Abschlussprüfung

Werden Sie Fachberater*in Internationales Steuerrecht (IStR)!

Die Abschlussprüfung unseres Fachberaterlehrgangs besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.

Die Abschlussprüfung 2026 findet – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Steuerberaterkammer München – als digitale Prüfung statt.

Prüfungsjahr 2026
Abschlussprüfung Fachberater IStR I Digital

Die digitale Abschlussprüfung besteht aus 3 Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.

Digital Ausreichend freie Plätze
Bequem von zu Hause
27.03.26 – 29.03.26
590,– €
Kurs ab dem 1.2.2026 buchbar.

Abschlussprüfung – Alles Wichtige auf einen Blick

In der Prüfung werden die Kenntnisse, die Sie im Fernunterricht des Lehrgangs erworben und mit dem Abschlusswochenende vertieft haben, abgefragt. 

Voraussetzungen

Prüfung Fachberater*in Internationales Steuerrecht (IStR)

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen zwei der drei während des Fernunterrichts angebotenen Zulassungsklausuren fristgerecht eingesendet und bestanden werden (Note mindestens 4,0). Wir empfehlen Ihnen, alle drei Zulassungsklausuren zu bearbeiten und einzusenden.

Gezielte Vorbereitung:

Grundlage der Fortbildung ist der Fernunterricht. Mit diesem eignen Sie sich fundierte Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht an.

Im Rahmen des Abschlusswochenendes werden die besonders prüfungsrelevanten Inhalte wiederholt.

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist im Zeitraum 01.02. – 28.02.2026 möglich.

Prüfung

Prüfung Fachberater*in Internationales Steuerrecht (IStR)

Die Abschlussprüfung besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.

1. Klausur 14 bis 18 Uhr
2. Klausur 9 bis 13 Uhr
3. Klausur 9 bis 13 Uhr

Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Fachberater/Fachberaterin im Internationalen Steuerrecht.

Die praktische Prüfung wird von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer durchgeführt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen können.

Buchungshinweise und Organisatorisches

Die Prüfung wird – vorbehaltlich der Genehmigung der StBK München – als digitale Prüfung durchgeführt.

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist im Zeitraum 01.02. – 28.02.2026 möglich.