Reform der Steuerberaterprüfung
Wir halten Sie auf dem Laufenden
20.01.2026: Die Bundessteuerberaterkammer gibt in einer Informationsveranstaltung spannende Updates zur digitalen Steuerberaterprüfung und den Reformen bekannt. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick*:
Digitales Examen
- Die Digitale Steuerberaterprüfung wird mit Prüfung 2026 in vielen Bundesländern überwiegend als Wahlrecht angeboten (je nach Prüfungsstelle/Bundesland)
- In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass perspektivisch eine bundesweit verpflichtende digitale Prüfung nach einer Übergangsphase angestrebt werden könnte.
Modularisierung der Prüfung
- Ab dem Examen 2028/2029 sollen die Prüfungstage einzeln abgelegt werden können. Bestandene Teile bleiben erhalten, jeder Prüfungstag muss jedoch separat bestanden werden.
- Die mündliche Prüfung folgt, sobald alle schriftlichen Module bestanden sind.
*Die Informationen bilden den aktuellen Diskussionsstand der Überlegungen ab. Sie sind nicht rechtsverbindlich.
Hintergrund zur Prüfungsreform
Das Steuerberaterexamen steht vor seiner größten Reform seit fast neun Jahrzehnten. Der Hintergrund ist klar: Der Berufsstand leidet zunehmend unter Fachkräftemangel. Während die Zahl älterer Steuerberaterinnen und Steuerberater stark wächst, gehen die Zulassungen zur Prüfung seit Jahren deutlich zurück. Gleichzeitig bleibt der Anspruch hoch – die Sicherung der Steuerrechtspflege erfordert weiterhin eine besonders qualifizierte Nachwuchsgeneration.
Vor diesem Hintergrund hat der Berufsstand eine Strukturreform auf den Weg gebracht, die die Prüfung zukunftsfähig machen soll.
Im Zentrum steht die Modularisierung. Anstelle einer einzigen Blockprüfung werden die schriftlichen und mündlichen Teile künftig als eigenständige Module abgelegt. Das bedeutet mehr Planbarkeit, weniger Druck und eine höhere Transparenz für die Teilnehmenden. Die Reform umfasst darüber hinaus zwei Prüfungstermine im Jahr, digital unterstützte Abläufe und vereinfachte Verwaltungsprozesse.
Wer tiefer in die Hintergründe, Argumente und geplanten Maßnahmen einsteigen möchte, findet eine fundierte Analyse im Aufsatz von Prof. Dr. Uwe Schramm: „Strukturreform der Steuerberaterprüfung – qualitätssichernd, transparent, digital und entbürokratisiert“ (DStR 38/2025)
Steht die Steuerberaterprüfung vor einem Umbruch?
Im Video gibt KNOLL-Geschäftsführerin Andrea Jost eine erste Einschätzung zu den Reformideen der BStBK.
(Stand: Oktober 2025)
Seit fast 90 Jahren nahezu unverändert – jetzt bewegt sich endlich etwas im Steuerberaterexamen.
Im Talk diskutieren Prof. Dr. Oliver Zugmaier und Andrea Jost,
welche Reformvorschläge aktuell auf dem Tisch liegen,
was die Modularisierung bedeutet,
wann mit der Umsetzung zu rechnen ist – und ob sich das Warten auf das neue Format lohnt.
(Stand: Oktober 2025)
Prüfung im Wandel
Die KNOLL-Geschäftsführerin Andrea Jost spricht über geplante Neuerungen der Steuerberaterprüfung, warum das bisherige Modell nicht mehr zeitgemäß ist und wie eine Modularisierung die Prüfung künftig fairer machen soll – ohne Abstriche bei Qualität und Anspruch.
Jetzt anhören!
Wir bei KNOLL sehen die Reform als große Chance
Andrea Jost, Geschäftsführerin:
„Die digitale Prüfung wird bereits umgesetzt und wird ab 2026 in vielen Bundesländern überwiegend als Wahlrecht angeboten werden. Und es zeigt sich bereits, dass Kandidat*innen, die digital schreiben und entsprechend trainieren, häufig besser abschneiden.
Sehr positiv für die Reformüberlegung 2028 ist, dass über die Aufhebung der Begrenzung auf drei Prüfungsversuche und eine Öffnung für Altfälle nachgedacht wird – das nimmt Druck aus der Vorbereitung und schafft neue Chancen für die Nachfolge in Kanzleien, die dringend benötigt wird.“
In der Fachzeitschrift „JUVE Karriere Steuern 2026“ beleuchtet der Artikel „Auf dem Prüfstand“ die geplante Reform des Steuerberaterexamens: von der Modularisierung über digitale Klausuren bis hin zu Erleichterungen beim Zugang und bei Wiederholungen.
