Master Taxation

Sie haben Ihr Ergebnis der Steuerberaterprüfung bekommen...

… und fragen sich, welche Leistungen – auch bei nicht bestandener Steuerberaterprüfung – Sie auf den Master Taxation an der FOM anrechnen lassen können?

Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung bestanden haben, können aktuell folgende Module pauschal angerechnet bekommen:

  • Einkommensteuerrecht
  • Verfahrensrecht
  • Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Bilanzsteuerrecht
  • Erbschaftssteuerecht & Internationales Steuerrecht

Für Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung nicht bestanden haben, gilt folgendes:

Auch wenn das Examen insgesamt nicht bestanden wurde, können „bestandene“ Prüfungsteile jedoch als Module für den Studiengang Master Taxation angerechnet werden.

Nähere Informationen hierzu bekommen Sie individuell von der Studienberatung der FOM.

Hier finden Sie weitere Informationen zum berufsbegleitenden Studiengang Master Taxation:

Weitere Beiträge

Steuerberater
Let’s Talk — Erfahrungsberichte

Erfahrungsberichte zur Steuerberaterprüfung Was berichten unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer? In persönlichen Interviews geben sie Einblicke in ihre Vorbereitung, ihren Lernalltag und ihren Weg zum Prüfungserfolg. Sehen Sie selbst, wie unterschiedlich…

Weiterlesen
Fachassistent ReWeCo
Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling

Erfolgreiche Vorbereitung auf die Prüfung! Der Weg zum Bestehen der Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling unterscheidet sich grundlegend von den Prüfungsvorbereitungen, die Sie aus dem Studium oder der Ausbildung kennen….

Weiterlesen
Steuerberater
Klausurtechnik kompakt – zweiter Prüfungstag

Klausurtechnik kompakt Dieser Beitrag ist Teil der dreiteiligen Reihe „Klausurtechnik kompakt“. Im vorigen Teil zum ersten Prüfungstag haben wir unter anderem aufgezeigt, warum eine ausgereifte Klausurtechnik entscheidend für Ihren Erfolg…

Weiterlesen