Vielbucher-Rabatt
Firmenrabatt
Wiederholer-Rabatt
Die Rabatte für Kurse auf die Steuerfachwirtprüfung 2024/2025 und 2025/2026 sind jeweils nicht kombinierbar.
Die genannten Rabatte werden für alle Kurse und Videos im Rahmen der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung gewährt.
Der Vielbucher-Rabatt wird gewährt für alle Kurse eines Lehrganges ab einer Anzahl von drei Kursen. Video-Klausurbesprechungen werden nicht in die Kursmenge eingerechnet. Der Rabatt wird jedoch für alle Kurse und Videos gewährt, sobald die notwendige Kursanzahl erreicht ist.
Der Vielbucherrabatt wird ab drei Kursen je Lehrgang/Jahrgang gewährt. Wenn bereits bei der ersten Buchung mindestens drei Kurse gebucht wurden, werden alle Kurse mit 10 % rabattiert. Sollten Sie den dritten Kurs und weitere in einer separaten Anmeldung buchen, dann wird der Rabatt nur auf diese Buchung angewendet. Es findet keine nachträglich Rabattierung auf die ersten Kurse statt.
Der Rabatt wird bei der Online-Anmeldung direkt vom Kurspreis abgezogen.
Der Rabatt beträgt 10 % vom Kurspreis.
Auch für Anmeldungen, die nach der erstmaligen Anmeldung für zusätzliche Kurse eingehen, wird der Vielbucher-Rabatt gewährt. Voraussetzung ist, dass insgesamt mehr als 2 Kurse belegt werden.
Ja. Im Falle der nachträglichen Kündigung eines Kurses, wenn insgesamt weniger als 3 Kurse verbleiben. Der Vielbucher-Rabatt wird sodann mit Rechnung des letzten Kurses oder nachträglich wieder in Rechnung gestellt.
Der Firmenrabatt wird für Beschäftigte unserer Firmenpartner gewährt. Eine Liste unserer Firmenpartner ist auf unserer Website einsehbar. Alternativ können Sie Ihre Personalabteilung auf eventuell vorliegende Kooperationen ansprechen.
Der Rabatt wird direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Der Rabatt beträgt 5 % vom Kurspreis.
Teilnehmende, die bereits im Vorjahr (oder früher) Kurse im Rahmen eines Lehrganges gebucht haben, können für wiederholt gebuchte Kurse den Wiederholer-Rabatt in Anspruch nehmen. Eine tatsächliche Teilnahme an der Prüfung im Vorjahr ist nicht zwingend. Daher ist kein Nachweis einer Prüfungsteilnahme notwendig. Der Wiederholer-Rabatt gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach erstmaliger Teilnahme am Lehrgang.
Der Rabatt wird gewährt für alle Kurse im Rahmen der Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung.
Der Rabatt wird mit Rechnungsstellung direkt vom Kurspreis abgezogen.
Der Rabatt beträgt 15 % vom Kurspreis auf alle Kurse, die erneut gebucht werden für die Steuerfachwirtprüfung 2024/2025 und 2025/2026.
Nein.
Auch für Anmeldungen, die nach der erstmaligen Anmeldung für zusätzliche Kurse eingehen, wird der Wiederholer-Rabatt gewährt.
Der Wiederholer-Rabatt wird in der Rechnung vor Kursbeginn abgezogen, eine Kündigung dieses Kurses hat insoweit keine rückwirkende Wirkung. Eventuell kann sich die Kündigung dieses Kurses jedoch auf andere Rabatte auswirken (z. B. Vielbucher-Rabatt).
Stand: 18.04.2024