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Fördermöglichkeiten für angehende Steuerfachwirt*innen

Für die Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin bestehen attraktive Fördermöglichkeiten: Mit dieser Aufstellung informieren wir Sie darüber, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

 

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)

Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch als Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG bezeichnet, erhalten nur angehende Steuerfachwirt*innen und Fachassistent*innen. Angehende Steuerberater*innen sind leider nicht förderberechtigt.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren in Höhe von bis zu 50 %. Dieser Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen bzw. Vermögen gewährt. Für den verbleibenden Teil der Lehrgangsgebühren gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen (Zins- und Tilgungsfreiheit bis 6 Jahre nach Beendigung der Fortbildung). Bei erfolgreich abgeschlossener Steuerfachwirt- bzw. Fachassistentenprüfung werden von diesem Darlehen weitere 50 % erlassen.

Förderfähig sind Lehrgänge mit einem Zeitumfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden. Fernlehrgänge müssen von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert sein und regelmäßige Erfolgskontrollen beinhalten.

Mit der Teilnahme an unserem Fernlehrgang (AFBG-Paket), erfüllen Sie die Voraussetzungen, um für Ihre Fortbildung zum*zur Steuerfachwirt*in das Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

Der Förderantrag kann auch noch nach Beginn des Lehrgangs bei den zuständigen Förderämtern gestellt werden.

Weitere Informationen zum AFBG

 

Meisterbonus in Bayern

Wenn Ihr Beschäftigungsort oder Ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt, erhalten Sie bei erfolgreicher bestandener Steuerfachwirtprüfung den Meisterbonus. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde der Meisterbonus auf 3.000 Euro erhöht.

Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass die Prüfung vor einer der beiden bayerischen Steuerberaterkammern, d. h. München oder Nürnberg, abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wird.

Um sich zudem die UrkundeMeisterpreis der Bayerischen Staatsregierung zu sichern, muss man die Prüfung mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bestanden haben und zu den besten 20 % der erfolgreichen Prüflinge gehören.

Weitere Informationen zum Meisterbonus (StBK München)

Weitere Informationen zum Meisterbonus (StBK Nürnberg)

 

Bildungsscheck

Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als „Weiterbildungsbonus“, „Bildungsschecks“ oder „Quali-Schecks“ bezeichnet.

Alle KNOLL-Lehrgänge sind von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert und damit grundsätzlich förderfähig.

Weitere Informationen zu den Länderprogrammen

 

Bildungsurlaub

Beim Bildungsurlaub – in einigen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet – handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung. Bis zu 5 Freistellungstage pro Jahr (bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren) sind möglich.

Mittlerweile haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – Landesgesetze zum Bildungsurlaub verabschiedet. Maßgeblich für den Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsort liegt.

Im Rahmen unseres Steuerfachwirtlehrgangs erfüllt das zweiwöchige Präsenzformat unseres jährlich im Oktober stattfindenden Intensivkurses die Förderbedingungen. Wenn Ihr Arbeitsort in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, können Sie für diesen Kurs ohne weiteres Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, denn in diesen beiden Bundesländern sind alle KNOLL-Präsenzkurse automatisch als Bildungsurlaub anerkannt.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub

Weitere Informationen sowie Hilfe bei der Beantragung oder bei Fragen zum Gesetz

 

Stand: April 2024, alle Angaben ohne Gewähr