Welche Gesetze in der Prüfung notwendig und erlaubt sind, können Sie im Original-Hilfsmittelerlass nachlesen.
Hilfsmittelerlass zur Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling
1.) Folgende Texte inkl. ggf. hierzu erlassene Durchführungsverordnungen und Richtlinien sind in
der zu Beginn des Prüfungsjahres geltenden Fassung von den Bewerbern selbst mitzubringen
(gebunden oder lose):
2.) Zulässig: weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden,
Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten, Stichwortverzeichnisse, Unterstreichungen,
Markierungen, Griffregister, einfache Taschenrechner ohne Speicher- und Programmierfunktion
und ohne Internetzugang
3.) Nicht zulässig: Lexika, Fachkommentare, weitere Beschriftungen oder Anmerkungen, Handy
und Smartphone