Vielbucher-Rabatt
Firmenrabatt
Wiederholer-Rabatt
Die Rabatte für Kurse auf die Steuerberaterprüfung 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 sind jeweils nicht kombinierbar.
Die genannten Rabatte werden für alle Kurse und Videos im Rahmen der Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung gewährt.
Der Vielbucher-Rabatt wird gewährt für alle Kurse eines Lehrganges ab einer Anzahl von vier Kursen. Video-Klausurbesprechungen werden nicht in die Kursmenge eingerechnet. Der Rabatt wird jedoch für alle Kurse und Videos gewährt, sobald die notwendige Kursanzahl erreicht ist.
Der Vielbucher-Rabatt wird ab vier Kursen je Lehrgang/Jahrgang gewährt. Wenn bereits bei der ersten Buchung mindestens vier Kurse gebucht wurden, werden alle Kurse mit 10 % rabattiert. Sollten Sie den vierten Kurs und weitere in einer separaten Anmeldung buchen, dann wird der Rabatt nur auf diese Buchung angewendet. Es findet keine nachträglich Rabattierung auf die ersten Kurse statt.
Der Vertiefungskurs Verfahrensrecht zählt als Spezialkurs nicht in die Anzahl zum Erreichen der 4-Kursgrenze mit ein wird jedoch bei Erreichen des Vielbucherrabatts mit rabattiert.
Wenn Sie den Taxecutive® buchen, wird jeder weitere Kurs, den Sie dazu buchen, mit dem Vielbucher-Rabatt rabattiert (auch Vertiefungskurs Verfahrensrecht).
Der Taxecutive® selbst wird nicht mehr rabattiert, da der Vielbucher-Rabatt bereits eingepreist ist.
Der Rabatt wird bei der Online-Anmeldung direkt vom Kurspreis abgezogen.
Der Rabatt beträgt 10 % vom Kurspreis. Der Taxecutive® wird nicht mehr rabattiert, da der Vielbucher-Rabatt bereits eingepreist ist.
Auch für Anmeldungen, die nach der erstmaligen Anmeldung für zusätzliche Kurse eingehen, wird der Vielbucher-Rabatt gewährt. Voraussetzung ist, dass insgesamt mehr als 3 Kurse (oder Taxecutive® + ein weiterer Kurs) belegt werden.
Ja. Im Falle der nachträglichen Kündigung eines Kurses, wenn insgesamt weniger als 4 Kurse verbleiben. Der Vielbucher-Rabatt wird sodann mit Rechnung des letzten Kurses oder nachträglich wieder in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn der vierte Kurs aufgrund Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung storniert wird.
Ja. Wenn Sie im selben Kalenderjahr mehr als 3 Kurse aus verschiedenen Lehrgängen buchen (z.B. Kurse zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sowie den Lehrgang für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse), wird der Rabatt in Höhe von 10 % bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Der Firmenrabatt wird für im Kurszeitraum angestellte Mitarbeiter*innen unserer Firmenpartner gewährt. Eine Liste unserer Firmenpartner ist auf unserer Website einsehbar. Alternativ können Sie Ihre Personalabteilung auf eventuell vorliegende Kooperationen ansprechen.
Der Rabatt wird direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Der Rabatt beträgt 5 % vom Kurspreis ab der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025.
Teilnehmende, die bereits im Vorjahr (oder früher) Kurse im Rahmen eines Lehrganges gebucht haben, können für wiederholt gebuchte Kurse den Wiederholer-Rabatt in Anspruch nehmen. Eine tatsächliche Teilnahme an der Prüfung im Vorjahr ist nicht zwingend. Daher ist kein Nachweis einer Prüfungsteilnahme notwendig. Der Wiederholer-Rabatt gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach erstmaliger Teilnahme am Lehrgang.
Der Rabatt wird gewährt für alle Kurse im Rahmen der Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.
Der Rabatt wird mit Rechnungsstellung direkt vom Kurspreis abgezogen.
Der Rabatt beträgt 10 % vom Kurspreis auf alle Kurse für die Steuerberaterprüfung 2024/2025 und Steuerberaterprüfung 2025/2026 .
Nein.
Auch für Anmeldungen, die nach der erstmaligen Anmeldung für zusätzliche Kurse eingehen, wird der Wiederholer-Rabatt gewährt.
Der Wiederholer-Rabatt wird in der Rechnung vor Kursbeginn abgezogen, eine Kündigung dieses Kurses hat insoweit keine rückwirkende Wirkung. Eventuell kann sich die Kündigung dieses Kurses jedoch auf andere Rabatte auswirken (z. B. Vielbucher-Rabatt).
Stand: 05.12.2023