Es schreibt für Sie:
Alexandra Kandler
Lehrgangsleiterin bei KNOLL und selbst auch Steuerberaterin,
kennt sich mit dem steinigen Weg zum Berufstitel aus.
Hinsichtlich unserer Lösungshinweise zu den Klausuren hören wir regelmäßig den Wunsch nach einer Musterlösung. Aus verschiedenen Gründen bieten wir jedoch keine „Musterlösung“ an. Lassen Sie mich dies anhand dem Aufbau unserer Lösungshinweise zur Klausur erklären.
Nach unserem Lehrgangskonzept sind unsere Klausuren keine simple Wissensabfrage sondern ein weiteres Mittel, den Prüfungsstoff zu verinnerlichen und anzuwenden – quasi Lehrmaterial.
In jeder Klausur werden neue Sachverhalte und Themen abgefragt und wiederholen sich auch grundsätzlich nicht in einer späteren Klausur. (Allein aus diesem Grund empfehlen wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch, wirklich alle Klausuren durchzuarbeiten.) Um den gewünschten Lerneffekt zu erzielen, müssen die Lösungshinweise zur jeweiligen Klausur dann aber auch entsprechend ausführlich sein und den Lösungsweg verständlich erklären.
Hier kann es durchaus vorkommen, dass auch auf Steuerkommentare verwiesen wird, um dem Teilnehmenden die nicht immer eindeutige Gesetzesauslegung zu belegen. In der Folge bedeutet dies, dass die Lösungshinweise unter keinen Umständen als Musterlösung der Klausur angesehen werden darf. Die Ausführungen hierin sind ja zum Teil erheblich länger, als dies von Ihnen in der Prüfung verlangt wäre.
Der Korrekturbogen ist primär der Leitfaden für den/die Korrektor/Korrektorin als Anhaltspunkt, welche Inhalte die Klausurlösung des Teilnehmenden mindestens enthalten muss, um die entsprechenden Punkte zu erhalten. Dies liegt den Korrektorinnen und Korrektoren des Examens in exakt der gleichen Form vor.
Je ausführlicher der Korrekturbogen ist, desto weniger Ermessenspielraum hat der/die Korrektor/Korrektorin bei der Punktevergabe. Es liegt daher nahe, den Korrekturbogen nicht zu ausführlich zu gestalten, da sonst Punkte mangels eigentlich unnötigen Füllwörtern nicht gegeben werden könnten. Im Gegenzug heißt das aber auch nicht, dass der/die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin im Telegrammstil des Korrekturbogens lösen darf.
Eine Musterlösung zur Klausur wäre nun der Mittelweg von beidem: quasi eine etwas längere Fassung des Korrekturbogens, aber lange nicht so ausführlich wie die Lösungshinweise. Eine dritte Version der Lösung mit an die Hand zu geben würde bei Ihnen jedoch den Rahmen an Lehrmaterialien sprengen. Zudem möchten wir den Teilnehmern und Teilnehmerinnen hier keine entsprechende Formulierung vorgeben, denn gerade dies ist ein Teil der erfolgreich entwickelten Klausurtechnik.
So ausführlich wie nötig (sinnvolle Sprache) aber so knapp wie möglich (Korrekturbogen!).
Ihr Ruf eilt unseren Klausuren voraus. Sie sollen einfach nicht machbar sein. Was wirklich dahinter steckt, erfahren Sie hier.
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