
Immer wissen, worauf es wirklich ankommt
Nicht nur in Sachen Steuergesetze gibt es ständig Neuigkeiten, über die Sie auf dem Laufenden sein sollten. In unserem Newsbereich finden Sie immer wieder Fakten, Prüfungsergebnisse und Einschätzungen, die Ihnen für Ihre tägliche Arbeit wichtige Impulse geben. Schauen Sie also öfter mal rein – und folgen Sie uns auch in den sozialen Netzwerken, damit Ihnen nichts Wichtiges entgeht.
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Prüfungssprint – Darauf kommt es jetzt an!
Im Insta-Live im Juli 2025 geben Eliane Wurzer und Alexandra Kandler Tipps für deine Prüfungs-Endphase – zu Lernstrategie, Motivation und Zeitmanagement.
221. Ergänzungslieferung der Steuergesetze
Für Teilnehmende der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und Steuerfachwirtprüfung 2025 gilt, die alten LSt-Tabellen nicht auszusortieren und die neuen Tabellen aufbewahren und erst nach dem schriftlichen Examen einzusortieren.
Für die Prüflinge 2026 gilt: Alles Einsortieren.
80. Ergänzungslieferung Steuererlasse
Die neue Ergänzungslieferung sollte vollständig einsortiert werden – verbunden mit dem Hinweis, dass „200 § 187/1“ (Verbraucherpreisindex) für das Jahr 2024 vorgehalten werden muss und nicht aussortiert werden darf. Außerdem soll Folgendes beachtet werden: der UmwSt-Erlass ist seit der 195. EL in den Steuerrichtlinien zu finden. Demnach kann die Aussortierung bei den Steuererlassen problemlos erfolgen.
- Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen für angehende Steuerberater*innen gibt es hier.
Unsere digitale Korrektur setzt neue Standards – mit Auszeichnung
Schluss mit Papierkram und langen Wartezeiten bei der Klausurkorrektur – digital, schnell, smart.
Dafür gab’s den Preis als Fernstudienprojekt des Jahres 2025.
194. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien
Unsere Empfehlung: Alles vollständig Einsortieren. Bitte die aussortierten Seiten zur UStAE und AEAO (in der richtigen Reichenfolge) gesondert für die Prüfung 2025 aufbewahren.
- Hinweise zum allgemeinen Umgang mit den Ergänzungslieferungen gibt es hier.
220. Ergänzungslieferung der Steuergesetze
Wir empfehlen das vollständige Ein- und Aussortieren.
Es gibt aber zu beachtende Besonderheiten für die Prüflinge 2025.
Für die schriftliche Prüfung 2025 gilt der Rechtsstand 2024. Für den Rechtsstand 2024 sind die Anlagen 21 bis 25 i.d.F. des Gesetzes v. 16.12.2022 (BGBl. I, S. 2294) und die Anlage 26 i.d.F. des Gesetzes v. 8.12.2010 (BGBl. I, S. 1768) maßgeblich.
sowie
- die Ordnungsnummer 420 (GrStG)
- § 66 EstG
nicht aussortieren und die neue Fassung auf separatem Heftstreifen/Zusatzordner mitnehmen und erst nach dem schriftlichen Examen umsortieren.
219. Ergänzungslieferung der Steuergesetze
Unsere Empfehlung: Alles einsortieren und die aussortierten Blätter in einem separaten Ordner aufbewahren.
Mehr Wissen, mehr Einblicke!
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfungsvorbereitung im Steuerrecht: Ratgeber, Erfolgsgeschichten und Fachbeiträge. Profitieren Sie von wertvollen Tipps, Erfahrungsberichten und praxisnahem Fachwissen.
Ratgeber
Unser Leitfaden für Ihren Prüfungserfolg mit wertvollen Informationen und praxisnahe Lerntipps, die Sie auf dem Weg zur Prüfung und darüber hinaus unterstützen.
Erfolgsgeschichten
In unseren Erfolgsgeschichten teilen ehemalige Teilnehmende persönliche Einblicke zu ihrer Vorbereitungszeit und geben wertvolle Ratschläge.
Fachbeiträge
Mitarbeitende von KNOLL sowie Dozentinnen und Dozenten teilen ihr Fachwissen zu Themen rund um die Prüfungsvorbereitung im Steuerrecht.