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Jetzt den Fernlehrgang als Aufstiegs-BAföG-Paket buchen und sparen!

Nutzen Sie unser Aufstiegs-BAföG-Paket, um sich die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) zu sichern.

Das Paket beinhaltet:

Bei der Buchung des Pakets sparen Sie zudem gegenüber der Einzelkursbuchung!

Hinweis: Für die Förderung nach dem AFBG müssen Sie regelmäßige Leistungsnachweise erbringen. Dies geschieht durch das Einsenden von mindestens einer Übungsklausur pro Monat. Die Förderung ist nicht abhängig von den in den Klausuren erreichten Noten. Damit Sie die geforderte Anzahl an Leistungsnachweisen erreichen können, war eine Buchung des Pakets für die Steuerfachwirtprüfung 2025/2026 nur bis 31.01.2025 möglich. Nach diesem Datum können die im Paket enthaltenen Kurse weiterhin einzeln gebucht werden.

Prüfungsjahr 2025/2026

Zur Schonung von Klima und Ressourcen bieten wir die Kurse zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung 2025/2026 digital und komplett papierlos an und fördern dies mit einem Preisvorteil. Alle Unterlagen stehen zum Abruf und Download auf der Lernplattform KNOLL digital zur Verfügung. Sollten Sie dennoch eine Printversion benötigen, stellen wir Ihnen diese gegen einen Aufpreis auf dem Postweg zur Verfügung.

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Inhalte Sie erhalten und in welcher Form Ihnen diese zur Verfügung gestellt werden.

Kursgebühr digital pro Person: 4.140,– € MwSt.-frei

Aufpreis Printmaterialien: 450,– € MwSt.-frei

6 Raten, pro Quartal: 690,– € MwSt.-frei

Jetzt anmelden


Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) wird auch als Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG bezeichnet.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren von bis zu 50 %. Dieser Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen bzw. Vermögen gewährt. Für den verbleibenden Teil der Lehrgangsgebühren gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein günstiges Darlehen (Zins- und Tilgungsfreiheit bis 6 Jahre nach Beendigung der Fortbildung). Bei erfolgreich abgeschlossener Steuerfachwirtprüfung werden von diesem Darlehen weitere 50 % erlassen.

Förderfähig sind Lehrgänge mit einem Zeitumfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden. Fernlehrgänge müssen von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert sein und regelmäßige Erfolgskontrollen beinhalten.

Der Förderantrag kann auch noch nach Beginn des Lehrgangs bei den zuständigen Förderämtern gestellt werden.

Wir sind für Sie da!

Die Nutzung von Förderungen bringt sehr individuelle Fragestellungen mit sich. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig! Wir helfen Ihnen gern weiter.

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