Digitales Klausurenschreiben
bei KNOLL
Digitales Klausuren-
schreiben bei KNOLL
Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg soll die Steuerberaterprüfung bereits ab 2026 mehrheitlich digital angeboten werden.
In den meisten Kammerbezirken haben die Teilnehmenden der schriftlichen Steuerberaterprüfung die Wahl, ob sie von Hand oder digital das Examen schreiben wollen, in Sachsen wird das digitale Examen zur Pflicht.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick:
Welche Bundesländer bieten das digitale Examen an?
Der KNOLL Examenseditor
Die Steuerberaterprüfung wird seit 2023 schrittweise digitalisiert. Um auch Prüfungsteilnehmende, die das Examen digital ablegen, optimal vorzubereiten, bieten wir bereits seit 2023 nicht nur die handschriftliche Bearbeitung der Übungsklausuren, sondern zusätzlich das digitale Schreiben an. Dabei haben Teilnehmende die Möglichkeit Ihre Lösung im Texteditor zu tippen. Die Handhabung und Features des KNOLL Examenseditors sind identisch zu der in der Steuerberaterprüfung.
Möchten Sie den KNOLL Examenseditor testen, der dem echten Steuerberaterexamen entspricht?
Digitales Schreiben in der Steuerberaterprüfung – lohnt es sich?
Digitales Schreiben bietet klare Vorteile in Struktur, Lesbarkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit. Gleichzeitig erfordert es eine gewisse Umstellung und Übung. Wer sich frühzeitig vorbereitet, hat im Examen deutliche Vorteile.
Vorteile des digitalen Schreibens
- Einheitliches Schriftbild, bessere Lesbarkeit
- Schnelleres Schreiben und Ändern
- Bessere Strukturierung der Antworten
- Insgesamt angenehmer in der Bearbeitung
- Schnellere Korrektur
- Mit der Copy & Paste-Funktion leichter Fußgängerpunkte sammeln
Nachteile des digitalen Schreibens
- Umstellung von Handschrift auf Tippen
- Datensicherheit
Einen kompakten und praxisnahen Überblick zum digitalen Steuerberaterexamen erhalten Sie hier – direkt von unseren Expertinnen.
Unsere Empfehlung
Haben Sie die Wahl zwischen digitalem und handschriftlichem Schreiben, empfehlen wir Ihnen die digitale Variante. KNOLL begleitet Sie dabei mit umfassender fachlicher und technischer Unterstützung auf dem Weg zum Steuerberaterexamen.
Bei KNOLL haben Sie fachlich und technisch die beste Unterstützung bei der Vorbereitung aufs Steuerberaterexamen. Seit zwei Jahren nutzen unsere Teilnehmenden erfolgreich diese Möglichkeit. Unser Tool zum Klausurenschreiben gleicht den Voraussetzungen im Examen.
Das Tool zum digitalen Klausurenschreiben steht grundsätzlich allen offen, die in die schriftliche Steuerberaterprüfung gehen und an folgenden KNOLL-Kursen teilnehmen: Klausurenkurs, Examenskurs, Intensiv-Klausurenkurs, Probeexamen.
Wir empfehlen jedoch das digitale Schreiben der Übungsklausuren nur Teilnehmenden, die auch die Prüfung digital ablegen möchten. Allen anderen raten wir dringend, sich auch weiterhin handschriftlich vorzubereiten, um die entsprechende Routine aufzubauen und die Schreibhand zu trainieren.
Sollten Sie in unseren Präsenz-und Hybridkursen digital schreiben, bringen Sie bitte Ihren eigenen Laptop mit.
Technik
Im Examen wird die Technik von den Kammern gestellt. Nach derzeitigem Stand: Tastatur CHERRY KC 1000; (optionale) Maus ist die CHERRY MC 1000.
Digitale Korrektur bei KNOLL
KNOLL ermöglicht Ihnen die digitale Einreichung Ihrer Klausuren. Laden Sie Ihre Arbeiten einfach online hoch und erhalten Sie die Korrektur in kürzester Zeit digital zurück. Trotz digitaler Abläufe setzt KNOLL bei der Korrektur bewusst auf menschliche Expertise. Die Klausuren werden zwar schnell und effizient bearbeitet, die Korrektur erfolgt jedoch nicht automatisiert durch KI. Jede Klausur wird von erfahrenen Expertinnen und Experten bewertet und Sie erhalten individuelles Feedback, das Sie weiterbringt.
