Reform der Steuerberaterprüfung

Wir halten Sie auf dem Laufenden

11.03.2026: Neuer Diskussionsentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung

  • Ein Diskussionsentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung sowie zur entsprechenden Verordnung liegt vor. Kammern, Verbände und Interessenvertretungen können bis Mitte April Stellung nehmen.
  • Modularisierung: Aufsichtsarbeiten mit mindestens Note 4,5 sollen bis zu vier Jahre angerechnet werden können. Künftig muss jedoch jede Prüfungsleistung einzeln bestanden werden.
  • Der Fakultätsvorbehalt sowie die Begrenzung der Wiederholungsversuche sollen entfallen.
  • Die neuen Regelungen sollen erstmals ab dem Prüfungstermin 2028 gelten.

20.01.2026: Update zur Reform der Steuerberaterprüfung von der  Bundessteuerberaterkammer

  • Digitale Prüfung: Ab dem Examen 2026 wird die digitale Klausur in vielen Bundesländern als Wahloption angeboten (je nach Prüfungsstelle).
    Mehr Infos hier
  • Modularisierung: Ab 2028/2029 sollen die drei schriftlichen Prüfungstage einzeln abgelegt werden können. Bestandene Teile bleiben erhalten; die mündliche Prüfung folgt nach Bestehen aller Module.

*Die Informationen bilden den aktuellen Diskussionsstand der Überlegungen ab. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Hintergrund zur Prüfungsreform

Steht die Steuerberaterprüfung vor einem Umbruch?

Die Steuerberaterprüfung wird grundlegend reformiert. Mit Modularisierung und digitalen Prüfungen soll die Prüfung künftig planbarer und moderner werden.

Im Video gibt KNOLL-Geschäftsführerin Andrea Jost eine erste Einschätzung zu den Reformideen der BStBK.

(Stand: Oktober 2025)

Prüfung im Wandel 

Die KNOLL-Geschäftsführerin Andrea Jost spricht über geplante Neuerungen der Steuerberaterprüfung, warum das bisherige Modell nicht mehr zeitgemäß ist und wie eine Modularisierung die Prüfung künftig fairer machen soll – ohne Abstriche bei Qualität und Anspruch.

Jetzt anhören!

Wir bei KNOLL sehen die Reform als große Chance

Foto von Geschäftsführerin im Portrait

Andrea Jost, Geschäftsführerin: 

„Die digitale Prüfung wird bereits umgesetzt und wird ab 2026 in vielen Bundesländern überwiegend als Wahlrecht angeboten werden. Und es zeigt sich bereits, dass Kandidat*innen, die digital schreiben und entsprechend trainieren, häufig besser abschneiden.
Sehr positiv für die Reformüberlegung 2028 ist, dass über die Aufhebung der Begrenzung auf drei Prüfungsversuche und eine Öffnung für Altfälle nachgedacht wird – das nimmt Druck aus der Vorbereitung und schafft neue Chancen für die Nachfolge in Kanzleien, die dringend benötigt wird.“

Ziel ist es, die Steuerberaterprüfung näher an die heutige Bildungswirklichkeit junger Menschen heranzuführen – ohne Abstriche bei den hohen Qualitätsstandards. So bleibt der Titel „Steuerberater“ ein Gütesiegel, während gleichzeitig der Zugang zum Beruf attraktiver und moderner gestaltet wird.

In der Fachzeitschrift „JUVE Karriere Steuern 2026“ beleuchtet der Artikel „Auf dem Prüfstand“ die geplante Reform des Steuerberaterexamens: von der Modularisierung über digitale Klausuren bis hin zu Erleichterungen beim Zugang und bei Wiederholungen.

Andrea Jost erläutert darin ihre Sicht auf die Reformpläne und ordnet ein, welche Chancen die angedachten Änderungen mit sich bringen.

Hier können Sie den Artikel lesen

Im Interview mit JUVE STEUERMARKT ordnet KNOLL-Geschäftsführerin Alexandra Kandler die aktuellen Entwicklungen ein und gibt eine klare Botschaft: Wer jetzt abwartet, verschenkt wertvolle Karrierezeit. Warum die digitale Prüfung nicht automatisch leichter wird, weshalb Routine wichtiger ist als Technik und wie sich Kandidat*innen und Kanzleien strategisch auf die Übergangsphase vorbereiten sollten, lesen Sie hier.

