Hilfsmittel Steuerberaterprüfung

Was darf mit in die Steuerberaterprüfung?

Den vollständigen Hilfsmittelerlass können Sie hier einsehen:

Sie werden mit unseren Lehrmaterialien umfassend informiert und benötigen nicht zwingend weitere Literatur.
Nachfolgend unsere Empfehlung zu den zugelassenen Hilfsmitteln.

Neu und verpflichtend: ZPO

Ab der Prüfung 2026 muss die ZPO (Zivilprozessordnung) in aktueller Fassung mitgeführt werden.
Da sie nicht in der Loseblattsammlung enthalten ist, empfehlen wir die handliche Taschenbuchausgabe, die am 29.12.2025 erscheint.

Sie werden mit unseren Lehrmaterialien umfassend informiert und benötigen nicht zwingend weitere Literatur.

Laut Hilfsmittelerlass für die Steuerberaterprüfung müssen die dort aufgezählten Steuergesetze sowie BGB, HGB, AktG und GmbHG selbst zur Prüfung mitgebracht werden. Dort nicht aufgeführte Gesetze müssen nicht mitgeführt werden. Wird z. B. ein DBA für die Lösung der Klausuraufgabe benötigt, wird der Aufgabensteller die einschlägigen §§ als Anlage der Klausuraufgabe beifügen.

Hinweis zur ZPO: In den vergangenen Prüfungsjahren war die ZPO, Bestandteil des 1. Prüfungstages. Leider ist die ZPO in den o.g. Loseblattsammlungen nicht enthalten. Daher empfehlen wir zusätzlich zu den Beck’schen Loseblattsammlungen „Steuergesetze“ auch die Beck’sche -Textausgabe Habersack „Deutsche Gesetze“ (im AO-Handbuch sind diese Regelungen nicht enthalten).

Wie schaut es mit dem Griffregister aus?

Es ist erlaubt Stichworte auf die Griffregister oder andere Klebestreifen zu beschriften, solange nur das drauf steht, was auch in der Überschrift zu finden ist. Da es in der Prüfung aber auch auf die Zeit ankommt, ist eine simple Beschriftung die effektivste.

Des Weiteren empfehlen wir auch nur die wichtigsten Paragraphen zu markieren, denn zu viele Markierungen werden am Ende nur verwirren.

Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie ausführlich er sein Material markiert.

Weitere Hinweise hat unsere Geschäftsführerin für Sie:

Zum Ratgeber Griffregister

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