Master Taxation

Sie haben Ihr Ergebnis der Steuerberaterprüfung bekommen...

… und fragen sich, welche Leistungen – auch bei nicht bestandener Steuerberaterprüfung – Sie auf den Master Taxation an der FOM anrechnen lassen können?

Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung bestanden haben, können aktuell folgende Module pauschal angerechnet bekommen:

  • Einkommensteuerrecht
  • Verfahrensrecht
  • Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Bilanzsteuerrecht
  • Erbschaftssteuerecht & Internationales Steuerrecht

Für Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung nicht bestanden haben, gilt folgendes:

Auch wenn das Examen insgesamt nicht bestanden wurde, können „bestandene“ Prüfungsteile jedoch als Module für den Studiengang Master Taxation angerechnet werden.

Nähere Informationen hierzu bekommen Sie individuell von der Studienberatung der FOM.

Hier finden Sie weitere Informationen zum berufsbegleitenden Studiengang Master Taxation:

Weitere Beiträge

Fachassistent ReWeCo, Fachberater IStR, FAIT, Steuerberater, Steuerfachwirt
Fit mit KNOLL

Wer kennt es nicht in der Prüfungsvorbereitung: Stundenlanges Sitzen am Schreibtisch, gebückte Haltung und Bewegung kommt viel zu kurz. Dagegen haben wir genau das richtige für Sie während Ihrer Fortbildung…

Weiterlesen
Steuerfachwirt
Infovideos zur Steuerfachwirt Weiterbildung

Interview mit einer erfolgreichen Absolventin In diesem Interview berichtet die ehemalige KNOLL Absolventin Barbara Rabl über Ihren Weg von der Steuerfachangestellten zur Steuerberaterin, wieso sich sich dazu entschieden hat und…

Weiterlesen
Steuerberater
Prüfungsbescheid

Wenn Sie gerade Ihr Ergebnis der schriftlichen Prüfung bekommen haben … … ist die weitere Vorgehensweise davon abhängig, wie Sie abgeschnitten haben. Sie haben bestanden! Planen Sie den nächsten Schritt…Nutzen…

Weiterlesen