Immer wissen, worauf es wirklich ankommt

Nicht nur in Sachen Steuergesetze gibt es ständig Neuigkeiten, über die Sie auf dem Laufenden sein sollten. In unserem Newsbereich finden Sie immer wieder Fakten, Prüfungsergebnisse und Einschätzungen, die Ihnen für Ihre tägliche Arbeit wichtige Impulse geben. Schauen Sie also öfter mal rein – und folgen Sie uns auch in den sozialen Netzwerken, damit Ihnen nichts Wichtiges entgeht.

Hinweis zu den Ergänzungslieferungen:

Sobald wir die aktuellen Ergänzungslieferungen erhalten, stimmen wir uns hinsichtlich unserer Empfehlungen zum Einsortieren eng mit dem Lehrgangswerk Haas sowie unseren Lektorinnen und Lektoren ab. Da mehrere Beteiligte eingebunden sind, braucht dieser Prozess ein wenig Zeit. Wir informieren Sie hier in der Regel umgehend, nachdem dieser Prozess beendet ist.

Alle News zum Nachlesen

01/09/2025

Unsere Empfehlung: Die EL 81 sollte vollständig umsortiert werden. In dieser Lieferung sind Erlasse zu finden, wie z.B. zu § 4h EStG und § 7b EStG, die bereits für den Veranlagungszeitraum 2024 maßgebend sind.
Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.

Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.

Ergänzungslieferung
29/08/2025

Unsere Empfehlung:
Prüflinge 25: Alles einsortieren – bis auf die AO.
Die neue Fassung (800, Seite 1 bis 290) bildet nicht mehr die beiden in der Prüfung benötigten Rechtsstände 2024/2025 ab.
Unser Tipp: Das Alte unangetastet drin lassen und das Neue auf einem Heftstreifen unterbringen, der zuhause bleiben kann.

Alle anderen: Die neue Ergänzungslieferung sollte vollständig umsortiert werden.

  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.

Prüfungsthemen
28/08/2025

Die aktuelle Steuerberaterprüfung reiht sich mit 52,1% unter die stärkeren Jahrgänge der vergangenen Jahre ein. Welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt, erfahren Sie hier.

Ergänzungslieferung
01/08/2025

Unsere Empfehlung:  Alles vollständig Einsortieren mit folgender Ausnahme zum UStAE für die StB und SFW-Prüflinge 2025:

Die aussortierten Seiten bitte auf einem gesonderten Heftstreifen aufbewahren und zur Prüfung mitführen, weil sich die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) in den Besteuerungszeiträumen 2024 und 2025 unterscheidet.

  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerfachwirt*innen gibt es hier.
  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.

Allgemein
21/07/2025

Im Insta-Live im Juli 2025 geben Eliane Wurzer und Alexandra Kandler Tipps für deine Prüfungs-Endphase – zu Lernstrategie, Motivation und Zeitmanagement.

Jetzt reinschauen und durchstarten!

Ergänzungslieferung
27/06/2025

Für Teilnehmende der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und Steuerfachwirtprüfung 2025 gilt, die alten LSt-Tabellen nicht auszusortieren und die neuen Tabellen aufbewahren und erst nach dem schriftlichen Examen einzusortieren.

Für die Prüflinge 2026 gilt: Alles Einsortieren.

  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.
  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerfachwirt*innen gibt es hier.

Ergänzungslieferung
26/05/2025

Die neue Ergänzungslieferung sollte vollständig einsortiert werden – verbunden mit dem Hinweis, dass „200 § 187/1“ (Verbraucherpreisindex) für das Jahr 2024 vorgehalten werden muss und nicht aussortiert werden darf. Außerdem soll Folgendes beachtet werden: der UmwSt-Erlass ist seit der 195. EL in den Steuerrichtlinien zu finden. Demnach kann die Aussortierung bei den Steuererlassen problemlos erfolgen.

  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.