FAQs*
In welchen Bundesländern kann ich die digitale Steuerberaterprüfung ablegen?
Die digitale Variante wurde 2025 bereits in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein angeboten. Ab 2026 führt Sachsen die digitale Prüfung verpflichtend ein. In Bayern, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen soll 2026 zudem ein Wahlrecht zwischen digitaler und handschriftlicher Prüfung bestehen (abhängig von Prüfungsstelle/Bundesland).
Welche Software nutze ich während der digitalen Prüfung?
Auf den von der Prüfungsstelle bereitgestellten Laptops ist die Prüfungssoftware bereits installiert. Sie enthält eine Textverarbeitung mit grundlegenden Funktionen. Gearbeitet wird offline, also ohne Internetzugang. Die Eingaben werden automatisch in kurzen Abständen gespeichert. Häufig gibt es vorab eine Testumgebung, damit Sie sich mit dem System vertraut machen können.
Darf ich meine eigene Tastatur mitbringen?
Nein. Die technische Ausstattung wird vollständig gestellt, eigene Geräte oder Zubehör sind derzeit nicht vorgesehen.
Was ist, wenn es während der Prüfung technische Störungen gibt?
Vor Ort ist technischer Support verfügbar. Da die Software automatisch speichert, gehen Inhalte in der Regel nicht verloren. Wenn nötig, können Sie auf ein Ersatzgerät wechseln. Bei längeren Unterbrechungen wird die Bearbeitungszeit üblicherweise angepasst.
Gibt es digitale Gesetzestexte im System?
Aktuell nicht. Ob und wann sich das ändert, bleibt abzuwarten.
Sollte ich mich speziell auf die digitale Prüfung vorbereiten?
Ja, das ist sinnvoll. Bei KNOLL können Sie das digitale Klausurenschreiben üben und sich frühzeitig mit dem Prüfungseditor vertraut machen.
Wird eine digitale Klausur anders korrigiert als handschriftliche Lösungen?
Nein. Die Bewertungsmaßstäbe sind identisch. Ein Vorteil kann jedoch die bessere Lesbarkeit sein – dadurch sind Ihre Ausführungen oft klarer nachvollziehbar.
Darf ich trotzdem handschriftlich mitschreiben oder skizzieren?
Ja. Für Notizen, Rechenwege oder Skizzen erhalten Sie Papier. Diese Unterlagen werden jedoch nicht mitbewertet – relevant ist ausschließlich Ihre digitale Abgabe.
Was sollte ich beim Rechenweg beachten? Muss ich §-Zeichen und Währungsangaben immer dazuschreiben?
§-Zeichen und Paragrafenangaben
Es empfiehlt sich, Paragrafenangaben stets mit dem §-Zeichen zu versehen. Sollte das Zeichen technisch nicht eingegeben werden können, ist die Abkürzung „par.“ eine akzeptable Alternative (z. B. par. 255 HGB). Das Weglassen des §-Zeichens oder der Abkürzung birgt das Risiko, dass Fundstellen als nicht korrekt zitiert bewertet werden und Punktabzüge die Folge sind.
Alternative Möglichkeit: Legende am Klausuranfang
Als Alternative können Sie auch zu Beginn der Klausur eine Legende einführen, z. B.: „Alle Zahlen, bei denen ein Gesetz angegeben ist, stehen für §-Angaben.“
Vorteil: Das §-Zeichen muss nicht mehr einzeln geschrieben werden.
Nachteil: Alle Gesetze müssen vollständig ausgeschrieben werden – und weitere Legenden (z. B. „§§ < 100 = EStG, §§ > 100 = HGB“) lassen sich dadurch nicht mehr kombinieren.
Währungsangaben
Bei Geldbeträgen sollte zwingend eine Währungsangabe erfolgen – sei es „Euro“, „EUR“, „€“ oder auch „E“ (mit entsprechender Legendendefinition). Reine Zahlenwerte ohne Währungsbezug sind zu vermeiden, da Korrektoren im Zweifel dazu neigen, entsprechende Punkte nicht zu vergeben.
Fazit
Legenden am Klausuranfang können durchaus hilfreich sein. Es gilt jedoch: Je umfangreicher die Legende, desto größer ist der Aufwand für den Korrektor, individuelle Konventionen beim Lesen der gesamten Klausur im Blick zu behalten.
*Informationen beziehen sich auf den Kenntnisstand von KNOLL. Verbindliche Aussagen können nur die Kammern treffen.