Das bedeutet die Reform für angehende Steuerberater
  • Mehr Flexibilität – Module statt einer Blockprüfung

  • Moderne Abläufe – Digitale Prüfungen, schnellere Korrekturen

  • Bessere Erfolgschancen – Verständlichere Bewertung, höhere Bestehensquoten

Das bedeutet die Prüfungsreform für den Berufsstand

  • Attraktivität steigern: Durch mehr Flexibilität, transparente Bestehensregeln und zusätzliche Prüfungstermine wird der Zugang zum Beruf moderner und für Nachwuchskräfte interessanter

  • Qualität sichern: Trotz Modularisierung bleibt das hohe fachliche Niveau bestehen – jeder Prüfungsteil muss eigenständig bestanden werden, was die Kompetenz in allen Kerngebieten gewährleistet

  • Effizienz erhöhen: Digitale Prüfungen, vereinfachte Anmeldeverfahren und weniger Bürokratie entlasten sowohl die Teilnehmenden als auch die Prüfungsorganisation

Aktuelle Einschätzung & Handlungsempfehlung von KNOLL

Viele angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich aktuell auf die Prüfung vorbereiten werden sich jetzt sicher fragen
„Soll ich mit der Prüfung warten, bis die Modularisierung in Kraft tritt?“

Unsere klare Empfehlung: Nein, warten Sie nicht. Gehen Sie rein, geben Sie ab, nutzen Sie Ihre Chance.
Noch ist nicht sicher, wann und wie die Modularisierung kommt. Warten oder spekulieren bedeutet, Chancen zu vergeben. 
Ihre Leistung wird oft besser bewertet, als Sie selbst denken. Verschenken Sie keine wertvolle Zeit.

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Reform der Steuerberaterprüfung*

Stand: Januar 2026

Die Steuerberaterprüfung soll modernisiert und modularisiert werden.
Künftig werden die drei schriftlichen Prüfungen einzeln bewertet – bestandene Klausuren bleiben erhalten, nicht bestandene können wiederholt werden.
Die mündliche Prüfung bleibt als eigenständiges Modul bestehen.
Zudem ist eine digitale Durchführung der Klausuren geplant. Die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche soll entfallen und der Zugang für Altfälle soll wieder geöffnet werden.

Nach aktuellem Stand der Gespräche zwischen BStBK, BMF und den Ländern ist eine Umsetzung ab der Prüfung 2028 geplant. Die digitale Prüfung wird bereits ab dem Examen 2026 nahezu flächendeckend angeboten.
Bis dahin gilt das bisherige Prüfungssystem unverändert.

Ab der Steuerberaterprüfung 2026 kann der schriftliche Teil der Prüfung erstmals auch elektronisch abgelegt werden. Die Entscheidung dafür muss bereits bei der Antragstellung getroffen werden und ist anschließend verbindlich. Für die digitale Prüfung werden vor Ort Laptop, Tastatur und Maus bereitgestellt; eigene Geräte sind nicht erlaubt. Weitere Details zu Ablauf und Technik finden Sie in den Hinweisen zur elektronischen Steuerberaterprüfung 2026 von der Steuerberaterkammer München.

„Modularisierung“ heißt:

  • Jede Klausur kann einzeln für sich geschrieben werden.
  • Jede Klausur zählt als eigenständiges Modul.
  • Bestandene Module müssen nicht erneut geschrieben werden, sofern innerhalb eine noch zu definierenden Zeitraums wiederholt und bestanden werden.
  • Nicht bestandene Module können in einem späteren Termin wiederholt werden.
  • Die mündliche Prüfung folgt erst, wenn alle schriftlichen Module bestanden sind.

Ziel ist eine faire, transparente und lernfreundlichere Prüfung – ohne Qualitätsverlust.

Der Berufsstand befürwortet die Durchführung an einem Termin.

Ja.
Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg soll die Prüfung bereits ab 2026 mehrheitlich digital durchgeführt werden.

Das digitale Examen ist Pflicht in:

  • Sachsen


Das digitale Examen steht als alternative zur handschriftlichen Prüfung zur Wahl:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen


Das digitale Examen ist in Planung:

  • Hamburg


Rein handschriftliches Examen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Bei KNOLL haben Teilnehmende die Möglichkeit, ihre Übungsklausuren digital zu schreiben. Die Handhabung und Features des KNOLL Examenseditors sind identisch zu der in der Steuerberaterprüfung.

Den KNOLL Examenseditor testen

Ja, das ist geplant.
Künftig soll die Studienfakultät keine Rolle mehr spielen. Stattdessen müssen BWL- und Rechtskenntnisse (je 5 ECTS) nachgewiesen werden – durch Studienleistungen oder anerkannte Hochschulzertifikate.