Andrea Jost erläutert darin ihre Sicht auf die Reformpläne und ordnet ein, welche Chancen die angedachten Änderungen mit sich bringen.
Das bedeutet die Reform für angehende Steuerberater
Mehr Flexibilität – Module statt einer Blockprüfung
Moderne Abläufe – Digitale Prüfungen, schnellere Korrekturen
Bessere Erfolgschancen – Verständlichere Bewertung, höhere Bestehensquoten
Das bedeutet die Prüfungsreform für den Berufsstand
Attraktivität steigern: Durch mehr Flexibilität, transparente Bestehensregeln und zusätzliche Prüfungstermine wird der Zugang zum Beruf moderner und für Nachwuchskräfte interessanter
Qualität sichern: Trotz Modularisierung bleibt das hohe fachliche Niveau bestehen – jeder Prüfungsteil muss eigenständig bestanden werden, was die Kompetenz in allen Kerngebieten gewährleistet
Effizienz erhöhen: Digitale Prüfungen, vereinfachte Anmeldeverfahren und weniger Bürokratie entlasten sowohl die Teilnehmenden als auch die Prüfungsorganisation
Aktuelle Einschätzung & Handlungsempfehlung von KNOLL
Viele angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich aktuell auf die Prüfung vorbereiten werden sich jetzt sicher fragen
„Soll ich mit der Prüfung warten, bis die Modularisierung in Kraft tritt?“
Unsere klare Empfehlung: Nein, warten Sie nicht. Gehen Sie rein, geben Sie ab, nutzen Sie Ihre Chance.
Noch ist nicht sicher, wann und wie die Modularisierung kommt. Warten oder spekulieren bedeutet, Chancen zu vergeben.
Ihre Leistung wird oft besser bewertet, als Sie selbst denken. Verschenken Sie keine wertvolle Zeit.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Reform der Steuerberaterprüfung*
Stand: Januar 2026
Was wird sich bei der Steuerberaterprüfung konkret ändern?
Die Steuerberaterprüfung soll modernisiert und modularisiert werden.
Künftig werden die drei schriftlichen Prüfungen einzeln bewertet – bestandene Klausuren bleiben erhalten, nicht bestandene können wiederholt werden.
Die mündliche Prüfung bleibt als eigenständiges Modul bestehen.
Zudem ist eine digitale Durchführung der Klausuren geplant. Die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche soll entfallen und der Zugang für Altfälle soll wieder geöffnet werden.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Nach aktuellem Stand der Gespräche zwischen BStBK, BMF und den Ländern ist eine Umsetzung ab der Prüfung 2028 geplant. Die digitale Prüfung wird bereits ab dem Examen 2026 nahezu flächendeckend angeboten.
Bis dahin gilt das bisherige Prüfungssystem unverändert.
Was bedeutet „Modularisierung“ genau?
„Modularisierung“ heißt:
- Jede Klausur kann einzeln für sich geschrieben werden.
- Jede Klausur zählt als eigenständiges Modul.
- Bestandene Module müssen nicht erneut geschrieben werden, sofern innerhalb eine noch zu definierenden Zeitraums wiederholt und bestanden werden.
- Nicht bestandene Module können in einem späteren Termin wiederholt werden.
- Die mündliche Prüfung folgt erst, wenn alle schriftlichen Module bestanden sind.
Ziel ist eine faire, transparente und lernfreundlichere Prüfung – ohne Qualitätsverlust.
Wird es künftig zwei Prüfungstermine pro Jahr geben?
Der Berufsstand befürwortet die Durchführung an einem Termin.
Wird die Steuerberaterprüfung künftig digital sein?
Ja.
Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg soll die Prüfung bereits ab 2026 mehrheitlich digital durchgeführt werden.
Das digitale Examen ist Pflicht in:
- Sachsen
Das digitale Examen steht als alternative zur handschriftlichen Prüfung zur Wahl:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Nordrhein-Examen
Das digitale Examen ist in Planung:
- Hamburg
Rein handschriftliches Examen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
Fällt der Fakultätsvorbehalt weg?
Ja, das ist geplant.
Künftig soll die Studienfakultät keine Rolle mehr spielen. Stattdessen müssen BWL- und Rechtskenntnisse (je 5 ECTS) nachgewiesen werden – durch Studienleistungen oder anerkannte Hochschulzertifikate.
