Mann zwischen 25 und 30 Jahren steht in einem modernen Bürogebäude mit einem Laptop im Arm und blickt optimistisch lächelnd in die Kamera.

Jetzt Steuerfachwirt*in werden mit dem Aufstiegs-BAföG-Paket

Mit Förderung zum Prüfungserfolg!

Als Steuerfachwirt*in sind Sie in Steuerkanzleien unentbehrlich. Sie kennen sich mit Steuergesetzen, Rechnungswesen, Formularen und Vorschriften bestens aus und können die Betreuung der Mandantschaft zuverlässig unterstützen. Sie übernehmen verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben in Steuerkanzleien oder zum Beispiel in Finanzabteilungen großer Unternehmen.

Mehr zum Lehrgang

Mit unserem digitalen Lernkonzept bringen wir Sie sicher ans Ziel.

Am Anfang der Prüfungsvorbereitung muss Ihr Schwerpunkt auf dem Aufbau einer soliden theoretischen Grundlage liegen. Beginnen Sie auch frühzeitig mit dem Schreiben der ersten Klausuren und vertiefen Sie damit die erlernte Theorie. Wichtig ist, dass Sie Ihre eigene Klausurroutine entwickeln und Ihr Wissen zielgerichtet in den Klausuren umsetzen können.

Nutzen Sie unser Aufstiegs-BAföG-Paket (Fernlehrgang), um sich die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) zu sichern.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren von bis zu 50 %. Dieser Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen bzw. Vermögen gewährt. Für den verbleibenden Teil der Lehrgangsgebühren gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein günstiges Darlehen (Zins- und Tilgungsfreiheit bis 6 Jahre nach Beendigung der Fortbildung). Bei erfolgreich abgeschlossener Steuerfachwirtprüfung werden Ihnen von diesem Darlehen weitere 50 % erlassen. Im besten Fall tragen Sie somit lediglich 25 % der Lehrgangsgebühren selbst.

Das Aufstiegs-BAföG-Paket erfüllt die Voraussetzungen für die Förderung und beinhaltet folgende Kurse:

Wissensaufbau: FernunterrichtFallstudien Digital

Wissensanwendung + Klausurtechnik: KlausurenvorbereitungskursKlausurtechnik Digital & Klausurenkurs

Optimierung: IntensivkursProbeexamen

Vorbereitung mündliche Prüfung: Fernunterricht mündliche Prüfung

Hinweis: Für die Förderung nach dem AFBG müssen Sie regelmäßige Leistungsnachweise erbringen.

  • 5 Lernerfolgskontrollen zu den Lehrbriefen im Fernunterricht und
  • Einsenden von mindestens einer Übungsklausur pro Monat.

Die Förderung ist nicht abhängig von den in den Klausuren erreichten Noten. 

Der Förderantrag kann auch noch nach Beginn des Lehrgangs bei den zuständigen Förderämtern gestellt werden.

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