Master Taxation

Sie haben Ihr Ergebnis der Steuerberaterprüfung bekommen...

… und fragen sich, welche Leistungen – auch bei nicht bestandener Steuerberaterprüfung – Sie auf den Master Taxation an der FOM anrechnen lassen können?

Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung bestanden haben, können aktuell folgende Module pauschal angerechnet bekommen:

  • Einkommensteuerrecht
  • Verfahrensrecht
  • Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Bilanzsteuerrecht
  • Erbschaftssteuerecht & Internationales Steuerrecht

Für Interessent*innen, die die Steuerberaterprüfung nicht bestanden haben, gilt folgendes:

Auch wenn das Examen insgesamt nicht bestanden wurde, können „bestandene“ Prüfungsteile jedoch als Module für den Studiengang Master Taxation angerechnet werden.

Nähere Informationen hierzu bekommen Sie individuell von der Studienberatung der FOM.

Hier finden Sie weitere Informationen zum berufsbegleitenden Studiengang Master Taxation:

Weitere Beiträge

Steuerberater
Steuerberater*in werden

Steuerberater*in werden – Voraussetzungen, Aufgaben, Verdienst und mehr. Sie überlegen, Steuerberater*in zu werden und möchten sich im Vorfeld über dieses Berufsbild informieren? Dann sind Sie hier genau richtig. Den Beruf…

Weiterlesen
Steuerfachwirt
Steuerfachwirt*in werden

Steuerfachwirt*in – ein sicherer Beruf mit Zukunft! Wenn man Steuerfachwirt*innen nach den Gründen für ihre Berufswahl fragt, dann werden zwei Hauptpunkte genannt: Sicherheit (und zwar vom einzelnen Arbeitsplatz und vom…

Weiterlesen
Steuerberater
Prüfungsstrategie

Häufig gestellte Fragen zur Prüfungsstrategie: Die Steuerberaterprüfung ist eine der schwersten Berufszugangsprüfungen. Eine solide und gut durchdachte Vorbereitung ist unerlässlich. Informieren Sie sich hier zu den häufigsten Fragen rund um…

Weiterlesen