Ihre Spezialisierung mit Zukunft: Das Steuerrecht wird zunehmend komplex und international. Wer heute als Steuerberater*in erfolgreich sein will, braucht spezialisiertes Know-how.
Mit dem anerkannten Fachberaterlehrgang Internationales Steuerrecht positionieren Sie sich als Expert*in für grenzüberschreitende Steuerfragen – und sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Melden Sie sich jetzt an – und entwickeln Sie Ihre Beratungskompetenz gezielt weiter.
Mithilfe eines umfassenden Fernunterrichts und eines digitalen Abschlusswochenendes bereiten unsere Kurse Sie umfänglich auf die Prüfung zum/zur Fachberater*in Internationales Steuerrecht vor.
Fernunterricht
20 Lehrbriefe, 3 Klausuren, 3 Übungsfälle. Live-Foren und Klausurbesprechungen.
Abschlusswochenende
3 Tage Wiederholung und Vertiefung prüfungsrelevanter Lehrinhalte.
Abschlussprüfung
Drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden.
Der Hauptteil des Lehrgangs Fachberater*in Internationales Steuerrecht ist ein Fernlehrgang. Mit diesem eignen Sie sich fundierte Kenntnisse im Bereich des Internationalen Steuerrechts an.
Um Sie bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten, bieten wir Ihnen außerdem das Abschlusswochenende, welches digital via Livestream abgehalten wird.
Erhalten Sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um KNOLL und die Fortbildung Fachberater*in Internationales Steuerrecht.
Um zur Prüfung antreten zu können, müssen Sie in mindestens zwei der drei im Fachberaterlehrgang angebotenen Zulassungsklausuren die Note 4,0 oder besser erreichen. Sie können diese zu Hause bearbeiten und innerhalb einer Frist von jeweils etwa drei Wochen beim Steuerrechts-Institut KNOLL einreichen. Sollten Sie zwei dieser Klausuren mit einer Note von 4,5 oder schlechter abschließen, können Sie die Zulassung zur Prüfung zum Fachberater Internationales Steuerrecht erst im nächsten Lehrgang erwerben.
Die durch die Zulassungsklausuren erworbene Prüfungszulassung ist zwei Jahre gültig. Das bedeutet, dass Sie alle Abschlussklausuren innerhalb von zwei Jahren nach der zugehörigen Zulassungsprüfung abgeschlossen haben müssen – und zwar sowohl Erst- als auch Wiederholungsversuche. Halten Sie diese Frist nicht ein, verlieren alle bestandenen Prüfungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall müssen Sie die Prüfungszulassung durch das erneute Schreiben von Zulassungsprüfungen ein weiteres Mal erwerben.
Um den Lehrgang Fachberater*in Internationales Steuerrecht erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie drei Abschlussklausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils vier Stunden bestehen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle drei Abschlussklausuren mit der Note 4,0 oder besser bewertet wurden.
Sollten Sie nicht bestanden haben, können Sie jede der drei Abschlussklausuren jeweils zweimal wiederholen. Nicht bestanden bedeutet in diesem Fall die Note 4,5 oder schlechter.
Die Prüfung findet einmal jährlich, in der Regel Ende Februar/Anfang März, an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Freitag bis Sonntag) statt. Bei Bedarf wird etwa acht Wochen später ein Wiederholungstermin angeboten. Sollten Sie einen dritten Versuch benötigen, können Sie diesen am ersten Prüfungstermin des folgenden Ausbildungsjahres ablegen.
Die Absage eines Prüfungstermins hat nicht zur Folge, dass die Prüfung für ungültig erklärt wird. Sie können diese also an den folgenden Prüfungsterminen nachholen. Auch die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen ändert sich nicht.
Die Abschlussprüfung zum/zur Fachberater*in Internationales Steuerrecht ist eine sogenannte „Open-Book“ bzw. „Kofferprüfung“. Sie dürfen also alle Unterlagen mit in die Prüfung nehmen, einschließlich Ihrer Lehrmaterialien (Lehrbriefe, Lehrbücher etc.). Diese dürfen auch Markierungen und Anmerkungen enthalten. Nicht zugelassen sind allerdings Kommunikationsmittel wie Smartphones und Laptops oder auch programmierbare Taschenrechner.
Nein, denn die Prüfung Fachberater*in Internationales Steuerrecht ist lediglich ein Nachweis für die von der Fachberaterordnung (FBO) geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse. Zusätzlich dazu müssen Sie allerdings auch besondere praktische Kenntnisse vorweisen können.
Indem Sie erfolgreich an einem Lehrgang teilnehmen, der alle relevanten Bereiche des Internationalen Steuerrechts umfasst und dessen Dauer 120 Zeitstunden beträgt, haben Sie die von der FBO geforderten theoretischen Kenntnisse erlangt. Zusammen mit unserer Abschlussprüfung erfüllt unser KNOLL Lehrgang Fachberater*in Internationales Steuerrecht die Voraussetzungen in umfassendem Maße und ist von allen Steuerberaterkammern anerkannt. Wenn Sie zwei der drei Übungsklausuren und die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, erteilen wir Ihnen Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts. Unabhängig davon, ob sie bestanden oder nicht bestanden haben, erhalten alle, die teilgenommen haben, eine Teilnahmebescheinigung.
