Exoten vs. Dauerbrenner– Tag 3

Das erwartet Sie an Tag 3 der Steuerberaterprüfung

Der dritte Tag der Steuetberaterprüfung gilt als anspruchsvoll, ist aber in vielen Teilen gut planbar: Er folgt regelmäßig einer klaren Struktur und enthält wiederkehrende Themen, mit denen sich zuverlässig Punkte erzielen lassen. Wer die typischen „Dauerbrenner“ methodisch beherrscht und die Bearbeitung strategisch aufbaut, reduziert Stress und nutzt die Bearbeitungszeit deutlich effizienter.

Kurz erklärt: Tag 3 der Steuerberaterprüfung umfasst typischerweise Aufgaben aus Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – häufig mit Schwerpunkt auf Bilanzierung, ertragsteuerlichen Standardthemen und Umwandlungen.

Aufbau und Punkteverteilung an Tag 3

Seit 2022 wird die Punkteverteilung direkt im Aufgabenteil genannt. Das ist ein klarer Vorteil für das Zeitmanagement: Wer die Gewichtung kennt, kann die Bearbeitungszeit gezielt steuern und Schwerpunkte setzen. Die Punkteverteilung an Tag 3 folgt einer klaren Struktur. Typisch ist folgende Aufteilung:

Punkteverteilung Steuerberaterprüfung Tag 3: Einzelunternehmen Ø 38 Punkte, Personengesellschaften Ø 33 Punkte, Kapitalgesellschaften Ø 29 Punkte
  • Einzelunternehmen: ca. 38 Punkte
  • Personengesellschaften: ca. 33 Punkte
  • Kapitalgesellschaften: ca. 29 Punkte

Dauerbrenner: Diese Themen kommen fast jedes Jahr

Die Dauerbrenner bilden das Kernstück jeder Tag-3-Klausur. Eine Analyse der Prüfungsjahre 2013 bis 2024 verdeutlicht, dass zentrale Themen in wiederkehrenden Mustern geprüft werden. Wer diese sicher beherrscht, erzielt konstant und planbar Punkte.

Dauerbrenner-Themen Tag 3 Steuerberaterprüfung: Kapitalgesellschaften (§ 8 Abs. 1 KStG, verdeckte Gewinnausschüttungen, § 8b/§ 27 KStG, Umwandlungen § 24 UmwStG), Personengesellschaften (Ergänzungsbilanz, Sonderbetriebsvermögen, § 6 Abs. 5 EStG, Ausscheiden/Realteilung), rechtsformübergreifend (Grundstücke & Gebäude, AfA § 7 EStG, § 6b-Rücklage, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten)

Zu den typischen Dauerbrennern an Tag 3 zählen:

  • Kapitalgesellschaften: § 8 Abs. 1 S. 1 KStG, verdeckte Gewinnausschüttungen, § 8b und § 27 KStG, Umwandlungen (z. B. § 24 UmwStG)
  • Personengesellschaften: Ergänzungsbilanz, Sonderbetriebsvermögen, § 6 Abs. 5 EStG, Ausscheiden/Realteilung
  • Rechtsformübergreifend: Grundstücke & Gebäude, AfA (§ 7 EStG), § 6b-Rücklage, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten

Klausurstrategie: Mit Struktur sicher Punkte holen

Tag 3 belohnt methodisches Arbeiten. Gerade unter Zeitdruck ist eine feste Routine Gold wert: Standardfälle zuerst lösen, Punkte sichern und erst danach in Spezialfragen tiefer einsteigen.

Klausurstrategie Tag 3 Steuerberaterprüfung: Ansatz, Bewertung, Korrekturbuchung, Auswirkung auf das Ergebnis

„Exoten“: Selten geprüft – so priorisieren Sie richtig

Nicht alles ist gleich prüfungsrelevant. Einzelne Themen kamen in den letzten Jahren nur selten vor. Für die Prüfungsvorbereitung lohnt es sich daher, zuerst die Dauerbrenner abzusichern und Exoten nur nachgelagert zu wiederholen – gezieltes Lernen bringt mehr Punkte. Selten bzw. unregelmäßig geprüft sind u. a.:

  • Bilanzänderung (je nach Normbezug)
  • spezielle Sonderfälle im Bereich DBA / AStG
  • Zins-/Lizenzschranke (Detailfragen)
  • Leasing (in manchen Jahrgängen kaum relevant)
  • stille Gesellschaft (selten)
  • Pool-AfA (selten)

Fazit: Tag 3 ist planbar – mit Routine in den Dauerbrennern

Tag 3 ist keine Wundertüte: Wer die Punkteverteilung nutzt, Standardfälle sicher beherrscht und die Dauerbrenner routiniert löst, kann die Klausur deutlich strukturierter angehen. Exoten sind selten entscheidend – Struktur, Methodik und Wiederholung sind es.

Wenn Sie die Dauerbrenner systematisch trainieren und die Bearbeitungsroutine festigen möchten, unterstützen die KNOLL-Lehrgänge und Klausurenformate mit klausurnahen Fällen und klarer Methodik.

FAQ: Tag 3 – Dauerbrenner und Klausurstrategie

Im Schnitt ca. 38 Punkte für Einzelunternehmen, 33 Punkte für Personengesellschaften und 29 Punkte für Kapitalgesellschaften.

Bei Kapitalgesellschaften u. a. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG, verdeckte Gewinnausschüttungen, § 8b/§ 27 KStG und Umwandlungen nach § 24 UmwStG. Bei Personengesellschaften Ergänzungsbilanz, Sonderbetriebsvermögen, § 6 Abs. 5 EStG und Ausscheiden/Realteilung. Rechtsformübergreifend u. a. Grundstücke & Gebäude, AfA nach § 7 EStG, § 6b-Rücklage, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.

Bilanzänderung, spezielle Sonderfälle im Bereich DBA/AStG, Zins-/Lizenzschranke, Leasing, stille Gesellschaft und Pool-AfA.

Mit fester Routine: Ansatz → Bewertung → Korrekturbuchung → Auswirkung auf das Ergebnis. Standardfälle zuerst lösen, Punkte sichern, danach in Spezialfragen vertiefen.

Basis: Exoten versus Dauerbrenner in der Steuerberaterprüfung von Dr. Christoph Neunzig, StB, und Dipl.-Jurist Michael Zeck

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