Reform der Steuerberaterprüfung

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Das Steuerberaterexamen steht vor seiner größten Reform seit fast neun Jahrzehnten. Der Hintergrund ist klar: Der Berufsstand leidet zunehmend unter Fachkräftemangel. Während die Zahl älterer Steuerberaterinnen und Steuerberater stark wächst, gehen die Zulassungen zur Prüfung seit Jahren deutlich zurück. Gleichzeitig bleibt der Anspruch hoch – die Sicherung der Steuerrechtspflege erfordert weiterhin eine besonders qualifizierte Nachwuchsgeneration.

Vor diesem Hintergrund hat der Berufsstand eine Strukturreform auf den Weg gebracht, die die Prüfung zukunftsfähig machen soll.
Im Zentrum steht die Modularisierung. Anstelle einer einzigen Blockprüfung werden die schriftlichen und mündlichen Teile künftig als eigenständige Module abgelegt. Das bedeutet mehr Planbarkeit, weniger Druck und eine höhere Transparenz für die Teilnehmenden. Die Reform umfasst darüber hinaus zwei Prüfungstermine im Jahr, digital unterstützte Abläufe und vereinfachte Verwaltungsprozesse.

Wer tiefer in die Hintergründe, Argumente und geplanten Maßnahmen einsteigen möchte, findet eine fundierte Analyse im Aufsatz von Prof. Dr. Uwe Schramm: „Strukturreform der Steuerberaterprüfung – qualitätssichernd, transparent, digital und entbürokratisiert“ (DStR 38/2025)

Steht die Steuerberaterprüfung vor einem Umbruch?

Im Video gibt KNOLL-Geschäftsführerin Andrea Jost eine erste Einschätzung zu den Reformideen der BStBK.

(Stand: Oktober 2025)

Seit fast 90 Jahren nahezu unverändert – jetzt bewegt sich endlich etwas im Steuerberaterexamen.

Im Talk diskutieren Prof. Dr. Oliver Zugmaier und Andrea Jost,

  • welche Reformvorschläge aktuell auf dem Tisch liegen,

  • was die Modularisierung bedeutet,

  • wann mit der Umsetzung zu rechnen ist – und ob sich das Warten auf das neue Format lohnt.

(Stand: Oktober 2025)

Wir bei KNOLL sehen die Reform als große Chance

Foto von Geschäftsführerin im Portrait

Andrea Jost, Geschäftsführerin: 

„Die Reform ist nicht nur sinnvoll, sondern aus meiner Sicht der entscheidende Schritt, um den Steuerberaterberuf für künftige Generationen attraktiver und zukunftsfähiger zu machen. Die bisherige Blockprüfung bedeutet für viele Kandidat*innen eine enorme Hürde, purer Stress und Pauken fast bis zum Burnout. Mit der Reform wird es höhere Erfolgschancen und eine realistische Möglichkeit geben, den Weg zum/zur Steuerberater*in erfolgreich zu meistern. Damit wird nicht nur die Attraktivität des Berufsstands gestärkt, sondern auch der dringend benötigte Nachwuchs motiviert, sich für diesen Karriereweg zu entscheiden.“

Ziel ist es, die Steuerberaterprüfung näher an die heutige Bildungswirklichkeit junger Menschen heranzuführen – ohne Abstriche bei den hohen Qualitätsstandards. So bleibt der Titel „Steuerberater“ ein Gütesiegel, während gleichzeitig der Zugang zum Beruf attraktiver und moderner gestaltet wird.
Das bedeutet die Reform für angehende Steuerberater
  • Mehr Flexibilität – Module statt einer Blockprüfung

  • Moderne Abläufe – Digitale Prüfungen, schnellere Korrekturen

  • Bessere Erfolgschancen – Verständlichere Bewertung, höhere Bestehensquoten

Das bedeutet die Prüfungsreform für den Berufsstand

  • Attraktivität steigern: Durch mehr Flexibilität, transparente Bestehensregeln und zusätzliche Prüfungstermine wird der Zugang zum Beruf moderner und für Nachwuchskräfte interessanter

  • Qualität sichern: Trotz Modularisierung bleibt das hohe fachliche Niveau bestehen – jeder Prüfungsteil muss eigenständig bestanden werden, was die Kompetenz in allen Kerngebieten gewährleistet

  • Effizienz erhöhen: Digitale Prüfungen, vereinfachte Anmeldeverfahren und weniger Bürokratie entlasten sowohl die Teilnehmenden als auch die Prüfungsorganisation

Aktuelle Einschätzung & Handlungsempfehlung von KNOLL

Viele angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich aktuell auf die Prüfung vorbereiten werden sich jetzt sicher fragen
„Soll ich mit der Prüfung warten, bis die Modularisierung in Kraft tritt?“

Unsere klare Empfehlung: Nein, warten Sie nicht. Gehen Sie rein, geben Sie ab, nutzen Sie Ihre Chance.
Noch ist nicht sicher, wann und wie die Modularisierung kommt. Warten oder spekulieren bedeutet, Chancen zu vergeben. 
Ihre Leistung wird oft besser bewertet, als Sie selbst denken. Verschenken Sie keine wertvolle Zeit.

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Reform der Steuerberaterprüfung

Stand: November 2025

Die Steuerberaterprüfung soll modernisiert und modularisiert werden.
Künftig werden die drei schriftlichen Prüfungen einzeln bewertet – bestandene Klausuren bleiben erhalten, nicht bestandene können wiederholt werden.
Die mündliche Prüfung bleibt als eigenständiges Modul bestehen.
Zudem ist eine digitale Durchführung der Klausuren geplant. Die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche soll entfallen und der Zugang für Altfälle soll wieder geöffnet werden.