Um die besonderen praktischen Kenntnisse nachweisen zu können, müssen Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in der FBO genannten Gebieten vorzeigen können. Wichtig ist, dass Sie die Fälle als Steuerberater*in persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet haben. Eine Vorlage für die Fallliste finden Sie hier:
Für die Verleihung des Fachberatertitels ist Ihre zuständige Steuerberaterkammer zuständig. Bei dieser müssen Sie also einen Antrag auf den Titel stellen. Dabei müssen Sie sich neben dem Nachweis der besonderen theoretischen und besonderen praktischen Kenntnisse außerdem drei schriftlichen Leistungskontrollen (§ 6 FBO) sowie ggf. einem Fachgespräch beim zuständigen Ausschuss der Steuerberaterkammer (§ 8 FBO) unterziehen. Es ist allerdings auch möglich, dass von dem Fachgespräch abgesehen wird.
Sie sollten den Antrag zur Verleihung des Titels „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Prüfung einreichen.
Sie können sich auch später zum/zur Fachberater*in Internationales Steuerrecht bestellen lassen. In diesem Fall besteht jedoch eine Fortbildungsverpflichtung (§ 9 FBO). Diese besagt, dass Sie ab dem auf die bestandene Prüfungen folgenden Kalenderjahr den Besuch einer mindestens 10 Zeitstunden umfassenden Fortbildung nachweisen müssen. Die Steuer-Akademie KNOLL GmbH bietet jährlich im November eine solche Veranstaltung an.
Generell können Sie sich merken: Unter einem sogenannten „Fall“ ist jede Mandatsbearbeitung „von mittlerer Art und Güte“ zu verstehen. Es muss sich also um Fälle handeln, die mindestens von mittlerer Bedeutung, von mittlerem Umfang und von mittlerem Schwierigkeitsgrad sind. Wichtig ist: „Massefälle“ zählen regelmäßig nur als ein Fall. Wenn Sie also beispielsweise Steuererklärungen mehrerer aufeinanderfolgender Jahre, in denen sich lediglich die Zahlen ändern, einreichen, werden Sie dafür nicht mehrere Fälle angerechnet bekommen. Es muss sich demnach um Fälle handeln, in denen nicht nur ein einheitlicher Lebenssachverhalt vorliegt.
Prinzipiell ist es möglich, dass solche Fälle angerechnet werden. Denn für eine Berücksichtigung geht es lediglich darum, dass die Fälle fachlich unabhängig und selbstständig bearbeitet wurden. Ob dies tatsächlich gegeben ist, muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Antragstellung auf Verleihung des Titels „Fachberater*in Internationales Steuerrecht“ Rücksprache mit der zuständigen Steuerberaterkammer zu halten. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die Fälle zu einem Zeitpunkt bearbeitet wurden, bei dem Sie bereits als Steuerberater oder Steuerberaterin bestellt waren. Fälle, die bereits vor der Bestellung zum/zur Steuerberater*in im Unternehmen in Bearbeitung waren, können daher nicht berücksichtigt werden.
Nachdem Ihnen der Titel „Fachberater*in Internationales Steuerrecht“ von der Steuerberaterkammer verliehen wurde, können Sie diesen unmittelbar neben der Berufsbezeichnung „Steuerberater*in“ führen.
Beispiel: Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Felix Fuchs.
Eine räumliche Abgrenzung, wie sie beispielsweise bei Fachberatertiteln vorgesehen ist, die vom Deutschen Steuerberaterverband DStV e. V. verliehen werden, ist nicht erforderlich
In Deutschland dürfen Sie eine englische Übersetzung nicht als zusätzlichen Titel zur deutschen Bezeichnung „Fachberater*in Internationales Steuerrecht“ führen. Sie dürfen die englische Übersetzung nur dann verwenden, wenn hinreichend deutlich wird, dass es sich nur um eine Übersetzung handelt und die Bezeichnung nicht als zusätzlicher Titel geführt wird. Beispielsweise wäre es kein Problem, die englische Übersetzung des Titels „Fachberater*in Internationales Steuerrecht“ in einer auf Englisch abgefassten Praxisbroschüre zu verwenden. Es existiert übrigens keine offizielle englische Übersetzung der Bezeichnung. Mögliche Übersetzungen sind unter anderem:
Die Fachberaterordnung (FBO) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels „Fachberater*in für Internationales Steuerrecht“. Darin wird der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht gefordert. Der Nachweis dieser Kenntnisse wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Internationalen Steuerrechts umfasst und dessen Dauer 120 Zeitstunden beträgt. Zusammen mit der Abschlussprüfung erfüllt unser Lehrgang diese Vorraussetzungen und wird den Inhalten der FBO in umfassendem Maße gerecht. Wir erteilen den Teilnehmenden, die zwei der drei Übungsaufgaben und die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt haben, Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts. Unabhängig vom Prüfungserfolg wird allen, die teilgenommen haben, eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Für die Antragstellung bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer sollte der Lehrgang nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Liegt er länger als ein Jahr zurück, ist eine zwischenzeitliche Fortbildung – in der Regel durch Teilnahme an Fortbildungskursen – nachzuweisen.
