Die Herausforderung in der Steuerberaterprüfung ist für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht unbedingt das Wissen, sondern die zeitliche Begrenzung, dieses Wissen in der Klausur anzuwenden und wiederzugeben. Zu den häufigsten Fragen – neben den fachlichen – die an uns gestellt werden, haben wir die folgenden Empfehlungen für Sie.
Grundsätzlich sollten Sie in Ihrer Lösung in der folgenden Reihenfolge zitieren:
AUSNAHMEN
USt – Hier ist nur das Gesetz zu zitieren. Der UStAE hat seither keine Punkte in der Prüfung gegeben und muss daher nicht zitiert werden. Zur Lösungsfindung ist der UStAE jedoch oft sehr hilfreich. VerfR – Hier sind das Gesetz und der AEAO zu zitieren, da beides in der Prüfung bepunktet wird.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich in kurzen, knappen Sätzen, die verständlich und grammatikalisch korrekt sind, zu formulieren. Denken Sie an die beiden Korrektor*innen, die Ihren Lösungsansatz verstehen und nicht erraten sollten!
Wenn die Zeit sehr knapp wird, können auch sinnvolle, allgemein gültige Abkürzungen von Sätzen verwenden werden. Knappe Ausführungen sind besser als keine Ausführungen jedoch birgt dies die Gefahr von Missverständnissen.
AUSNAHME
USt/ErbSt – Der Telegrammstil ist durchaus ausreichend, wenn keine Begründung notwendig ist.
Grundsätzlich sollten Sie die Ergänzungslieferungen immer – auch bis kurz vor der Prüfung – einsortieren und ggfs. Ihre wichtigen Markierungen übertragen. Die Gesetzestexte beinhalten immer auch den Rechtsstand des Vorjahres, daher wird Ihnen der Rechtstand des Prüfungsjahres nach der Ergänzungslieferung weiter vorliegen. Bei den Richtlinien/Erlassen ist darauf zu achten, ob ggfs. ein grundsätzlicher Austausch erfolgt (z. B. komplette EStR) bzw. ein Erlass ersatzlos zu entnehmen ist. Hier sollten Sie die alte Version ggfs. in einem separaten Ordner für die Prüfung griffbereit halten, da hier der für die Prüfung relevante, alte Rechtsstand noch enthalten ist.
TIPP
Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Posts in den Social Media Kanälen
Ausführliche Informationen zum Umgang mit Ergänzungslieferungen
Dann stellen Sie uns diese.
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