Ändern sich die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen ändern sich nicht.
Die Praxiszeit muss weiterhin vor dem Prüfungsbeginn abgeschlossen sein.
Gibt es eine Übergangsregelung?
Ja.
Alle, die bisher endgültig durchgefallen sind, sollen wieder (in das neue System) einsteigen können (voraussichtlich ab 2028).
Bestandene Teil-Prüfungsleistungen aus Vorjahren sollen jedoch nicht mitgenommen werden können.
Was passiert mit bereits absolvierten Lehrgängen oder Prüfungen?
Diese behalten ihre Gültigkeit.
Eine Anrechnung alter Prüfungsleistungen (z. B. aus 2025/2026) ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Übergangsphase wird einfach gehalten – keine parallelen Systeme.
Wird die Prüfung leichter?
Nein. Der Anspruch bleibt gleich, aber das System wird transparenter und fairer. Weniger Verrechnung, klarere Bestehensgrenzen, mehr Vergleichbarkeit – das ist das Ziel.
Wie wirkt sich die Reform auf die Vorbereitung bei KNOLL aus?
KNOLL wird das modulare Prüfungssystem frühzeitig in die Lehrgangsstruktur integrieren. Das heißt:
- gezieltere Vorbereitung pro Modul,
- flexible Lernpfade (1, 2 oder 3 Jahre),
- spezielle Wiederholer-Module für nicht bestandene Abschnitte,
- konsequente Vorbereitung auf die digitale Prüfung.
Welche Bedeutung hat die Reform für Arbeitgeber und Kanzleien?
Die Reform bringt mehr Planbarkeit:
- Mitarbeitende können Module nach und nach ablegen.
- Kanzleien können Prüfungsvorbereitung besser mit Berufspraxis kombinieren.
- Die Bindung von Nachwuchskräften steigt, weil flexible Ausbildungsmodelle entstehen.
KNOLL unterstützt Kanzleien dabei mit Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen.
Welche Kostenänderungen sind zu erwarten?
Diese Frage ist noch nicht geklärt.
Was sollten Teilnehmende jetzt tun?
- Keine Panik: Die Reform kommt frühestens 2028.
- Gezielt vorbauen: Nachweise über BWL- und Rechtskenntnisse sammeln.
- Digital fit werden: Schreibpraxis mit Laptop und elektronischer Klausur trainieren.
- Informiert bleiben: KNOLL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der Reform.
Wie unterstützt KNOLL Teilnehmende und Kanzleien konkret?
- Informationsveranstaltungen & Webinare zur Reform
- Anpassung des Lehrgangsdesigns an das neue Modulsystem
- Beratung für Arbeitgeber zu Fördermodellen und Lernzeitplanung
- Frühstart-Angebote für Wiederholer im Übergangsjahr
Wo bekomme ich aktuelle Informationen?
- Offizielle Seiten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
- Fachpresse (z. B. DStR 38/2025, Schramm)
- KNOLL-News und Newsletter – wir fassen alle relevanten Entwicklungen praxisnah zusammen.
Stimmt es, dass die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche entfällt?
Ja.
Künftig soll die Dreiversuchsgrenze wegfallen. Das bedeutet:
Teilnehmende können die Steuerberaterprüfung so oft wiederholen, wie sie möchten – bis sie alle Module erfolgreich bestanden haben.
Damit wird der Zugang zum Berufsstand offener und fairer, ohne den Anspruch zu senken. Gleichzeitig wird die „Mitnahme“ bestandener Prüfungsleistungen möglich – also:
- Wer ein Modul (z. B. Ertragsteuerklausur) besteht, behält dieses Ergebnis dauerhaft.
- Nur die nicht bestandenen Module müssen erneut abgelegt werden.
Besonders wichtig:
Für sogenannte „Altfälle“ – also Kandidat*innen, die bereits dreimal durchgefallen sind – soll ab Prüfungstermin 2028 eine Wiedereintrittsmöglichkeit geschaffen werden. Diese Personen dürfen dann erneut am neuen modularen System teilnehmen.
Fazit
- Kein Karriereende mehr nach dem dritten Versuch.
- Mehr Chancengerechtigkeit.
- Größere Motivation und Planungssicherheit für Kandidat*innen und Arbeitgeber.
*Informationen beziehen sich auf den Kenntnisstand von KNOLL. Verbindliche Aussagen können nur die Kammern treffen.
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KNOLL wird hier weiterhin alle wichtigen Updates zur Reform mitteilen und für Sie einordnen.
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