Hilfsmittelerlass Fachassistent*in Rechnungswegen und Controlling
Welche Gesetze in der Prüfung notwendig und erlaubt sind, können Sie im Original-Hilfsmittelerlass nachlesen.
Die wichtigsten Punkte aus dem Hilfsmittelerlass hier noch einmal zusammengefasst:
1.) Folgende Texte inkl. ggf. hierzu erlassene Durchführungsverordnungen und Richtlinien sind in der zu Beginn des Prüfungsjahres geltenden Fassung von den Bewerbern selbst mitzubringen (gebunden oder lose):
- Handelsgesetzbuch
- Einkommenssteuergesetz
- Abgabenordnung
2.) Zulässig: weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten, Stichwortverzeichnisse, Unterstreichungen, Markierungen, Griffregister, einfache Taschenrechner ohne Speicher- und Programmierfunktion und ohne Internetzugang
3.) Nicht zulässig: Lexika, Fachkommentare, weitere Beschriftungen oder Anmerkungen, Handy und Smartphone
Wie darf man in den Gesetzen eigentlich Sachen notieren oder markieren?
- Markierungen (auch in Farbe) in den Gesetzen und Richtlinien sind gestattet. Zusätzliche Notizen nicht.
- Griffregister sind erlaubt, die Notizen auf den Griffregistern dürfen nur Teile aus der Überschrift des Gesetzes/der Richtlinie enthalten.