Für Teilnehmende der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und Steuerfachwirtprüfung 2025 gilt, die alten LSt-Tabellen nicht auszusortieren und die neuen Tabellen aufbewahren und erst nach dem schriftlichen Examen einzusortieren.
Für die Prüflinge 2026 gilt: Alles Einsortieren.