbezirken:

  • Berlin für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
  • Hamburg für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
  • München
  • Nürnberg für Düsseldorf, Hessen, Köln, Nürnberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe
  • Nordbaden für Nordbaden und Saarland
  • Stuttgart für Stuttgart und Südbaden
  • Niedersachsen

Folgende Kammern bieten die Prüfung derzeit nicht an:

  • Mainz

Bei den Prüfungsverbünden kann die schriftliche Prüfung teilweise auch vor Ort im eigenen Kammerbezirk abgelegt werden. Für die mündliche Prüfung müssen Kandidat*innen ggf. einen anderen Kammerbezirk aufsuchen.

Die Websiten der Steuerberaterkammern mit direktem Link zum Kontakt haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt. Diese beinhaltet auch die Termine zur mündlichen Prüfung.

Download: Übersicht der Steuerberaterkammern mit Links zu den Kontakten


Zweifel ausräumen: Analyse der Aufgaben

Sollten Sie sich noch nicht ganz sicher sein, ob die Weiterbildung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling das Richtige für Sie ist, dann können Sie sich unsere Prüfungsanalyse des letzten Jahres anschauen und sich so ein besseres Bild von den Weiterbildungsinhalten machen. 

Zur Prüfungsanalyse