Ergänzungslieferungen

Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung – Umgang mit Ergänzungslieferungen

Was ist in der Prüfung erlaubt? Hilfsmittelerlass & Co.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln

Hinweis: Anders als im Steuerberaterexamen sind in der Steuerfachwirtprüfung grundsätzlich weder Veranlagungshandbücher noch Fachkommentare als Hilfsmittel zugelassen.

Allerdings hat die Steuerberaterkammer München ihren Hilfsmittelerlass kürzlich angepasst: Veranlagungshandbücher sind dort nun erlaubt. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt dies ausschließlich für die Kammer München.

Bitte prüfen Sie daher unbedingt den Hilfsmittelerlass Ihrer zuständigen Kammer, um sicherzugehen, welche Hilfsmittel zugelassen sind.

Umgang mit Ergänzungslieferungen

Sie sollten sich während der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung Zeit nehmen, um Ihre Gesetze, Richtlinien und Steuererlasse stets auf den aktuellsten Stand zu bringen und sich gleichzeitig mit den Änderungen zu befassen. Dies gelingt quasi „nebenbei“, während Sie Ihre Markierungen u. ä. vornehmen. Die Komplexität ergibt sich aus den unterschiedlichen Rechtsständen: Die Steuergesetze bilden oft in zwei Spalten den aktuellen Rechtsstand sowie den Vorjahresstand ab – die dazugehörigen Anlagen, die Steuerrichtlinien und Steuererlasse zeigen dies nicht.

Unsere Empfehlung:

Ordnen Sie alle Ergänzungslieferungen gleich ein!

Befassen Sie sich fachlich mit der Änderung und markieren Sie gleichzeitig die für Sie wichtigen Punkte (Achtung: Markierungen nur gem. Hilfsmittelerlass!). Gewöhnen Sie sich zusätzlich immer an, sich selbst zu hinterfragen, ob Sie in den Klausuren mit dem richtigen Rechtsstand arbeiten. Die aussortierten Blätter sammeln Sie in einem separaten Ordner, den Sie zur Prüfung mitnehmen und in der Prüfung nutzen können.

Der Hilfsmittelerlass verlangt: „Die o.g. Textausgaben sollen die Rechtsvorschriften enthalten, die für die Beurteilung/Lösung der Sachverhalte/Aufgaben entsprechend der Rechtslage 2023, bei der Umsatzsteuer für die Rechtslage 2024 von Bedeutung sind.“

Zusammengefasst bedeutet das:

  • ESt/KSt/GewSt: Vorjahr
  • USt: aktuelles Jahr
  • AO: Vorjahr
  • ErbSt: Vorjahr
  • BilSt: Vorjahr
  • GesR: Vorjahr

Ergänzungslieferung kurz vor der Prüfung

Viele angehende Steuerfachwirt*innen stellen sich die Frage, wie sie mit Ergänzungslieferungen umgehen sollen, die kurz vor der schriftlichen Prüfung erscheinen. Wir empfehlen grundsätzlich, auch diese gleich einzusortieren (in Ausnahmefällen werden wir Sie natürlich informieren).

Falls Sie erwägen, nur im Bereich der USt die Ergänzungslieferungen einzusortieren und die Lieferungen der anderen Fächer in einem separaten Ordner abzuheften, müssen Sie bedenken, dass der separate Ordner bis dahin nur den alten Rechtsstand beinhaltet. Wenn Sie dort nun die neueste Ergänzungslieferung dazunehmen, müssen Sie sehr aufpassen, nicht durcheinander zu kommen. Es wird übersichtlicher und im Umgang leichter sein, wenn Sie wissen, dass in Ihren Textausgaben die aktuellste Fassung enthalten ist und im separaten Ordner der Rechtsstand des Vorjahres. Allzu umfangreich wird dieser Ordner erfahrungsgemäß ohnehin nicht sein.

Stand: Oktober 2024

Wenn Sie alle Empfehlungen zum Ein-/Aussortieren nachlesen wollen, finden Sie diese auf unsere News-Seite.

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