Nach aktuellem Stand ist eine Umsetzung frühestens zur Prüfung 2027, wahrscheinlich ab 2028 realistisch. Bis dahin gilt das bisherige Prüfungssystem unverändert.

Wenn Sie Ihr Ziel erreichen wollen, dann müssen Sie sich von Anfang an zielgerichtet vorbereiten. Das bedeutet, sich im ersten Drittel der Vorbereitungszeit das theoretische Basiswissen anzueignen und dieses dann in den letzten beiden Dritteln durch Klausurarbeit zu vertiefen. Sie benötigen das fachliche Wissen, aber die Prüfung ist eine Klausur und diese muss geübt werden.

„Modularisierung“ heißt:

  • Jede Klausur zählt als eigenständiges Modul.
  • Bestandene Module müssen nicht erneut geschrieben werden.
  • Nicht bestandene Module können in einem späteren Termin wiederholt werden.
  • Die mündliche Prüfung folgt erst, wenn alle schriftlichen Module bestanden sind.

Ziel ist eine faire, transparente und lernfreundlichere Prüfung – ohne Qualitätsverlust.

Der Berufsstand befürwortet zwei Termine (z. B. April und Oktober). Das BMF prüft derzeit die Machbarkeit – logistisch ist das anspruchsvoll.
Ein zweiter Termin ist daher möglich, aber noch nicht beschlossen.

Ja.
Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg soll die Prüfung bundesweit digital durchgeführt werden.
Voraussichtlich ab dem Prüfungstermin 2028 können die Klausuren auf Laptops geschrieben werden.

Ja, das ist geplant.
Künftig soll die Studienfakultät keine Rolle mehr spielen. Stattdessen müssen BWL- und Rechtskenntnisse (je 5 ECTS) nachgewiesen werden – durch Studienleistungen oder anerkannte Hochschulzertifikate.

Die Praxiszeiten werden vereinheitlicht:

  • Mit Hochschulabschluss (DQR 6): 3 Jahre Berufspraxis
  • Ohne Hochschulabschluss: 6 Jahre Berufspraxis

Die Praxiszeit muss weiterhin vor dem Prüfungsbeginn abgeschlossen sein.

Ja. Alle, die bisher endgültig durchgefallen sind, sollen wieder (in das neue System) einsteigen können (voraussichtlich ab 2027). Bestandene Teil-Prüfungsleistungen aus Vorjahren sollen jedoch nicht mitgenommen werden können.
Diese behalten ihre Gültigkeit. Eine Anrechnung alter Prüfungsleistungen (z. B. aus 2025/26) ist aktuell nicht vorgesehen.

Nein. Der Anspruch bleibt gleich, aber das System wird transparenter und fairer. Weniger Verrechnung, klarere Bestehensgrenzen, mehr Vergleichbarkeit – das ist das Ziel.

KNOLL wird das modulare Prüfungssystem frühzeitig in die Lehrgangsstruktur integrieren. Das heißt:

  • gezieltere Vorbereitung pro Modul,
  • flexible Lernpfade (1, 2 oder 3 Jahre),
  • spezielle Wiederholer-Module für nicht bestandene Abschnitte,
  • konsequente Vorbereitung auf die digitale Prüfung.

Die Reform bringt mehr Planbarkeit:

  • Mitarbeitende können Module nach und nach ablegen.
  • Kanzleien können Prüfungsvorbereitung besser mit Berufspraxis kombinieren.
  • Die Bindung von Nachwuchskräften steigt, weil flexible Ausbildungsmodelle entstehen.

Ja.
Künftig soll die Dreiversuchsgrenze wegfallen. Das bedeutet:
Teilnehmende können die Steuerberaterprüfung so oft wiederholen, wie sie möchten – bis sie alle Module erfolgreich bestanden haben.

Damit wird der Zugang zum Berufsstand offener und fairer, ohne den Anspruch zu senken. Gleichzeitig wird die „Mitnahme“ bestandener Prüfungsleistungen möglich – also:

  • Wer ein Modul (z. B. Ertragsteuerklausur) besteht, behält dieses Ergebnis dauerhaft.
  • Nur die nicht bestandenen Module müssen erneut abgelegt werden.

Besonders wichtig:
Für sogenannte „Altfälle“ – also Kandidat*innen, die bereits dreimal durchgefallen sind – soll ab Prüfungstermin 2027 eine Wiedereintrittsmöglichkeit geschaffen werden. Diese Personen dürfen dann erneut am neuen modularen System teilnehmen.

  • Anpassung des Lehrgangsdesigns an das neue Modulsystem
  • Beratung für Arbeitgeber zu Fördermodellen und Lernzeitplanung
  • Frühstart-Angebote für Wiederholer im Übergangsjahr
  • Keine Panik: Die Reform kommt frühestens 2027.
  • Gezielt vorbauen: Nachweise über BWL- und Rechtskenntnisse sammeln.
  • Digital fit werden: Schreibpraxis mit Laptop und elektronischer Klausur trainieren.
  • Informiert bleiben: KNOLL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der Reform. Folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen oder melden Sie sich zu unserem speziellen Newsletter an. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
  • Offizielle Seiten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
  • Fachpresse (z. B. DStR 38/2025, Schramm)
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  • Mehr Chancengerechtigkeit.
  • Größere Motivation und Planungssicherheit für Kandidat*innen und Arbeitgeber.
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