Die Abschlussprüfung unseres Fachberaterlehrgangs besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.
Die Abschlussprüfung 2026 findet – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Steuerberaterkammer München – als digitale Prüfung statt.
Die digitale Abschlussprüfung besteht aus 3 Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.
In der Prüfung werden die Kenntnisse, die Sie im Fernunterricht des Lehrgangs erworben und mit dem Abschlusswochenende vertieft haben, abgefragt.
Prüfung Fachberater*in Internationales Steuerrecht (IStR)
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen zwei der drei während des Fernunterrichts angebotenen Zulassungsklausuren fristgerecht eingesendet und bestanden werden (Note mindestens 4,0). Wir empfehlen Ihnen, alle drei Zulassungsklausuren zu bearbeiten und einzusenden.
Gezielte Vorbereitung:
Grundlage der Fortbildung ist der Fernunterricht. Mit diesem eignen Sie sich fundierte Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht an.
Im Rahmen des Abschlusswochenendes werden die besonders prüfungsrelevanten Inhalte wiederholt.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist im Zeitraum 01.02. – 28.02.2026 möglich.
Prüfung Fachberater*in Internationales Steuerrecht (IStR)
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.
1. Klausur 14 bis 18 Uhr
2. Klausur 9 bis 13 Uhr
3. Klausur 9 bis 13 Uhr
Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Fachberater/Fachberaterin im Internationalen Steuerrecht.
Die praktische Prüfung wird von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer durchgeführt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen können.
Die Prüfung wird – vorbehaltlich der Genehmigung der StBK München – als digitale Prüfung durchgeführt.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist im Zeitraum 01.02. – 28.02.2026 möglich.
Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH
Leonrodstraße 52
80636 München
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