Die Zulassungsvoraussetzungen  ändern sich nicht.

Die Praxiszeit muss weiterhin vor dem Prüfungsbeginn abgeschlossen sein.

Ja.
Alle, die bisher endgültig durchgefallen sind, sollen wieder (in das neue System) einsteigen können (voraussichtlich ab 2028).
Bestandene Teil-Prüfungsleistungen aus Vorjahren sollen jedoch nicht mitgenommen werden können.

Diese behalten ihre Gültigkeit.
Eine Anrechnung alter Prüfungsleistungen (z. B. aus 2025/2026) ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Übergangsphase wird einfach gehalten – keine parallelen Systeme.

Nein. Der Anspruch bleibt gleich, aber das System wird transparenter und fairer. Weniger Verrechnung, klarere Bestehensgrenzen, mehr Vergleichbarkeit – das ist das Ziel.

KNOLL wird das modulare Prüfungssystem frühzeitig in die Lehrgangsstruktur integrieren. Das heißt:

  • gezieltere Vorbereitung pro Modul,
  • flexible Lernpfade (1, 2 oder 3 Jahre),
  • spezielle Wiederholer-Module für nicht bestandene Abschnitte,
  • konsequente Vorbereitung auf die digitale Prüfung.

Die Reform bringt mehr Planbarkeit:

  • Mitarbeitende können Module nach und nach ablegen.
  • Kanzleien können Prüfungsvorbereitung besser mit Berufspraxis kombinieren.
  • Die Bindung von Nachwuchskräften steigt, weil flexible Ausbildungsmodelle entstehen.


KNOLL unterstützt Kanzleien dabei mit Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen.

Diese Frage ist noch nicht geklärt.

  • Keine Panik: Die Reform kommt frühestens 2028.
  • Gezielt vorbauen: Nachweise über BWL- und Rechtskenntnisse sammeln.
  • Digital fit werden: Schreibpraxis mit Laptop und elektronischer Klausur trainieren.
  • Informiert bleiben: KNOLL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der Reform.
  • Informationsveranstaltungen & Webinare zur Reform
  • Anpassung des Lehrgangsdesigns an das neue Modulsystem
  • Beratung für Arbeitgeber zu Fördermodellen und Lernzeitplanung
  • Frühstart-Angebote für Wiederholer im Übergangsjahr
  • Offizielle Seiten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
  • Fachpresse (z. B. DStR 38/2025, Schramm)
  • KNOLL-News und Newsletter – wir fassen alle relevanten Entwicklungen praxisnah zusammen.

Ja.
Künftig soll die Dreiversuchsgrenze wegfallen. Das bedeutet:
Teilnehmende können die Steuerberaterprüfung so oft wiederholen, wie sie möchten – bis sie alle Module erfolgreich bestanden haben.

Damit wird der Zugang zum Berufsstand offener und fairer, ohne den Anspruch zu senken. Gleichzeitig wird die „Mitnahme“ bestandener Prüfungsleistungen möglich – also:

  • Wer ein Modul (z. B. Ertragsteuerklausur) besteht, behält dieses Ergebnis dauerhaft.
  • Nur die nicht bestandenen Module müssen erneut abgelegt werden.

Besonders wichtig:
Für sogenannte „Altfälle“ – also Kandidat*innen, die bereits dreimal durchgefallen sind – soll ab Prüfungstermin 2028 eine Wiedereintrittsmöglichkeit geschaffen werden. Diese Personen dürfen dann erneut am neuen modularen System teilnehmen.

  • Kein Karriereende mehr nach dem dritten Versuch.
  • Mehr Chancengerechtigkeit.
  • Größere Motivation und Planungssicherheit für Kandidat*innen und Arbeitgeber.

*Informationen beziehen sich auf den Kenntnisstand von KNOLL. Verbindliche Aussagen können nur die Kammern treffen.

Up-to-date bleiben mit KNOLL

KNOLL wird hier weiterhin alle wichtigen Updates zur Reform mitteilen und für Sie einordnen.
Folgen Sie uns auch auf unseren Social-Media-Kanälen und verpassen Sie keine Nachrichten mehr zur Prüfungsreform:
KNOLL auf LinkedIn
KNOLL auf Instagram

Jetzt zum Newsletter anmelden

Jetzt anmelden und alle News und Updates zur Reform der Steuerberaterprüfung ganz bequem in Ihr E-Mail-Postfach erhalten.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

*Pflichtfelder