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Rabattregelung FAQ – häufig gestellte Fragen

 

I. Allgemeines

1. Welche Arten von Rabatten werden für Teilnehmende angeboten?

Firmenrabatt

Wiederholer-Rabatt

2. Welche Lehrgänge werden mit den Rabatten gefördert?

Der genannte Rabatt wird für alle Kurse im Rahmen der Vorbereitung auf die Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling gewährt.

 

II. Firmenrabatt

1. Unter welchen Voraussetzungen wird der Rabatt gewährt?

Der Firmenrabatt wird für Mitarbeitende unserer Firmenpartner gewährt. Eine Liste unserer Firmenpartner ist auf unserer Website einsehbar. Alternativ können Sie Ihre Personalabteilung auf eventuell vorliegende Kooperationen ansprechen.

2.  Wann wird der Rabatt gewährt?

Der Rabatt wird direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen.

3. Wie hoch ist der Rabatt?

Der Rabatt beträgt 5 % vom Kurspreis.

 

III. WIEDERHOLER-Rabatt

1. Unter welchen Voraussetzungen wird der Rabatt gewährt?

Teilnehmende, die bereits im Vorjahr (oder früher) Kurse im Rahmen eines Lehrganges gebucht haben, können für wiederholt gebuchte Kurse den Wiederholer-Rabatt in Anspruch nehmen. Eine tatsächliche Teilnahme an der Prüfung im Vorjahr ist nicht zwingend. Daher ist kein Nachweis einer Prüfungsteilnahme notwendig. Der Wiederholer-Rabatt gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach erstmaliger Teilnahme am Lehrgang.

2. Welche Lehrgänge werden mit dem Wiederholer-Rabatt gefördert?

Der Rabatt wird gewährt für alle Kurse im Rahmen der Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling.

3. Wann wird der Rabatt gewährt?

Der Rabatt wird mit Rechnungsstellung direkt vom Kurspreis abgezogen.

4. Wie hoch ist der Rabatt?

Der Rabatt beträgt 15 % vom Kurspreis auf alle Kurse, die erneut gebucht werden für die Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling 2024/2025 und 2025/2026.

5. Ist der Rabatt mit anderen Rabatten kombinierbar?

Nein.

6. Wird der Rabatt für Folgekurse gewährt?

Auch für Anmeldungen, die nach der erstmaligen Anmeldung für zusätzliche Kurse eingehen, wird der Wiederholer-Rabatt gewährt, soweit die Kurse bereits im Vorjahr belegt wurden.

7. Kann der Rabatt rückwirkend wieder in Rechnung gestellt werden?

Der Wiederholer-Rabatt wird in der Rechnung vor Kursbeginn abgezogen, eine Kündigung dieses Kurses hat insoweit keine rückwirkende Wirkung. Eventuell kann sich die Kündigung dieses Kurses jedoch auf andere Rabatte auswirken.

 

Stand: 18.09.2024