Sie haben Ihr Ergebnis der Steuerberaterprüfung bekommen...
… und fragen sich, welche Leistungen – auch bei nicht bestandener Steuerberaterprüfung – Sie auf den Master Taxation an der FOM anrechnen lassen können?
Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung bestanden haben, können aktuell folgende Module pauschal angerechnet bekommen:
- Einkommensteuerrecht
- Verfahrensrecht
- Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer
- Umwandlungssteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Erbschaftssteuerecht & Internationales Steuerrecht
Für Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung nicht bestanden haben, gilt folgendes:
Auch wenn das Examen insgesamt nicht bestanden wurde, können „bestandene“ Prüfungsteile jedoch als Module für den Studiengang Master Taxation angerechnet werden.
Nähere Informationen hierzu bekommen Sie individuell von der Studienberatung der FOM.
Hier finden Sie weitere Informationen zum berufsbegleitenden Studiengang Master Taxation: