Hilfsmittel Fachassistent*in ReweCo

Hilfsmittelerlass Fachassistent*in Rechnungswegen und Controlling

Welche Gesetze in der Prüfung notwendig und erlaubt sind, können Sie im Original-Hilfsmittelerlass nachlesen.

Die wichtigsten Punkte aus dem Hilfsmittelerlass hier noch einmal zusammengefasst: 

1.) Folgende Texte inkl. ggf. hierzu erlassene Durchführungsverordnungen und Richtlinien sind in der zu Beginn des Prüfungsjahres geltenden Fassung von den Bewerbern selbst mitzubringen (gebunden oder lose):

  • Handelsgesetzbuch
  • Einkommenssteuergesetz
  • Abgabenordnung 

2.) Zulässig: weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten, Stichwortverzeichnisse, Unterstreichungen, Markierungen, Griffregister, einfache Taschenrechner ohne Speicher- und Programmierfunktion und ohne Internetzugang 

3.) Nicht zulässig: Lexika, Fachkommentare, weitere Beschriftungen oder Anmerkungen, Handy und Smartphone

Wie darf man in den Gesetzen eigentlich Sachen notieren oder markieren? 
  • Markierungen (auch in Farbe) in den Gesetzen und Richtlinien sind gestattet. Zusätzliche Notizen nicht.
  • Griffregister sind erlaubt, die Notizen auf den Griffregistern dürfen nur Teile aus der Überschrift des Gesetzes/der Richtlinie enthalten.

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