Die FAIT Fortbildungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Dabei werden insgesamt folgende fünf Prüfungsgebiete abgefragt:
In der schriftlichen Prüfung wird eine 3-stündige Klausur bearbeitet. Daran schließt sich ca. 3 Monate später die mündliche Prüfung an. Diese besteht aus einer Präsentation mit einem sich anschließenden Fachgespräch. Das Thema der Präsentation können Teilnehmende der Prüfung selbst bestimmen.
Welche Steuerkammern bieten die Prüfung an und welche Kammer ist zuständig?
Nach aktuellem Stand gibt es die nachfolgende Aufteilung. Teilweise sind die Rechtsgrundlagen oder die Übertragung von den Ländern bereits genehmigt worden.
Eigenständige Durchführung:
Berlin, Hamburg, München, Niedersachsen, Nordbaden, Nürnberg, Schleswig-Holstein, Stuttgart
Übertragung:
§ 8 Abs. 2 GPO regelt die Zulassung zu den Fortbildungsprüfungen der Kammern: „Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber a) in einem Arbeitsverhältnis steht, b) – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen Wohnsitz hat.
Alle Kammern bilden einen Klausurverbund, d.h. bundesweit wird die gleiche Klausur geschrieben.