Fördermöglichkeiten für Ihre
Weiterbildung zum FAIT

Fördermöglichkeiten
für Ihre Weiterbildung
zum FAIT

Für Ihre Weiterbildung zum/zur Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) gibt es verschiedene Arten der staatlichen finanziellen Unterstützung. Nutzen Sie diese Aufstellung, um sich zu informieren, welche Möglichkeiten der Förderung Sie in Anspruch nehmen können.

Aufstiegs-BAföG

Minimieren Sie Ihre finanzielle Belastung: Unser Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) erfüllt die Voraussetzungen, um durch das Aufstiegs-BAföG gefördert zu werden.

Fernlehrgänge sind förderfähig, wenn sie mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert sind sowie regelmäßigen Unterricht und monatliche Erfolgskontrollen beinhalten.

Der Gesamtlehrgang von KNOLL ist förderungsfähig!

Umfang der Förderung

Die Förderung der Lehrgangsgebühren entspricht bis zu 50 % und wird unabhängig vom Einkommen bzw. Vermögen gewährt. Die verbleibenden Lehrgangsgebühren können Sie bei Bedarf mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen finanzieren, welches die KfW* Ihnen anbietet. Ihr Vorteil: Bei erfolgreich abgeschlossener Fortbildungsprüfung werden Ihnen von diesem Darlehen weitere 50 % erlassen. Im besten Fall tragen Sie somit lediglich 25 % der Lehrgangsgebühren selbst.

*Kreditanstalt für Wiederaufbau

Antragstellung

Sie können den Förderantrag auch noch nach Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Förderamt Ihrer Kommune stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies frühzeitig durchzuführen.

Stand: Juli 2026, alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zu Förderungen:

Für die Weiterbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin gibt es verschiedene Arten der staatlichen finanziellen Unterstützung. 

Minimieren Sie Ihre finanzielle Belastung und informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der staatlichen finanziellen Unterstützung.