Der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung ist in der Regel erbracht, wenn der Bewerbende innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen kann. Er muss dabei die Fälle als Steuerberaterin/Steuerberater persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet haben.
Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrung führt der zuständige Ausschuss der Steuerberaterkammer ein Fachgespräch, wenn er nicht davon absieht (§ 8 FBO).
Ab dem Kalenderjahr, das auf die Beendigung des Fachberaterlehrgangs folgt, besteht eine jährliche Fortbildungspflicht (§ 9 FBO). Das Steuerrechts-Institut KNOLL führt, in Kooperation mit der Fortbildungsgesellschaft Steuer-Akademie KNOLL GmbH, regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch.
Zum Beginn des Lehrgangs stellen wir Ihnen ein kostenfreies Exemplar der Fallsammlung Internationales Steuerrecht des NWB Verlags zur Verfügung. Mit dieser bewährten Fallsammlung können Sie systematisch und gezielt Ihr Wissen im aktuellen internationalen Steuerrecht trainieren.
135 praxisorientierte Fälle decken alle relevanten Prüfungsthemen ab. Detaillierte Lösungshinweise, Berechnungsbeispiele und Verweise auf Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen helfen Ihnen, Sachverhalte richtig zu deuten und die steuerrechtlichen Regelungen sicher anzuwenden.
Solange der Vorrat reicht. Sollte die von uns beim Verlag reservierte Auflage ausgeschöpft sein, erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung zum Lehrgang einen entsprechenden Hinweis.
Nützliche Formulare und Informationen für Sie zum Download
Sie sind auf der Suche nach Vorlagen und Informationen rund um die Fortbildung Fachberater*in Internationales Steuerrecht? Hier haben wir zahlreiche Dokumente für Sie zum Download bereitgestellt.
Hilfsmittel zur Vorbereitung
Absolventenstimmen
Das sagen ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unserem Lehrgang Fachberater*in Internationales Steuerrecht.
KNOLL ist ein Anbieter mit Inhalten auf fachlich hohem Niveau, durch welche eine sehr gute Vorbereitung in allen Belangen sichergestellt ist.
Frederik
Fachberater Internationales Steuerrecht
2024
Nun bin ich Fachberater für Internationales Steuerrecht – und jetzt?
Steuerberater Ralph Homuth trägt seit kurzem den Titel Fachberater für Internationales Steuerrecht! Worauf kommt es bei der Vorbereitung und Prüfung an? Welche Bedeutung hat der Fachberatertitel und wie sind seine weiteren Pläne? Hier finden Sie das ausführliche Interview mit Ralph Homuth:
Digitales Lernen mit KNOLL
Effektive Prüfungsvorbereitung mit der KNOLL-Lernplattform
Ihre Kursinhalte sowie zusätzliche Funktionen stehen Ihnen online auf der Lernplattform KNOLL digital zur Verfügung. Das E-Learning unterstützt nicht nur den Nachhaltigkeitsgedanken von KNOLL, sondern bietet Ihnen auch größtmögliche Flexibilität. Lernen Sie mit KNOLL flexibel, zu jeder Zeit und wo Sie möchten.
Klausurenschreiben neu gedacht
Digital in die Zukunft – Mit fortschrittlichen digitalen Werkzeugen und innovativen Lösungen ermöglichen wir eine effiziente, sichere und maßgeschneiderte Klausurbearbeitung.
In Kooperation mit der Fortbildungsgesellschaft Steuer-Akademie KNOLL GmbH führen wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch. Diese erfüllen die Anforderungen des § 9 FBO und ermöglichen es Ihnen, mit unserem bewährten Referententeam Ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen. Die Fortbildungspflicht gilt für alle Fachberater*innen ab dem Kalenderjahr, das auf die Beendigung des Fachberaterlehrgangs folgt.
Unsere Seminare sind speziell auf den qualifizierten Teilnehmerkreis aus Fachberater*innen Internationales Steuerrecht zugeschnitten. Selbstverständlich erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis über die Seminarteilnahme zur Vorlage bei Ihrer Steuerberaterkammer sowie ein Fortbildungszertifikat. Zudem profitieren Sie von praxisorientierten Themen und spannenden Podiumsdiskussionen.
Nachhaltigkeit bei KNOLL
Mit unseren digitalen Lehrgangskonzepten möchten wir einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und auch unsere Kunden unterstützen, berufliche Kompetenzen in diesem Bereich aufzubauen. Zur Schonung von Klima und Ressourcen bieten wir alle unsere Kurse digital und komplett papierlos an und fördern dies mit einem Preisvorteil.
Alle Unterlagen stehen Ihnen bis zur mündlichen Prüfung zur Bearbeitung und zum Download auf unserer Lernplattform KNOLL digital zur Verfügung.
Melden Sie sich jetzt für den Lehrgang Fachberater*in Internationales Steuerrecht an und erschließen Sie sich neue Karriereoptionen!
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